Einbahnstraßenregelung in der Vierlandenstraße während des Umbaus umdrehen
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat sich eingehend mit dem Wunsch der Bezirksversammlung Bergedorf (Drs. 22-0361) befasst. Danach ergibt sich unter Abwägung aller verkehrlichen Randbedingungen folgender Sachverhalt: Die Fahrtrichtung der bauzeitlichen Einbahnstraße ist in Richtung Bundesautobahn (BAB) 25 vorgesehen. Dies ist mit allen beteiligten Dienststellen abgestimmt. Die Einbahnstraßenregelung ist für den ÖPNV nur in Richtung BAB 25 sinnvoll. Des Weiteren würde eine Einbahnstraßenregelung stadteinwärts die Leistungsfähigkeit der Umleitungsstrecke verringern, da über die gesamte Bauzeit die Linksabbiegenden negativ betroffen wären.
Dies wurde im Rahmen der Prüfung zur Leistungsfähigkeit der Linksabbieger von der Bundesstraße 5, Bergedorfer Straße in den Weidenbaumsweg und vom Weidenbaumsweg in den Sander Damm detailliert geprüft und abschließend abgestimmt. Eine ausreichende Leistungsfähigkeit ist hierbei nicht gegeben. Zusätzlich würden sich Staus im gesamten Innenstadtbereich von Bergedorfs anreichern und darüber hinaus ausdehnen.
Der LSBG bittet um Verständnis, dass er eine Vorstellung im Verkehrsausschuss daher nicht für notwendig erachtet.
Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.
keine
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