Steht die Leistungsfähigkeit des Stromnetzes im Bezirk Wandsbek dem Ausbau der alternativen Energieerzeugung im Weg? Auskunftsersuchen vom 25.04.2023
Letzte Beratung: 12.09.2023 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 8.2
Zur Erreichung der Klimaziele, und besonders in der jetzigen Energiekrise, bedarf es umso mehr alternativer Energieerzeugung. Hierbei spielen Windenergie- und Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung, neben anderen Möglichkeiten, eine bedeutende Rolle. Ein schnellerer Umstieg scheitert besonders beim Bau großer gewerblicher Anlagen aber in vielen Fällen an den Genehmigungen für die Einspeisung in das Stromnetz. Nicht selten sind Gewerbetreibende oder Landwirte gewillt, große gewerbliche Flächen mit PV auszustatten, scheitern aber an der Genehmigung, da die Energie nicht ins Netz eingespeist werden kann. Zudem ärgern sich Betreiber von bestehenden PV- und Windkraftanlagen darüber, dass diese nicht die volle Leistung produzieren können, weil das Netz die Leistung nicht aufnimmt bzw. diese auch nicht gespeichert oder in andere Energieformen umgewandelt werden kann.
Auf der anderen Seite, nämlich beim Stromverbraucher, gibt es ebenfalls Schwierigkeiten. Die Umstellung auf Wärmepumpen oder die Erweiterung des Angebots an Ladestationen für E-Fahrzeuge stellt die Hausverwaltungen, Baugenossenschaften und Eigentümer von Wohnanlagen zum Teil vor große Probleme in der Umsetzung. Da diese deutlich mehr Strom verbrauchen, was wiederum oft das Stromnetz nicht hergibt.
Um den Ausbau voranzubringen, müssen daher die Stromnetze entsprechend ausgebaut und die Speichermöglichkeiten optimiert werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet unter Beteiligung der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) wie folgt: 22.06.2023
Das Bezirksamt Wandsbek ergänzt wie folgt: 22.06.2023
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt unterstützt in den Antragsverfahren. Informationen und finanzielle Förderung erfolgt durch die IFB.
BUKEA:
SNH plant den Netzausbau angelehnt an Bedarfsprognosen. In der Mittel- und Niederspan-nungsebene wird das Netz situativ an den Kundenbedürfnissen ausgerichtet ausgebaut. Es werden alle Erneuerbare-Energien-Anlagen genehmigt, wenn der technisch vorhandene An-schluss ausreichend ist bzw. eine Ertüchtigung kundenseitig beauftragt und hergestellt wurde.
BUKEA:
SNH ist Bestandteil der kritischen Infrastruktur und hat von den Anlagen im Zuständigkeitsbereich Kartenmaterial, welches die Lage und die Dimensionierung der Betriebsmittel enthält. Da dies sensible Daten bzw. Informationen aus dem Tätigkeitsbereich der SNH sind, ist dieses Kartenmaterial nicht öffentlich einsehbar.
Auf den Karten ist zwar die Dimensionierung, nicht aber die noch verfügbare Leistungsfähigkeit des Netzes in den jeweiligen Örtlichkeiten vermerkt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.
Bezirksamt Wandsbek:
Der Bezirk hat keine Kenntnis über die Lage und Anzahl von Leitungen oder Leerrohre. Der Bezirk müsste dies auch bei jeder Planung in Erfahrung bringen und nutzt dafür bspw. Daten aus zugänglichen Portalen.
BUKEA:
SNH eigene Leitungen überwiegend in Kabelschutzrohren und bringt im Zuge von Kabelleitungsbauprojekten für geplante zukünftige Bedarfe situativ bereits Kabelschutzrohre mit ein, um die zukünftige Leitungslegung kostengünstiger und schneller umsetzen zu können. Schutzrohre als reine Vorsorge für mögliche, aber unkonkrete Bedarfe dürfen auf Basis des zugrunde liegenden Konzessionsvertrages nicht verlegt werden. Kabelschutzrohre für bisher nicht bereits in der Netzplanung berücksichtigte Bedarfe sind somit nicht vorhanden.
Bezirksamt Wandsbek:
Bei Fragen hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Vorgaben nach HBauO ist das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt zuständig.
BUKEA:
SNH unterscheidet beim Anschluss von PV-Anlagen nicht nach privaten und gewerblich genutzten Anlagen, sondern nach Mittel- und Niederspannung. Bei den PV-Anlagen in der Mittelspannung ist aber davon auszugehen, dass es sich vornehmlich um gewerbliche Anlagen handelt.
Eine explizite Auswertung nach Bezirken kann nicht durchgeführt werden. Eine Aufteilung nach Postleitzahlen ist möglich, aber einige Postleitzahlen können mehreren Bezirken und Stadtteilen zugehörig sein.
BUKEA:
Es werden alle Anlagen genehmigt, wenn der technisch vorhandene Anschluss ausreichend ist bzw. eine Ertüchtigung kundenseitig beauftragt und hergestellt wurde.
BUKEA:
Eine Einspeisezustimmung wird immer erteilt, wenn alle technisch notwendigen Unterlagen vorliegen. In Einzelfällen ist ein vorheriger Netzausbau notwendig.
BUKEA:
In der Niederspannung befinden sich im gesamten Stadtgebiet aktuell zehn Anlagen in einer erweiterten technischen Anschlussprüfung. In der Mittelspannung befindet sich aktuell keine Anlage im Bezirk Wandsbek in der Prüfung.
BUKEA:
In der Niederspannung wird eine technische Zusage immer erteilt, wenn alle technisch notwendigen Unterlagen vorliegen. In Einzelfällen ist ein vorheriger Netzausbau notwendig. In der Mittelspannung wurden ebenfalls keine Anträge abgelehnt.
keine Anlage/n
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