20-2951

Wohnungsbau in Eidelstedt

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

12.10.2017

Lfd. Nr. 122 (20)

 

Große Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung, Dagmar Bahr, Peter Schreiber und SPD-Fraktion

 

Wohnungsbau in Eidelstedt

 

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

Mit dem Vertrag für Hamburg hat sich der Bezirk Eimsbüttel 2011 verpflichtet, jährlich durchschnittlich 700 Wohnungen zu genehmigen. Diese Zielzahl wurde 2016 auf 1050 Wohnungen erhöht und auch der Stadtteil Eidelstedt leistet seinen Beitrag für bezahlbaren Wohnraum. Neben dem Bau von Wohnungen spielen aber auch soziale Aspekte eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung einer nachhaltigen Stadtplanung, insbesondere die Kapazitäten bei Kita- und Schulplätzen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wie viele Wohnungen gibt es in Eidelstedt und wie viele Baugenehmigungen wurden in den Jahren 2014 bis 2017 dort erteilt?

 

In Eidelstedt wurden von Januar 2014 - August 2017 662 WE genehmigt. Der Wohnungsbestand von Eidelstedt zum 31.12.2016 beträgt gemäß Statistikamt Nord (Wohnungen  in Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt) 15.766 Wohnungen.

 

  1. Wann werden die genehmigten Wohnungen planmäßig fertigstellt sein? Bitte aufschlüsseln nach Bau- bzw. Fertigstellungsterminen unter Angabe der Anzahl der Wohneinheiten.

 

Das Bezirksamt hat keine Kenntnis darüber, wann genehmigte Wohnungen planmäßig fertigstellt sind. Dieses ist den jeweiligen Bauherren überlassen.

 

  1. Mit welcher zusätzlichen Anzahl an Kita- und Schulkindern rechnet das Bezirksamt Eimsbüttel durch die Fertigstellung neuer Wohnungen in Eidelstedt? Bitte aufschlüsseln nach Alter: Kita (0 bis 5 Jahre), Grundschule (6 bis 10 Jahre) und weiterführende Schule (11 bis 17 Jahre).

 

Kita

Grundsätzlich meldet die zuständige Fachbehörde im Rahmen von Bebauungsplanverfahren einen Kitaplatzbedarf von 20% der geplanten familienfreundlichen Wohneinheiten (WE) an.

Bei Wohnunterkünften für Flüchtlinge dient nicht die Anzahl der WE, sondern die Anzahl der möglichen Bewohner als Berechnungsgrundlage. Es wird von einem Bedarf von 10-15 % Kitaplätzen auf die geplante Anzahl von Plätzen der Wohnunterkunft ausgegangen.

Im Hinblick auf die Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen, deren Fertigstellung in 2018 feststeht, rechnet das Bezirksamt Eimsbüttel z. Zt. mit einem zusätzlichen Bedarf von 130 Kitaplätzen im Stadtteil Eidelstedt.

 

Schule

Die zuständige Fachbehörde geht unter der Voraussetzung, dass nicht nur die größeren Bauvorhaben sondern auch die zusätzlichen kleineren Bauvorhaben realisiert werden, von ca. 40 bis 45 schulpflichtigen Kindern pro Jahrgang aus. Das entspricht in den Klassenstufen 1 bis 4 (Grundschule) ca. 160 bis 180 Schülerinnen und Schülern (SuS) und in der Sekundarstufe I ca. 240 bis 270 SuS.

 

  1. Sind angesichts erwarteter zusätzlicher Anmeldungen die vorhandenen Kapazitäten in Kitas und Schulen in Eidelstedt ausreichend? Wenn nein, wo werden neue Kita- und Schulplätze im Stadtteil Eidelstedt geschaffen? Bitte aufschlüsseln nach Standort, Art und Fertigstellung.

 

Kita

Das Bezirksamt Eimsbüttel hat von folgenden Kita-Planungen Kenntnis:

Erweiterung der bestehenden Kita Dallbregen um 4 Gruppen. Nach Auskunft des Trägers sollen die Plätze im Sommer 2018 zur Verfügung stehen.

Errichtung einer Kita mit 70 Plätzen im Erdgeschoss der UPW Hörgensweg. Fertigstellung im 1. Hj. 2018.

Errichtung einer Kita mit 90 Plätzen im 2. Bauabschnitt des B-Plans Eidelstedt 74 (Hörgensweg).

Der SV Eidelstedt erwägt die Errichtung einer Bewegungskita am Standort Steinwiesenweg in 2018.

Der Hamburger Schulverein plant die Erweiterung seiner Kita am Rungwisch um 3 Gruppen. Mit der Fertigstellung wird in 2019 gerechnet.

 

Schule

40 bis 45 SuS entsprechen zwei Klassen pro Jahrgang. Die dafür notwendigen Klassenräume stehen nach Auskunft der zuständigen Fachbehörde in den fünf Grundschulen zur Verfügung. Gleiches gilt auch für Gymnasium und Stadtteilschule. Bei den weiterführenden Schulen geht die Fachbehörde allerdings in der Anfangszeit davon aus, dass SuS, die aus Hamburger Stadtteilen nach Eidelstedt ziehen, teilweise weiterhin ihre bisherige Schule besuchen und auf einen Schulwechsel verzichten werden. Insgesamt ist nach Auskunft der Fachbehörde bei weiterführenden Schulen der Radius der angewählten Schulen weiter zu ziehen, so dass auch Schulen z.B. in Stellingen, Lurup oder Niendorf angewählt werden und sich die Schülerschaft weiträumiger verteilt.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

 

 

keine

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.