23-0857

Antwort: Bearbeitungsfristen und Prüfung von Bauanträgen in Hamburg-Mitte (Anfrage der CDU-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragesteller: Jörn Frommann, Dr. Gunter Böttcher und Roland Hoitz

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte und die Behörde für Stadtteilentwicklung und Wohnen nehmen zu den Fragen wie folgt Stellung. Zurzeit ist es noch nicht möglich, eine Auswertung nach Stadtteilen automatisch zu erzeugen, da z.B. Baublöcke, die in mehreren Stadtteilen liegen, mehrfach gezählt würden.

  1. Wie viele Anträge nach § 61 HBauO und nach § 62 HBauO wurden in den Jahren 2020 bis 2024 sowie bisher im laufenden Jahr (Stand 30.06.) im Bezirk Hamburg-Mitte gestellt? (Bitte jahresweise nach Stadtteilen und Genehmigungsverfahren aufgeschlüsselt auflisten.)

Tabelle 1: Anzahl eingegangener Bauanträge nach Eingangsdatum

Bezirksamt

Hamburg-Mitte

Verfahren

2020

2021

2022

2023

2024

2025 (30.06)

§ 61 HBauO

368

345

296

368

141

190

§ 62 HBauO

754

683

579

992

408

415

  1. Welche durchschnittliche Dauer hatten die in den jeweiligen Jahren abgeschlossenen Genehmigungsverfahren ab Einreichung der Anträge 2020 bis 2024 sowie 2025 bisher? (Bitte jahresweise nach Stadtteilen und Genehmigungsverfahren § 61 HBauO und § 62 HBauO geschlüsselt auflisten.)

Tabelle 2: Durchschnittliche Verfahrensdauer ab Antragseingang in Monaten

Bezirksamt

Hamburg-Mitte

Verfahren

2020

2021

2022

2023

2024

2025 (30.06)

§ 61 HBauO

6,68

5,79

7,09

9,00

5,89

5,69

§ 62 HBauO

9,33

7,76

7,46

12,61

6,82

7,40

  1. Welche durchschnittliche Dauer hatten die im Jahr abgeschlossenen Genehmigungsverfahren ab Vollständigkeit der Unterlagen 2022 sowie 2023 bisher? (Bitte jahresweise nach Bezirken und Genehmigungsverfahren § 61 HBauO und § 62 HBauO geschlüsselt auflisten.)

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Frage nach den Bezirken ein Irrtum ist und stattdessen „Stadtteile“ gemeint sind. Hierzu siehe Vorbemerkung.

Tabelle 3: Durchschnittliche Verfahrensdauer ab Vollständigkeit in Monaten

Bezirksamt

Hamburg-Mitte

Verfahren

2022

2023

§ 61 HBauO

4,36

4,88

§ 62 HBauO

4,04

5,31

  1. Wie viele laufende Antragsverfahren für Baugenehmigungen nach § 61 HBauO und nach § 62 HBauO sind derzeit insgesamt anhängig? (Bitte nach Stadtteilen und Genehmigungsverfahren § 61 HBauO und § 62 HBauO geschlüsselt auflisten.)

Tabelle 4: Anhängige Antragsverfahren nach § 61 und § 62 HBauO – Stand 30.06.2025

Bezirksamt

Hamburg-Mitte

Verfahren

zum 30.06.2025

§ 61 HBauO

45

§ 62 HBauO

277

  1. Wie viele Stellen, Personen und VZÄ sind im Bezirk Hamburg-Mitte mit der Prüfung von Bauanträgen aktuell (Stand 30.06.2025) betraut? Wie viele waren es zum Jahresende 2024?

Stand 30.06.2025: 46,24 Stellen, 41 Personen, 31,96 VZÄ

Stand 31.12.2024: 45,24 Stellen, 38 Personen, 32,54 VZÄ

  1. Wie viele Stellen sind derzeit aus welchen Gründen unbesetzt?

Derzeit befinden sich im Bereich der Bauantragsprüfung 7,5 Stellen im Ausschreibungsverfahren.

Die Gründe für die Vakanzen sind vielfältig: Neben dem allgemeinen Fachkräftemangel in Ingenieurberufen ist eine erhöhte Fluktuation zu verzeichnen. Es wird vermutet, dass die besonderen Anforderungen der Tätigkeit im Bezirk Hamburg-Mitte hierbei eine Rolle spielen. Die hohe Dichte und Komplexität der Bauvorhaben, insbesondere im Innenstadtbereich und in bedeutenden Industriegebieten stellen überdurchschnittliche Anforderungen an die Entscheidungsfindung. Die Entscheidungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung und die öffentliche Sicherheit.

Aufgrund dieser hohen fachlichen Anforderungen bei gleichzeitig bezirksübergreifend einheitlicher Vergütung könnte Hamburg-Mitte im Wettbewerb um Fachkräfte derzeit weniger attraktiv wahrgenommen werden.

  1. Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen, um vakante Stellen in der Bauprüfung schnellstmöglich zu besetzen (bitte konkrete Maßnahmen für das Jahr 2024 und 2025 auflisten)?

- Leitungsfunktionen in EG14 sowohl für Ingenieur:innen, Architekt:innen als auch für Jurist:innen ausschreiben

- Kooperationen mit Hochschulen

- Dauerausschreibungen bzw. Initiativbewerbungen über verschiedene Fachportale und über die zentrale Personalgewinnung

- Individuelle Prüfung von Personalgewinnungszulagen

- Werbung über Social Media Kanäle (Podcast; Imagevideo, Architektenkammer)

- Personalbindungsmaßnahme: Einstellung von Werkstudent:innen

- Ausschreibung/ Besetzung mit Personen auf EG11-Niveau mit begleitender Entwicklung zu EG 12

- Hospitationen

- Laufende Optimierung des Auswahlverfahrens zur zügigen Besetzung geeigneter Bewerber:innen. Im Jahr 2024 wurde darüber hinaus gezielt auch Bewerber:innen eine Chance gegeben, deren Profile nicht vollständig den idealtypischen Anforderungen entsprachen. Während einige dieser Einstellungen leider nicht zu einer langfristigen Bindung führten, konnten zugleich auch vielversprechende neue Kolleg:innen gewonnen werden.

- Für 2025 werden Gespräche zur Entwicklung eines Ausbildungsmodells für technische Fachkräfte geführt mit dem Ziel, langfristig eigenes Fachpersonal zu qualifizieren und an den Bezirk zu binden.

Das Bezirksamt befindet sich darüber hinaus in einer vertieften Recherchephase, um weitere Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung im hochqualifizierten technischen Bereich zu identifizieren.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen teilt ergänzend mit, dass es für den Bereich Bauprüfung eine Stabilisierungsvereinbarung gibt, die es den Bezirksämtern ermöglicht, bis zu 110 % des Stellen-Solls zu besetzen. Im Übrigen siehe Bürgerschaftsdrucksache 23/1074.

  1. Wie viele der vakanten Stellen konnten im Vergleich zum Vorjahr 2024 besetzt werden?

Ein belastbarer Vorjahresvergleich ist aufgrund der dynamischen Personalbewegungen im Bereich der Bauantragsprüfung nur eingeschränkt möglich. Stellen wurden im Rahmen der üblichen Prozesse fortlaufend nachbesetzt, sobald Vakanzen entstanden. Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich die Zahl der besetzten und vakanten Stellen im Vergleich zu 2024 auf einem ähnlich hohen Niveau bewegt.

  1. Gibt es im Jahr 2025 Engpässe bei der Bearbeitung von Bauanträgen? Wenn ja, welcher Art?

Grundsätzlich gibt es keine Engpässe, wobei sie bei nicht vorhersehbaren Vakanzen immer auftreten können.

