22-2446

Wohnungsbaugenehmigungen im Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion) und Ali Mir Agha (GRÜNE-Fraktion)
Titel: Wohnungsbaugenehmigungen im Bezirk Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-209

Eingangsdatum: 24.07.2026
Datum der Antwort: 07.08.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Die Stadt Hamburg strebt stadtweit ein jährliches Neubauvolumen von rund 10.000 Wohnungen an. Auf den Bezirk Eimsbüttel entfällt dabei rechnerisch ein Anteil von ca. 1.050 Wohneinheiten pro Jahr eine Zahl, die für einen bereits dicht besiedelten Bezirk eine Herausforderung darstellt.

Die Antwort auf die Anfrage aus April 2026 (Drs. 22-2184) zeigt, dass das Bezirksamt Eimsbüttel im ersten Quartal des Jahres 2026 eine erfreulich hohe Zahl von 669 Wohnungsbaugenehmigungen erteilt hat. Zudem fiel die durchschnittliche Genehmigungsdauer im ersten Quartal mit 1,31 Monaten erfreulich kurz aus.

Angesichts der großen Bedeutung des Wohnungsbaus für Hamburg gilt es, diese Entwicklung weiterhin aufmerksam zu verfolgen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

1) Wie viele Wohnungsbaugenehmigungen wurden 2026 im Bezirk Eimsbüttel bereits erteilt? (Bitte aufschlüsseln nach den Monaten April, Mai und Juni sowie für das 1. Halbjahr insgesamt).

  • April 2026: 51 WE
  • Mai 2026: 251 WE
  • Juni 2026: 80 WE
  • Gesamt 2. Quartal: 382 WE
  • Gesamt 1. & 2. Quartal 1.051 WE

2) Wie lang war die durchschnittliche Genehmigungsdauer eines Wohnungsbauantrages im 2. Quartal 2026?

  • April 2026: 2,08 Monate
  • Mai 2026: 2,31 Monate
  • Juni 2026: 1,0 Monate
  • Durchschnitt 2. Quartal: 1,8 Monate
  • Erfasst werden die erteilten Baugenehmigungen (§ 61+62) im Wohnungsneubau bezogen auf die Vollständigkeit.
Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Durchschnitt

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