Antwort: Steht die Leistungsfähigkeit des Stromnetzes in Hamburg-Mitte dem Ausbau der alternativen Energieerzeugung im Weg? (Anfrage der CDU- und FDP-Fraktion)
Fragesteller: Dr. Gunter Böttcher, Roland Hoitz, Joseph Johannsen, Timo Fischer, Dian Diaman, James Robert Blum
Zur Erreichung der Klimaziele, und besonders in der jetzigen Energiekrise, bedarf es umso mehr alternativer Energieerzeugung. Hierbei spielen Windenergie- und Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung, neben anderen Möglichkeiten, eine bedeutende Rolle. Ein schnellerer Umstieg scheitert besonders beim Bau großer gewerblicher Anlagen, aber in vielen Fällen an den Genehmigungen für die Einspeisung in das Stromnetz.
Auch beim Stromverbraucher gibt es ebenfalls Schwierigkeiten. Die Umstellung auf Wärmepumpen oder die Erweiterung des Angebots an Ladestationen für E-Fahrzeuge stellt die Hausverwaltungen, Baugenossenschaften und Eigentümer von Wohnanlagen zum Teil vor große Probleme in der Umsetzung. Da diese deutlich mehr Strom verbrauchen, was wiederum oft das Stromnetz nicht hergibt.
Um den Ausbau voranzubringen, müssen daher die Stromnetze entsprechend ausgebaut und die Speichermöglichkeiten optimiert werden.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) und das Bezirksamt Hamburg- Mitte beantworten die Fragen wie folgt:
Antwort des Bezirksamtes Hamburg-Mitte.
Das Bezirksamt Hamburg- Mitte / die Stabsstelle Klimaschutz und Wirtschaftsförderung hat u.a. durch Kleingruppenberatungen und 2022 eine Beratungskampagne für Photovoltaikanlagen Unternehmen unterstützt. Diese Kampagne wird in 2023 fortgesetzt. Im Rahmen des Projektes werden Unternehmen auch auf dem Weg der Antragsstellung gezielt beraten.
Antwort des Bezirksamtes Hamburg Mitte:
Das Bezirksamt Hamburg- Mitte / die Stabsstelle Klimaschutz und Wirtschaftsförderung führt bei aufsuchenden Anfragen durch Unternehmen eine erste Beratung durch und vermittelt an passende Beratungsstellen. Durch regelmäßige Mailings und Veranstaltungen werden Unternehmen zudem aktiv auf Fördermöglichkeiten hingewiesen.
Antwort BUKEA / SNH:
SNH plant den Netzausbau angelehnt an Bedarfsprognosen. In der Mittel- und Niederspannung wird das Netz situativ an den Kundenbedürfnissen ausgerichtet ausgebaut. Es werden alle Erneuerbare-Energien-Anlagen genehmigt, wenn der technisch vorhandene Anschluss ausreichend ist bzw. eine Ertüchtigung kundenseitig beauftragt und hergestellt wurde.
Antwort BUKEA / SNH:
SNH ist Bestandteil der kritischen Infrastruktur und hat von den Anlagen im Zuständigkeitsbereich Kartenmaterial, welches die Lage und die Dimensionierung der Betriebsmittel enthält. Da dies sensible Daten bzw. Informationen aus dem Tätigkeitsbereich der Stromnetz Hamburg sind, ist dieses Kartenmaterial nicht öffentlich einsehbar.
Auf den Karten ist zwar die Dimensionierung, nicht aber die noch verfügbare Leistungsfähigkeit des Netzes in den jeweiligen Örtlichkeiten vermerkt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.
Hierzu hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte keine Erkenntnisse.
Antwort BUKEA / SNH:
SNH verlegt eigene Leitungen überwiegend in Kabelschutzrohren und bringt im Zuge von Kabelleitungsbauprojekten für geplante zukünftige Bedarfe situativ bereits Kabelschutzrohre mit ein, um die zukünftige Leitungslegung kostengünstiger und schneller umsetzen zu können. Schutzrohre als reine Vorsorge für mögliche, aber unkonkrete Bedarfe dürfen auf Basis des zugrunde liegenden Konzessionsvertrages nicht verlegt werden. Kabelschutzrohre für bisher nicht bereits in der Netzplanung berücksichtigte Bedarfe sind somit nicht vorhanden.
Antwort des Bezirksamtes Hamburg Mitte:
Zuständig ist die:
Stabsstelle Klimaschutz und Wirtschaftsförderung, Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg,
E-Mail: klimaschutz@hamburg-mitte.hamburg.de
Antwort BUKEA / SNH:
SNH unterscheidet beim Anschluss von PV-Anlagen nicht nach privaten und gewerblich genutzten Anlagen, sondern nach Mittel- und Niederspannung. Bei den PV-Anlagen in der Mittelspannung ist aber davon auszugehen, dass es sich vornehmlich um gewerbliche Anlagen handelt.
Eine explizite Auswertung nach Bezirken kann nicht durchgeführt werden. Eine Aufteilung nach Postleitzahlen ist möglich, aber einige Postleitzahlen können mehreren Bezirken und Stadtteilen zugehörig sein.
Antwort BUKEA / SNH:
Es werden alle Anlagen genehmigt, wenn der technisch vorhandene Anschluss ausreichend ist bzw. eine Ertüchtigung kundenseitig beauftragt und hergestellt wurde.
Antwort BUKEA / SNH:
Eine Einspeisezustimmung wird immer erteilt, wenn alle technisch notwendigen Unterlagen vorliegen. In Einzelfällen ist ein vorheriger Netzausbau notwendig.
Antwort BUKEA / SNH:
In der Niederspannung befinden sich im gesamten Stadtgebiet aktuell zehn Anlagen in einer erweiterten technischen Anschlussprüfung. In der Mittelspannung befindet sich aktuell keine Anlage im Bezirk Hamburg-Mitte in der Prüfung.
Antwort BUKEA / SNH:
In der Niederspannung wird eine technische Zusage immer erteilt, wenn alle technisch notwendigen Unterlagen vorliegen. In Einzelfällen ist ein vorheriger Netzausbau notwendig.
In der Mittelspannung wurden ebenfalls keine Anträge abgelehnt.
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