  1. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Bauvoranfragen? (Bitte für 2023, 2024 und 2025 (bis 30.06.2025) auflisten)

Tabelle 5: Durchschnittliche Verfahrensdauer für Anträge nach § 63 HBauO ab Vollständigkeit in Monaten (Stand: 11.08.2025):

Bezirksamt

Hamburg-Mitte

Verfahren

2023

2024

2025

§ 63 HBauO

5,02

5,38

5,16

  1. Welche Maßnahmen wurden im Jahr 2025 bisher konkret unternommen, um die Bearbeitungsdauer von Genehmigungsverfahren und Bauvoranfragen zu beschleunigen?
  2. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Bearbeitungsdauer von Genehmigungsverfahren und Bauvoranfragen zu beschleunigen?

Die Behörde für Stadtteilentwicklung und Wohnen teilt zu diesen Fragen mit, dass der Senat bestrebt ist, die Bearbeitungsdauer von Genehmigungsverfahren und Bauvoranfragen insbesondere im Wohnungsbau kontinuierlich zu beschleunigen. Mit den Partnern aus der Wohnungswirtschaft im Bündnis für das Wohnen in Hamburg und den Bezirksämtern im Rahmen des Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau wird das Thema regelmäßig erörtert.

Verschiedene aktuelle Maßnahmen beinhalten Beschleunigungspotential:

Novellierung der Hamburgischen Bauordnung

Zum 01.01.2026 wird die von der Bürgerschaft beschlossene Neufassung der Hamburgischen Bauordnung in Kraft treten. Hamburg nähert sich mit den Neuregelungen der Musterbauordnung an. Planen und Bauen wird einfacher, schneller und auch günstiger werden, da in unterschiedlichen Bundesländern gleiche Regeln gelten.

Mit der neuen Bauordnung werden zudem die Baugenehmigungsverfahren beschleunigt:

- Für kleinere Wohngebäude wird das Genehmigungsfreistellungsverfahren („Anzeigeverfahren“) eingeführt,

- für Gewerbe- und Sonderbauten wird ein schlankes Genehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang geschaffen.

Der Senat arbeitet aktuell an den zahlreichen Folgeregelungen des Gesetzes: Diverse Verordnungen wie z.B. die Sonderbauverordnungen und die Bauvorlagenverordnung werden angepasst. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden in das Vorgangsbearbeitungsprogramm der Bauaufsicht implementiert. Schulungen für die Anwender:innen werden vorbereitet.

Hamburg-Standard

In Zusammenarbeit mit Bauherren, Planenden und Verwaltung hat der Senat den Hamburg-Standard entwickelt, um durch kostenreduzierte Baustandards, optimierte Planungsprozesse und beschleunigte Genehmigungsverfahren Baukosten zu senken und bezahlbaren Wohnungsbau zu schaffen.

Regelmäßig findet eine Praxiswerkstatt zum Hamburg-Standard mit Vertreter:innen der Bezirksämter und der zuständigen Fachbehörde statt. Hier werden Handlungsleitfäden erarbeitet, um eine Beschleunigung auch operativ zu erreichen.

Digitalisierung

Seit dem 01.01.2024 werden alle Bauanträge in Hamburg digital eingereicht, digital geprüft und auch die Baugenehmigungen werden papierlos bekannt gegeben. Mit dieser Digitalisierung hat der Senat die Basis für eine schnelle Verwaltungsarbeit geschaffen. Hamburg ist damit bundesweit Vorreiter.

Beratung von Antragstellenden

Weiterhin werden verschiedene Arten von Beratungen und Abstimmungsgesprächen von den Bauprüfdienststellen angeboten, um zu informieren und das Zusammenwirken der unterschiedlichen Verfahrensbeteiligten zu optimieren, um so die Verfahrensabläufe zu verschlanken, siehe auch Bürgerschaftsdrucksache 22/8703.

Im Übrigen wird auf Bürgerschaftsdrucksache 23/1074 verwiesen.

  1. Wie beurteilt der Bezirk vor dem Hintergrund der Ergebnisse zu 11. und 12. die Initiative des Senats zum „Hamburger Standard“?

Der „Hamburger Standard“ befindet sich aktuell in der Startphase; der Auftaktworkshop fand erst am 04.07.2025 statt. Daher kann die Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.

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