Das Klimaschutzkonzept auf städtische Gebäude in Altona anwenden - hier: VIVO & MOM - Haus der Multimedia-Produzenten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2020
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 20.02.2020 anliegende Drucksache 21-0661 beschlossen.
Die Finanzbehörde (FB) hat hierzu mit Schreiben vom 08.04.2020 wie folgt Stellung genommen:
Um die Klimaschutzziele des Hamburger Senats zu verwirklichen, sollen auf öffentlichen Gebäuden, sofern technisch möglich, Photovoltaik-Anlagen und Gründächer installiert werden. Daher wird für jedes städtische Objekt grundsätzlich geprüft, ob die Installation einer Photovoltaik-Anlage und/oder eines Gründachs technisch möglich sein könnte. Für die beiden Objekte VIVO und MOM ist vorgesehen, externe Anbieter (u.a. Hamburg Energie) mit einer Prüfung zu beauftragen.
Zu VIVO:
Bis auf die Dachflächen im Staffelgeschoss sind alle Dachflächen bereits mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet. Aus technischer Sicht ist eine Selbstversorgung über einen Speicher machbar, jedoch ist dies mit dem Energieversorger vorab zu regeln. Zurzeit wird Strom eingespeist und an Stromnetz Hamburg verkauft. Bereits im letzten Jahr wurde die Anlage mit Hamburg Energie begutachtet, um diese ggfs. an Hamburg Energie zu übertragen. Wenn die zukünftige Nutzung des Gebäudes feststeht, kann die Erweiterung der PV-Anlage und mögliche Speicherung eingeplant werden, auch mögliche Quartierlösungen sind denkbar.
Zu MOM:
In Teilen hat das Gebäude bereits ein Gründach (Haus Nr. 28a mit rund 800 m²). Für diesen Dachabschnitt erscheint die Installation einer Photovoltaik-Anlage nicht sinnvoll, da das Dach im Schattenbereich liegt. Ferner bestehen für Teile des Gewerbehofes Überlegungen zu Überplanungen der Gebäude (Haus Nr. 26 und 28), so dass in diesem Zusammenhang ggfs. die Einbeziehung von Gründach und/oder Photovoltaik-Anlage in die Planungen mitberücksichtigt werden könnte. Für die verbleibenden Dächer der Gebäudeteile (Haus Nr. 16a und 16b) wäre eine Photovoltaik-Anlage ggfs. sinnvoll umzusetzen (mit rund 670m²). Die Prüfung mit einem externen Betreiber ist geplant und wird nach Möglichkeit zeitnah eingeleitet. Falls diese Prüfung positiv ausfällt, würde auch die Umsetzung erfolgen.
Das Bezirksamt Altona hat mir Schreiben vom 30.06.2020 wie folgt Stellung genommen:
Das Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG § 21 in Kombination mit §§ 16 und 17) sieht vor, dass auf öffentlichen Gebäuden vermehrt erneuerbare Energien erzeugt und genutzt werden. Die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften werden voraussichtlich Ende 2020 erlassen.
Das Bezirksamt Altona unterstützt diese Entwicklung im Sinne der „Stadt als Vorbild“ explizit. Die Eigennutzung des über PV-Anlagen eingespeisten Stroms respektive Solarthermie-Wärme versus Einspeisung liegt außerhalb des bezirklichen Einflussbereichs und ist vom Anlagenbetreiber technisch und wirtschaftlich abzuwägen. Da die Zuständigkeit für das VIVO und das MOM bei der Sprinkenhof GmbH liegt, hat das Bezirksamt Kontakt zum Technischen Immobilienmanagement der Sprinkenhof aufgenommen, mit folgendem Ergebnis: