Antwort: Autoarmer Jungfernstieg - Beteiligung der Bezirkspolitik? (Anfrage der FDP- und CDU-Fraktion)
Fragesteller/in: Timo Fischer, Dian Diaman, James Robert Blum, Gunter Böttcher, Roland Hoitz und Daniela Aust
Am 06.08.2020 wurden die Pläne des Senats für die Umgestaltung des Jungfernstiegs vorgestellt. Für die Umsetzung dieser Pläne insbesondere auch mit Bezug auf die Auswirkungen auf umliegenden Straßen kommt ein großer Ressourceneinsatz auf das Bezirksamt zu.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Der bauliche Zustand des Jungfernstieges ist gem. ZEB-Befahrung (Zustandserfassung- und Bewertung) als gut zu bezeichnen, dies ist für diese Maßnahme jedoch irrelevant. Es handelt sich um eine Hauptverkehrsstraße, der Umbau ist im Rahmen des Veloroutenprogramms ohnehin durch den Bezirk vorgesehen gewesen. Ziel war und ist es, den konfliktträchtigen Radweg auf der nördlichen Nebenfläche (Alsterseite) auf die Fahrbahn zu verlegen. Eine Instandsetzung war in der ursprünglichen Maßnahme nicht angedacht, lediglich ein Deckenüberzug, um Phantommarkierungen bei einer Änderung der Markierungen zu vermeiden. In wie weit die nun angedachte Umgestaltung in den Bestand eingreift, kann mangels einer endgültigen Planung nicht gesagt werden. Für die Maßnahmen der 1. Phase sind keine nennenswerten baulichen Änderungen vorgesehen.
Der Jungfernstieg befand sich ohnehin in einer bezirklichen Planung im Rahmen des Veloroutenprogramms. Aufgrund der Kürze der Zeit sind bislang keine Gespräche über zusätzliche Ressourcen geführt worden. Die Maßnahme wird durch Personal des Bündnisses für den Radverkehr im Rahmen einer Veloroutenplanung durchgeführt und über die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) finanziert. Dadurch wird es zu einer zeitlichen Verschiebung der dafür erforderlichen Planung und Umsetzung der Maßnahme kommen.
Beide Phasen der geplanten Maßnahme werden, da es sich letztlich um eine Veloroutenmaßnahme handelt, von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aus dem durch das Bündnis für den Radverkehr finanzierten Sachgebiet Radverkehr betreut.
Die Finanzierung sämtlicher Maßnahmen im Rahmen des Innenstadtkonzeptes sollen aus Mitteln der BVM bzw. Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) erfolgen. Für die weiteren Maßnahmen sind personelle Verstärkungen in Aussicht gestellt worden.
5. Müssen für die Umsetzung andere Sanierungs- oder Bauprojekte von Straßen oder Fuß- und Radwegen gestoppt, bzw. aufgeschoben werden? 5a. Wenn ja, welche Stadtteile sind hier voraussichtlich betroffen?
Die Maßnahme kann sich auf die weitere Planung/Umsetzung von Velorouten auswirken, da sowohl bezirkliches Personal im Sachgebiet Radverkehr als auch beteiligte Planungsbüros mit zusätzlichen Aufgaben gebunden werden. Eine Betroffenheit einzelner anderer Projekte kann jedoch nicht angegeben werden.
Das Bezirksamt und die Bezirkspolitik beschäftigen sich seit langem mit der Aufwertung der Innenstadt und verkehrsplanerischen Maßnahmen in dem Gebiet. Durch zahlreiche Gespräche mit Betroffenen (Bewohnerinnen und Bewohnern, Beschäftigte, Geschäftstreibende, etc.) ist im Bezirk Erfahrung über die verschiedenen Interessen und die Auswirkungen verschiedener Maßnahmen vorhanden. Zudem sind auch Bezirksstraßen direkt von der Ankündigung betroffen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
6. Wann wurde das Bezirksamt über die konkreten Zeitpläne zur Umsetzung der Maßnahmen in formiert?
Das Bezirksamt wurde im Rahmen des Innenstadtkonzeptes seit Anfang Mai 2020 im Rahmen von Arbeitsgruppen beteiligt.
7. Wie und wann wurde das Bezirksamt in die Planungen mit einbezogen?
Das Bezirksamt ist seit Beginn der Planungen an diesen beteiligt (siehe zu 6.).
8. Wie wird die Bezirkspolitik an dem Verfahren zu den Maßnahmen am Jungfernstieg beteiligt?
Die politischen Gremien sollen im Rahmen des Kommunikationskonzeptes beteiligt werden. Die Kommunikation soll durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) organisiert werden. Welcher Ausschuss wann informiert wird, steht jedoch noch nicht fest.
9. Wie werden Anliegerinnen und Anlieger sowie Interessenvertreterinnen und Vertreter bei den Planungen der Maßnahmen am Jungfernstieg, sowie den umliegenden Straßen mit einbezogen?
Die Anlieger wurden im Rahmen einer Stakeholderbeteiligung durch BVM/BSW über die betroffenen Organisationen (City Management, Handelskammer, Trägerverbund etc.) informiert. Auch die BIDs (Business Improvement District) im Innenstadtbereich wurden in einzelnen Sitzungen über die geplanten Maßnahmen informiert. Weitere Beteiligungen im Rahmen des Kommunikationskonzeptes werden ggf. durch den LSBG durchgeführt.
10. Gibt es Studien zu den Auswirkungen auf die umliegenden Bezirksstraßen?
Ja.
10a. Wann und von welchen Fachbehörden und/oder Sachverständigen wurden diese Studien erstellt?
Die BVM hat die Auswirkungen der Maßnahmen im Innenstadtbereich durch eine Verkehrssimulation geprüft. Die Auswirkungen der 1. Phase auf die umliegenden Straßenzüge sollen durch Verkehrserhebungen der BVM vor und während der Umsetzung evaluiert werden.
10b. Zu welchen Schlussfolgerungen kommen diese Studien?
Die Sperrungen Jungfernstieg und Mönckebergstraße haben überwiegend Auswirkungen auf das Hauptverkehrsstraßennetz.
11. In wie weit wird der Zugang zu öffentlichen Parkhäusern eingeschränkt, welche sind betroffen?
Die öffentlichen Parkhäuser bleiben erreichbar.
11a. Inwieweit wird der Zugang zu privaten Tiefgaragen eingeschränkt, welche Tiefgaragen und wie viele Stellplätze sind betroffen?
Die vorhandenen Tiefgaragen sind auch weiterhin erreichbar.
12. Welche Carsharingdienste sind von dieser Maßnahme nicht betroffen?
Es sind keine besonderen Regelungen für Carsharingdienste vorgesehen, diese sind als MIV (motorisierter Individualverkehr) nicht zugelassen.
13. Gibt es Studien dazu, wie viele (oder mit welcher Taktung) Busse, Taxen und andere Verkehrsteilnehmer den Jungfernstieg nach Abschluss der Maßnahmen voraussichtlich nutzen werden?
Nein.
13a. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese?
Die Planungen des HVV sehen die Durchfahrt der Linien X3, 4, 5 sowie 19 vor. Nach Aussage des HVV können bis zu 60 Busse in der Stunde dort fahren. Eine Prognose der Nutzung durch Taxen ist nicht möglich.
14. Gibt es bereits Pläne für die Einrichtung weiterer autofreier Zonen in der Innenstadt?
Im Rahmen des Innenstadtkonzeptes sind weitere MIV- oder Autoarme Zonen angedacht, z.B. im Bereich Burchardplatz /Kontorhausviertel oder am Hopfenmarkt.
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