Wohnungsbaugenehmigungen im Bezirk Eimsbüttel
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion) und Ali Mir Agha (GRÜNE-Fraktion)
Titel: Wohnungsbaugenehmigungen im Bezirk Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-209
Eingangsdatum: 24.07.2026
Datum der Antwort: 07.08.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Die Stadt Hamburg strebt stadtweit ein jährliches Neubauvolumen von rund 10.000 Wohnungen an. Auf den Bezirk Eimsbüttel entfällt dabei rechnerisch ein Anteil von ca. 1.050 Wohneinheiten pro Jahr – eine Zahl, die für einen bereits dicht besiedelten Bezirk eine Herausforderung darstellt.
Die Antwort auf die Anfrage aus April 2026 (Drs. 22-2184) zeigt, dass das Bezirksamt Eimsbüttel im ersten Quartal des Jahres 2026 eine erfreulich hohe Zahl von 669 Wohnungsbaugenehmigungen erteilt hat. Zudem fiel die durchschnittliche Genehmigungsdauer im ersten Quartal mit 1,31 Monaten erfreulich kurz aus.
Angesichts der großen Bedeutung des Wohnungsbaus für Hamburg gilt es, diese Entwicklung weiterhin aufmerksam zu verfolgen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:
1) Wie viele Wohnungsbaugenehmigungen wurden 2026 im Bezirk Eimsbüttel bereits erteilt? (Bitte aufschlüsseln nach den Monaten April, Mai und Juni sowie für das 1. Halbjahr insgesamt).
2) Wie lang war die durchschnittliche Genehmigungsdauer eines Wohnungsbauantrages im 2. Quartal 2026?
Beschluss: ohne
keine
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