21-1738.01

Steht die Leistungsfähigkeit des Stromnetzes in Bergedorf dem Ausbau der alternativen Energieerzeugung im Weg?

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.09.2023
Ö 6
29.06.2023
Sachverhalt

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVerwG

der BAbg. Pelch, Froh, Wegner, Capeletti und Fraktion der CDU

 

Zur Erreichung der Klimaziele, und besonders in der jetzigen Energiekrise, bedarf es umso mehr alternativer Energieerzeugung. Hierbei spielen Windenergie- und Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung, neben anderen Möglichkeiten, eine bedeutende Rolle. Ein schnellerer Umstieg scheitert besonders beim Bau großer gewerblicher Anlagen aber in vielen Fällen an den Genehmigungen für die Einspeisung in das Stromnetz. Viele Gewerbetreibende und Landwirte im Bezirk Bergedorf sind gewillt, große gewerbliche Flächen mit PV auszustatten, scheitern aber an der Genehmigung, da die Energie nicht ins Netz eingespeist werden kann. Zudem ärgern sich Betreiber von bestehenden PV- und Windkraftanlagen darüber, dass diese nicht die volle Leistung produzieren können, weil das Netz die Leistung nicht aufnimmt bzw. diese auch nicht gespeichert oder in andere Energieformen umgewandelt werden kann.

 

Auf der anderen Seite, nämlich beim Stromverbraucher, gibt es ebenfalls Schwierigkeiten. Die Umstellung auf Wärmepumpen oder die Erweiterung des Angebots an Ladestationen für E-Fahrzeuge stellt die Hausverwaltungen, Baugenossenschaften und Eigentümer von Wohnanlagen zum Teil vor große Probleme in der Umsetzung. Da diese deutlich mehr Strom verbrauchen, was wiederum oft das Stromnetz nicht hergibt.

 

Um den Ausbau voranzubringen, müssen daher die Stromnetze entsprechend ausgebaut und die Speichermöglichkeiten optimiert werden.

 

Das Bezirksamt Bergedorf (BA) beantwortet die Fragen 3, 8-10, die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet unter Beteiligung der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) die Fragen 1-2, 4-6, 7 b, 9-10 des o.g. Auskunftsersuchens wie folgt:

 

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Behörde ist in Hamburg für den Ausbau der Energienetze zuständig?

 

Die BUKEA.

 

2. Sind alle Energiethemen in einer Behörde angesiedelt und findet somit eine ständige Vernetzung dieser Themen statt?

 

Die Federführung liegt bei der BUKEA, aber auch andere Fachbehörden bearbeiten Energiethemen, z.B. im Bereich der Wasserstoffwirtschaft die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI). Aus diesem Grund findet eine ständige Vernetzung innerhalb des Senates und mit allen relevanten Akteuren, z.B. den öffentlichen Unternehmen und dem Cluster EEHH, statt.

 

 

3. Welche Rolle spielen dabei die Klimaschutzstellen in den Bezirksämtern?

a. Begleitet die KS-Abteilung die gewerblichen Antragsteller bei der Antragsstellung?

 

Nein.

 

 

b. Wie unterstützt oder entlastet die KS-Abteilung die Gewerbetreibenden in Bergedorf beim Ausbau alternativer Energien?

 

Die Stabsstelle Klimaschutz prüft die Beteiligung an der Roadshow (v.a. PV-Anlagen auf Dächern Gewerbetreibender) des Projektes GewerbeKlima.VorOrt der BWI. Die Rahmenbedingungen sind in Klärung.

 

 

c. Welche Rolle spielt die KS-Abteilung in der Fördermittelakquise, um die Wirtschaft auf diesem Wege zu unterstützen?

 

Keine.

 

4.  Welche Ausbauziele hat Stromnetz Hamburg für den Bezirk Bergedorf inkl. der Vier- und Marschlande? Wann ist Bergedorf „PV-ready“?

a. Wie ist der geplante Zeitrahmen?

b. Gibt es einsehbare Pläne und wenn ja, wo?

c. Welche Ortsteile und Straßenzüge etc. sollen ausgebaut werden und in welcher Reihenfolge?

 

Die SNH plant den Netzausbau angelehnt an Bedarfsprognosen. In der Mittel- und Niederspannungsebene wird das Netz situativ an den Kundenbedürfnissen ausgerichtet ausgebaut. Es werden alle EE-Anlagen genehmigt, wenn der technisch vorhandene Anschluss ausreichend ist bzw. eine Ertüchtigung kundenseitig beauftragt und hergestellt wurde.

 

 

5. Gibt es Pläne oder Kartenmaterial von Stromnetz Hamburg, auf denen zu erkennen ist, wie gut das Stromnetz an welchen Straßen im Bezirk ausgebaut ist? 

a.  Wenn ja, wo ist dies einsehbar?

 

Die SNH ist Bestandteil der kritischen Infrastruktur und hat von den Anlagen im Zuständigkeitsbereich Kartenmaterial, welches die Lage und die Dimensionierung der Betriebsmittel enthält. Da dies sensible Daten bzw. Informationen aus dem Tätigkeitsbereich der SNH sind, ist dieses Kartenmaterial nicht öffentlich einsehbar.

