22-0859

Wie wirkungsvoll ist der Bau-Turbo in Bergedorf?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.13

Sachverhalt

Kleine Anfrage

des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

Mit Pressemitteilung vom 24.03.2026 hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen erklärt, dass der am 30.10.2025 in Kraft getretene sogenannte Bau-Turbo „in Hamburg zündet“ und innerhalb von nur vier Monaten in Hamburgs Bezirken 746 Baugenehmigungen und Bauvorbescheide erteilt bzw. positiv beschieden worden seien (405 genehmigte Wohnungen und 341 positiv beschiedene Wohnungen). Weitere 1.100 Wohneinheiten befänden sich derzeit in Prüfung.

Zugleich wird ausgeführt, dass der überwiegende Teil dieser Vorhaben nach bisherigem Recht nicht oder nur im Rahmen langwieriger Bebauungsplanverfahren genehmigungsfähig gewesen wäre. Der Bau-Turbo basiert insbesondere auf erweiterten Befreiungsmöglichkeiten nach § 31 Abs. 3 BauGB sowie auf der befristeten Regelung des § 246e BauGB. Beide Instrumente ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen.

Demgegenüber wurde noch kurz zuvor öffentlich berichtet, dass Hamburg weit lediglich 23 Wohnungsbauprojekte im Rahmen dieses Instruments eingereicht worden seien, von denen ein Großteil abgelehnt worden oder noch nicht beschieden sei.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

1. Wie viele der vom Senat genannten 746 Wohneinheiten entfallen konkret auf den Bezirk Bergedorf?

2. Wie verteilen sich diese Fälle im Bezirk Bergedorf auf

a) Baugenehmigungen?

b) positiv beschiedene Bauvoranfragen?

3. In wie vielen dieser Fälle im Bezirk wurden tatsächlich die Instrumente

a) § 31 Abs. 3 BauGB

b) § 246e BauGB

angewendet?

4. Trifft die Aussage zu, dass der überwiegende Teil der genannten Vorhaben im Bezirk Bergedorf ohne Anwendung dieser Instrumente nicht oder nur im Rahmen eines langwierigen Bebauungsplanverfahrens genehmigungsfähig gewesen wäre?

5. Wie viele Bauanträge bzw. Bauvoranfragen wurden im Bezirk Bergedorf seit Einführung des Bauturbos eingereicht, die ausdrücklich dieses Instrument in Anspruch nehmen wollten?

6. Wie viele dieser Anträge wurden

a) genehmigt?

b) abgelehnt?

c) sind noch in Bearbeitung?

7. Werden Bauvorhaben, die im Rahmen des sogenannten Bau-Turbos bearbeitet werden, im Bezirk Bergedorf statistisch gesondert erfasst? Wenn nein, warum nicht?

8. Auf welcher Datengrundlage basieren die vom Senat veröffentlichten Zahlen?

Petitum/Beschluss

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