Antwort: Bau-Turbo II (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Joseph Johannsen
Mit der Kleinen Anfrage Drucksache 23-1196 hat die CDU-Fraktion nach der Umsetzung des sogenannten Bau-Turbos im Bezirk Hamburg-Mitte gefragt. Die Antworten des Bezirksamts blieben weitgehend allgemein, verwiesen auf laufende Abstimmungen und ließen konkrete Maßnahmen, Verfahren und Zeitpläne offen.
Vor dem Hintergrund des erklärten Ziels des Bau-Turbos, den Wohnungsbau kurzfristig zu beschleunigen, besteht weiterer Klärungsbedarf.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Fragen wie folgt:
Der abschließende Gesetzesbeschluss des Wohnungsbau-Turbos liegt dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) und dem Fachamt Bauprüfung (BP) seit Inkrafttreten am 30.10.2025 vor. Bis in den Oktober 2025 hinein hatte es in den Lesungen des Bundestagsausschusses noch gravierende Änderungen im Gesetzesentwurf gegeben. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat sich frühzeitig fachlich mit der Umsetzung der Gesetzesnovelle befasst. Bereits im Oktober 2025 hat es – trotz der kurzfristigen (entscheidenden) Änderungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens – mehrere bezirks- und fachamtsübergreifende Termine gegeben.
Seit Inkrafttreten (30.10.2025) sind Anträge unter Anwendung des Wohnungsbau-Turbos im Bezirksamt eingegangen und werden durch die Fachämter Bauprüfung (Genehmigungsverfahren) und Stadt- und Landschaftsplanung (Zustimmung der Gemeinde) bearbeitet. Im Kontext dieser baurechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgt eine fachamtsübergreifende Erörterung.
Seit November 2025 stehen grundsätzliche und einzelfallbezogene Abstimmungen zur Anwendung des Wohnungsbau-Turbos im Bezirksamt Hamburg-Mitte regelhaft auf der Agenda des Leitungs-Jour-fixe der Fachämter Stadt- und Landschaftsplanung und Bauprüfung und des gemeinsamen Jour-fixe der Fachamtsleitungen mit dem Dezernenten für Wirtschaft, Bauen und Umwelt (D4).
Seit Dezember 2025 nehmen die Fachämter SL, BP und das Rechtsamt (RA) zunächst auf Leitungsebene am regelmäßigen fachlichen Austausch zwischen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), weiteren Fachbehörden und Bezirksämtern teil. Dies dient dem Wissenstransfer und der internen Verfahrensanalyse.
Mitte Dezember 2025 haben die Bezirksämter (Fachämter SL, BP und RA) seitens BSW den Entwurf einer Handreichung zur Anwendung des Wohnungsbau-Turbos in Hamburg zur Stellungnahme erhalten und dazu bis Mitte Januar 2026 Stellung genommen. Diesbezüglich fanden überbezirkliche fachliche Abstimmungen der genannten Fachämter und der D4-Dezernate statt.
Im Januar 2026 erfolgte eine Standardisierung und Abstimmung der neuen „Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB“ (durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung) im Rahmen von aktuellen baurechtlichen Genehmigungsverfahren mit Anwendung des Wohnungsbau-Turbos (Fachamt Bauprüfung).
Die für die Genehmigungsprüfung und für die Zustimmung der Gemeinde zuständigen Bezirksämter haben bis Mitte Januar 2026 Hinweise zur Entwurfsfassung der BSW-Handreichung gegeben. Eine Bekanntgabe seitens BSW steht weiterhin aus. Konkrete Ausführungsbestimmungen für Hamburg soll es nach heutigem Stand nicht geben. Eine Informationsveranstaltung der BSW für die Bezirkspolitik in Hamburg-Mitte ist kurzfristig geplant.
Bezirksamtsinterne (informelle) Ablaufschemata befinden sich aktuell in der Abstimmung.
Die Anwendung des Wohnungsbau-Turbos ist nicht ausgesetzt. Der Wohnungsbau-Turbo kommt im Bezirksamt Hamburg-Mitte seit seinem Inkrafttreten sowohl in Vorgesprächen mit Vorhabenträger:innen als auch in konkreten baurechtlichen Genehmigungsverfahren bereits zur Anwendung.
Seit Inkrafttreten bis zum 31.01.2026 sind im Bezirksamt Hamburg-Mitte im Sinne des Wohnungsbau-Turbos 11 Anträge zur Prüfung eingegangen. In drei Fällen hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bereits die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB erteilt. Weiteren Fälle befinden sich in der laufenden Bearbeitung.
Siehe Antwort zur Frage 5. Darüber hinaus wird in mehreren Einzelfällen im Rahmen laufender Vorgespräche mit Vorhabenträgern zu geplanten Vorhaben eine potenzielle Anwendung der Regelungen des §31 Abs. 3 BauGB oder des §246e BauGB erörtert.
Es kann nicht regelhaft davon ausgegangen werden, dass die Klärung nach §36a BauGB in Verantwortung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung innerhalb der Dreimonatsfrist möglich ist. Vorhaben mit absehbarem Abweichungstatbestand vom geltenden Planungsrecht im Sinne des Wohnungsbau-Turbos sind daher vor Antragstellung frühzeitig mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zu erörtern (Phase 0). Das Fachamt Bauprüfung wird hier regelhaft eingebunden. Ggf. soll ergänzend eine Antragskonferenz vor Antragstellung durchgeführt werden. Damit wird sichergestellt, dass nach Antragseingang die erforderlichen Prüfschritte fristgerecht erfolgen können. Die Zustimmung der Gemeinde bei Vorbescheids-/ oder Bauanträgen ohne Vorberatung wird ggf. seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung vor Eintritt einer Zustimmungsfiktion versagt. Die Fachämter Stadt- und Landschaftsplanung und Bauprüfung befassen sich sowohl regelhaft als auch anlassbezogen bilateral mit laufenden Vorhaben. Das digitale Fachverfahren Oktagon unterstützt die formale Fristenkontrolle.
Die Anwendung des Wohnungsbau-Turbos (insb. Regelungen des § 246e BauGB) binden in den zuständigen Fachämtern nennenswerte personelle Ressourcen, sowohl auf Arbeits- als auch Leitungsebene und werden auch in die Modulbewertung des Aufgabenportfolios einfließen müssen. Zusätzliche Personalressourcen wurden nicht zur Verfügung gestellt.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung prüft bereits – wie zuvor ausgeführt - im Rahmen der zahlreichen Bauberatungen mit unterschiedlichen Investoren, Vorhabenträgern oder städtischen Partnern die Anwendbarkeit der neuen gesetzlichen Instrumente des Wohnungsbau-Turbos. In der sog. „Phase 0“ werden diese Möglichkeiten auch proaktiv angesprochen.
Auch das Fachamt Bauprüfung prüft bereits proaktiv in Antragsverfahren, ob die neuen gesetzlichen Instrumente zur Anwendung kommen können, ohne dass dieses ausdrücklich beantragt worden ist, und geht auf die AntragstellerInnen zu.
Bereits in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses Süd am 03.12.2025 hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ausführlich und transparent über den Wohnungsbau-Turbo informiert. Eine analoge Vorstellung im Rahmen des Stadtplanungsausschusses Nord am 29.01.2026 hat nicht stattgefunden, da die BSW ihrerseits eine Vorstellung angekündigt hat. Diese soll in Kürze terminiert werden.
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