 

b. Wenn ja, ist darauf erkennbar, an welchen Stellen das Netz mehr Strom aus neuen großen gewerbliche PV-Anlagen aufnehmen könnte und wo es z.B. möglich ist, größere Wohneinheiten auf Wärmepumpen umzustellen? Ebenso, wo keine weitere Einspeisung und somit zurzeit kein Ausbau möglich ist?

 

Auf den Karten ist zwar die Dimensionierung, nicht aber die noch verfügbare Leistungsfähigkeit des Netzes in den jeweiligen Örtlichkeiten vermerkt. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.

 

7.  Wo liegen Leerrohre, die für den Ausbau genutzt werden könnten?

a. An welche Stelle im Bezirk kann man sich wenden, um zu erfahren, wo welche Leerrohre und Leitungen liegen?

 

Eine Übersicht über Leerrohre für das Stromnetz hat nur Stromnetz Hamburg.

 

b. Wo werden gerade Leerrohre für Stromleitungen verlegt?

 

SNH verlegt eigene Leitungen überwiegend in Kabelschutzrohren und bringt im Zuge von Kabelleitungsbauprojekten für geplante zukünftige Bedarfe situativ bereits Kabelschutzrohre mit ein, um die zukünftige Leitungslegung kostengünstiger und schneller umsetzen zu können. Schutzrohre als reine Vorsorge für mögliche, aber unkonkrete Bedarfe dürfen auf Basis des zugrunde liegenden Konzessionsvertrages nicht verlegt werden. Kabelschutzrohre für bisher nicht bereits in der Netzplanung berücksichtigte Bedarfe sind somit nicht vorhanden.

 

 

8. Bei welcher Stelle können sich Projektentwickler oder Gewerbetreibende im Bezirk Bergedorf informieren, wenn sie planen, gewerbliche Anlagen für alternative Energiegewinnung zu bauen oder bestehende Anlagen umzurüsten?

 

Im Hinblick auf die planungsrechtliche Zulässigkeit der Neuerrichtung einer gewerblichen Anlage für alternative Energiegewinnung ist das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt des Bezirksamtes Ansprechpartner – allerdings nicht im Hinblick auf die erforderliche technische Umsetzung und den erforderlichen Anschluss. Letzteres gilt ebenso für die Umrüstung bestehender Anlagen.

 

 

9. Wie viele Anträge für gewerbliche PV-Anlagen, mit welcher Leistung, wurden im Bezirk in den letzten Jahren gestellt (bitte für die Jahre 2021, 22 und 23 einzeln aufführen)?

 

SNH unterscheidet beim Anschluss von PV-Anlage nicht nach privaten und gewerblich genutzten Anlagen, sondern nach Mittel- und Niederspannung. Bei den PV-Anlagen in der Mittelspannung ist aber davon auszugehen, dass es sich vornehmlich um gewerbliche Anlagen handelt.

 

Eine explizite Auswertung nach Bezirken kann nicht durchgeführt werden. Eine Aufteilung nach Postleitzahlen ist möglich, aber einige Postleitzahlen können mehreren Bezirken und Stadtteilen zugehörig sein.

 

a. Wie viele wurden davon genehmigt?

 

Es werden alle Anlagen genehmigt, wenn der technisch vorhandene Anschluss ausreichend ist bzw. eine Ertüchtigung kundenseitig beauftragt und hergestellt wurde.

 

b. Wie viele wurden abgelehnt? Aus welchem Grund?

 

Eine Einspeisezustimmung wird immer erteilt, wenn alle technisch notwendigen Unterlagen vorliegen. In Einzelfällen ist ein vorheriger Netzausbau notwendig.

 

c. Wie viele sind noch in der Prüfung?

BUKEA

In der Niederspannung befinden sich im gesamten Stadtgebiet aktuell zehn Anlagen in einer erweiterten technischen Anschlussprüfung. In der Mittelspannung befindet sich aktuell eine Anlage im Bezirk Bergedorf in der Prüfung.

 

BA

Das Bezirksamt hat in den letzten Jahren lediglich im Rahmen von Anfragen planungsrechtlich beraten. Konkrete Anträge wurden nicht gestellt und sind daher auch nicht geprüft worden.

 

 

10. Wie viele Anträge auf Einbau einer Wärmepumpe oder Errichtung privater Ladestationen für E-Fahrzeuge sind im Bezirk in den Jahren 2021, 22 und 23 abgelehnt worden? In wie vielen Fällen war hierfür eine nicht ausreichende Leistungsfähigkeit des Stromnetzes die Ursache?

 

BUKEA

In der Niederspannung wird eine technische Zusage immer erteilt, wenn alle technisch notwendigen Unterlagen vorliegen. In Einzelfällen ist ein vorheriger Netzausbau notwendig. In der Mittelspannung wurden ebenfalls keine Anträge abgelehnt.

 

BA

Die Errichtung von E-Ladesäulen und Wärmepumpen als solche ist bauordnungsrechtlich freigestellt. Meist sind sie im Rahmen von Sanierungs- und Umbaumaßnahmen mitumfasst. Einzuhalten sind bei der Errichtung aber immer die weiteren Vorschriften zu Vorgärten, Lärm etc.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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