22-4327

Gebührenerhöhung auf den bezirklichen Wochenmärkten

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.01.2024
14.12.2023
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg- Mitte betreibt als freiwillige Leistung 16 Wochenmärkte an 9 Standorten im Bezirk. Die Marktbeschickenden müssen hierfür Benutzungsgebühren entrichten, für die die Gebührenordnung für das Marktwesen einen Rahmen vorgibt. In der Tarifnummer 110 ist für die Gebühr je angefangenen Frontmeter ein Rahmen von 3,10 - 5,00 € vorgegeben. Innerhalb dieses Rahmens liegt die Gebührenfestsetzung im Ermessen des jeweiligen Bezirksamtes, dass jedoch gleichzeitig an die Maßgaben des § 6 Gebührengesetz gebunden ist. Weiterhin ist zu beachten, dass im Haushalt der FHH Sollzahlen für die zu erzielenden Gebührenerlöse festgelegt sind.

Die Wochenmärkte im Bezirk Hamburg-Mitte arbeiten derzeit nicht kostendeckend. Hierzu wird auf die Drucksache der Bezirksversammlung 22-0135.1 verwiesen. Mittlerweile ist die Situation eingetreten, dass zudem die Ausgabeermächtigungen nicht mehr zur Deckung der laufenden Kosten ausreichen. Eine Gebührenerhöhung ist aus Sicht der Bezirksverwaltung unumgänglich.

Zum einen ist die reine Standbenutzungsgebühr zu erhöhen, die zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2012 verteuert wurden. Nach 12 Jahren ohne Gebührenerhöhung soll nunmehr der Rahmen der Gebührenordnung für das Marktwesen zu 80% ausgeschöpft werden. Weiterhin sind die Kosten für die Stromversorgung der Stände erheblich gewachsen. Das Ergebnis der durch die Finanzbehörde vollzogenen Ausschreibung der Stromversorgung hat die Strombeschaffungskosten der Wochenmärkte ungefähr verdoppelt. Die Verwaltung geht zunächst davon aus, dass diese Kostensteigerung sich wieder abmildert und schlägt vor, die Benutzungsgebühr für elektrische Energie zunächst nur im Sockelbetrag zu erhöhen. Dieses begründet sich daraus, dass die Bewirtschaftung gezeigt hat, dass die Grundkosten der Bereitstellung elektrischer Anschlüsse, insbesondere die Reparaturen einen erheblichen Anteil an der Kostenstruktur der Stromversorgung haben. Diese Sockelbeträge sollen für den halbtägigen Markt von 4,00 auf 6,00€ angehoben werden und für den Vollmarkt von 8,00 auf 9,00€. Dabei soll allerdings die Sockelleistung auf 500W reduziert werden, um den Einbau energiesparender Beleuchtung zu fördern. Für zusätzliche Leistungsaufnahmen soll die Gebührenpauschale für den halbtägigen Markt bei 2,00€ je zusätzlichen 500W zunächst unverändert bleiben, während die Gebühr für zusätzliche Leistungsaufnahme auf einem Vollmarkt auf 3,00€ je zusätzlichen 500W reduziert werden kann (vormals 4,00€).

 

Um die neuen Benutzungsgebühren im Einklang mit der Bedeutung und dem wirtschaftlichen Wert des Marktbetriebes angemessen anzupassen, sieht die Verwaltung einheitliche Gebührensätze vor. Von der Anpassung der Standgebühren ausgenommen soll weiterhin der Wochenmarkt Horn bleiben, da die Rahmenbedingungen durch die Trogbaustelle der U4 dort erhebliche Beeinträchtigungen für die Marktstände bewirken.

Zur Überprüfung des Einklangs der Gebührenänderung mit der Bedeutung und dem wirtschaftlichen Wert des Marktbetriebes wurde die Maßnahmen am 12.12.2023 unter Vorlage der zukünftigen Gebührensätze mit der Vertretung des Landesverbandes des Ambulanten Gewerbes und der Schausteller Hamburg e.V. erörtert. In einer E-Mail und einem Telefonat erklärte der Vorsitzende des Verbandes am 12.12.2023, dass "die Standgelderhöhung und Erhöhung der Strompauschale für angemessen und in Anbetracht der Mehrkosten bei der Durchführung von Wochenmärkten für angebracht und sehr moderat" angesehen werden. Der Landesverband werde seine Mitglieder informieren und die Umsetzung unterstützen.

Es ist damit zu rechnen, dass die derzeit zu verzeichnende Inflationsrate auch die Betriebsjahre 2024 und 2025 prägen wird. Insofern kann auch durch die vorgesehene Ausschöpfung des Gebührenrahmens die Kostendeckung nicht hergestellt werden. Selbst bei optimistischer Kostenprognose und ohne weiteres Abschmelzen der Marktstände ist nur von einer 78%igen Kostendeckung auszugehen.  Weitere Maßnahmen sind somit stets zu prüfen. Die Auswirkungen der Anpassungen sind tabellarisch wie nachstehend zu beschreiben:

 

 

Anschluss-leistung [W]

halber Markttag 2022

halber Markttag 2024

Vollmarkt 2022

Vollmarkt 2024

500

         4,00 €

         6,00 €

         8,00 €

         9,00 €

1000

         4,00 €

         8,00 €

         8,00 €

       12,00 €

1500

         6,00 €

       10,00 €

       12,00 €

       15,00 €

2000

         8,00 €

       12,00 €

       16,00 €

       18,00 €

 

 

Bezugnehmend auf die Befassung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Wochenmärkte und Tourismus mit der wirtschaftlichen Situation des Betriebes gewerblicher Art Wochenmärkte im Bezirk Hamburg-Mitte und der mangelhaften Kostendeckung der Wochenmarktgebühren wird folgendes vorgeschlagen:

 

1. Die Benutzungsgebühren Tarifnummer 110 im Rahmen des § 1 Gebührenordnung für das Marktwesen werden ab dem 01.01.2024 bzw. ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt für alle Wochenmärkte im Bezirk Hamburg-Mitte einheitlich auf 4,00 € je angefangenen Frontmeter festgesetzt. Ausgenommen hiervon soll der Wochenmarkt Horn sein, für den unverändert die Mindestgebühr von derzeit 3,10 € gelten soll.

2. Der Zuschlag für eine Marktzeit von mehr als 6 Stunden beträgt gemäß der Gebührenordnung für das Marktwesen unverändert 1,00 € je angefangenen Frontmeter und ist nicht in den o.a. Gebührensätzen enthalten.

3. Die Benutzungsgebühren für elektrische Energie Tarifnummer 113 im Rahmen des § 1 Gebührenordnung für das Marktwesen werden ab dem 01.01.2024 bzw. ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt für alle Wochenmärkte im Bezirk Hamburg-Mitte einheitlich auf folgende Staffel festgesetzt: Je Markttag sind pauschal 6,00 bei einer Leistungsaufnahme bis 500 Watt Strom zu entrichten, wobei für eine Marktzeit von mehr als 6 Stunden ein Zuschlag von weiteren 3,00€ berechnet wird. Für höhere Leistungsaufnahmen wird je 500W Strom ein Zuschlag von 2,00€ und bei einer Marktzeit von mehr als 6 Stunden 3,00€ berechnet. 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Beschlussfassung über den Vorschlag wird gebeten.