Baugenehmigung größere Wohnanlagen im Bezirk Wandsbek: Wer bestimmt die Wohnungsgrößen? Kleine Anfrage vom 17.03.2023
Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Regierungskoalition im Bezirk Wandsbek heißt es auf Seite 9:
"Im Zuge der Schaffung von neuem Planrecht wollen wir…."
und darunter als Punkt auf Seite 10:
"für Einpersonenhaushalte wie von Seniorinnen und Senioren, Studierenden und Auszubildenden und genauso für Haushalte von Familien weiter ein breites Angebot unterschiedlicher Wohnungsgrößen und -formen. Ein nachfragegerechter Wohnungsneubau soll den Bedürfnissen einer Vielzahl von Zielgruppen gerecht werden. So wollen wir in Wandsbek das Mehrgenerationenwohnen ermöglichen."
In den Hamburger Stadtteil-Profilen / Berichtsjahr 2021 heißt es zur Bevölkerungsstruktur:
* Einpersonenhaushalte: 112.316 bzw. 48,7 % der Haushalte (in Stadtteilen wie Eilbek beispielsweise 65,6 %, Wandsbek 60,6 %, Sasel 36,2 %, Lehmsahl-Mellingstedt 29,4 % - in den Stadtteilen mit niedriger Einpersonenhaushaltsquote liegen die Haushalte mit Kindern in der Regel über dem Durchschnitt im Bezirk, Steilshoop liegt in beiden Bereichen etwa auf den Bezirks-Durchschnittsdaten)
* Haushalte mit Kindern 45.708 bzw. 19.8 % der Haushalte
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 31.03.2023
I. Bereits erteilte Baugenehmigungen seit 1.1.2020
Bezirksamt Wandsbek:
Eine Angabe wie viele Mehrfamilienhäuser seit dem 1.1.2020 mit mehr als 20 Wohneinheiten genehmigt wurden, wird statistisch nicht erhoben. Dies liegt vor allem daran, dass ein Bauantrag auch mehrere Mehrfamilienhäuser beinhalten kann. Ebenfalls erfolgt keine statistische Erhebung, in welchen Stadtteilen diese entstehen. Eine nachträgliche Ermittlung dieser Angabe ist in der gegebenen Zeit nicht möglich, da etwa 57 Bauakten dahingehend durchgesehen werden müssten.
Angegeben werden kann, dass seit 01.01.2020 bis einschließlich Februar 2023 in insgesamt 57 Genehmigungsverfahren 3006 Wohneinheiten in dem Segment von Anträgen mit mehr oder gleich 20 Wohneinheiten genehmigt wurden.
Bezirksamt Wandsbek zu den Fragen I 1 a.-c.:
Siehe Antwort zu Frage I 1.
Bezirksamt Wandsbek:
Eine Angabe über die Aufteilung von einzelnen Wohnungen und Wohnungsgrößen wird durch das Bezirksamt Wandsbek statistisch nicht erfasst und ist in der gegebenen Zeit nicht möglich, da dafür 57 Bauakten dahingehend durchgesehen werden müssten.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage I 2.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage I 2.
II. In Bearbeitung befindliche Baugenehmigungen
Bezirksamt Wandsbek:
Auch hier ist eine Angabe über die Anzahl von Mehrfamilienhäusern, deren Lage im jeweiligen Stadtteil und die Aufteilung von Wohnungsgrößen nicht möglich, da sie nicht statistisch erfasst werden.
Angegeben werden kann, dass momentan 21 Bauanträge mit insgesamt 1052 beantragten Wohneinheiten vorliegen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese auch in dieser Form letztlich genehmigt werden.
Bezirksamt Wandsbek zu den Fragen II 1. a.-c.:
Siehe Antwort zu Frage II 1.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage II 1.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage II 1.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage II 1.
III. Welche Prioritäten setzt der Bezirk bei der Erteilung von Baugenehmigungen für Wohnbebauung Mehrfamilienhäuser über 20 Wohneinheiten hinsichtlich des Anteils an Kleinwohnungen (1-2 Zimmer) und größeren Wohnungen (3 und mehr Zimmer) im Hinblick auf die Zusammensetzung der Bevölkerung im Bezirk?
Bezirksamt Wandsbek:
Es gibt keine Rechtsgrundlage, nach der eine bestimmte Wohnungsgröße in Abhängigkeit vom konkreten sozialräumlichen Kontext vorgeschrieben ist. Gleichwohl wird in Bauberatungsgesprächen der Bauherr bei Bedarf auch auf solche Gegebenheiten hin sensibilisiert.
IV. Aus vielerlei Gründen ist der Bedarf an Kleinwohnungen - zudem "bezahlbaren", auch wenn "bezahlbar" nicht weiter definiert ist - hoch, unter anderem wird zur Reduzierung der Wohnungsnot seitens der Senatsverwaltung ein Wohnungstausch empfohlen: Wer beispielsweise aus Altersgründen seine große Wohnung nicht mehr benötigt, könnte diese durch Umzug in eine kleinere Wohnung für Familienbedarf freigeben. Teilt die Verwaltung unsere Einschätzung, dass es einen hohen und steigenden Bedarf nach Kleinwohnungen gibt?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek kommentiert keine Aussagen der Senatsverwaltung.
V. Laut Koalitionsvertrag - siehe Sachverhalt - sollen Einpersonenhaushalte (laut Statistik Bezirks-Durchschnitt: 48,7 %) ein breites Angebot erhalten. Sieht die Verwaltung dies durch Verwaltungshandeln als "erfüllt" an - oder gibt es Gründe, weshalb das gewünschte Angebot an fast die Hälfte der Wandsbeker Bevölkerung nicht hat erfüllt werden können?
Bezirksamt Wandsbek:
Der Bezirksverwaltung obliegt es nicht, das Erreichen oder Nichterreichen von Zielen des Koalitionsvertrages zu kommentieren.
VI. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um den Bau von Kleinwohnungen
a) Einzimmerwohnungen
b) 1,5 - 2-Zimmer-Wohnungen
zu fördern und unterstützt Bauherren diesbezüglich?
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek unterstützt jeden Bauherrn gleichermaßen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage III.
VII. Wer legt für den Bezirk Wandsbek fest, wieviele Wohnungen in welcher Größe (Anzahl Zimmer) gebaut werden dürfen / sollen - und auf welcher Grundlage geschieht dies?
Bezirksamt Wandsbek:
Die Schaffung neuen Planrechts erfolgt auf Grundlage von politischen Prioritätensetzungen. In diesem Zuge kann auch die Anzahl von Wohnungen pro Gebäude festgelegt werden. Einzelne Festlegungen zu Wohnungen in Gebäuden können bei Schaffung neuen Planrechts auch durch städtebauliche Verträge geregelt werden.
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