Baugenehmigung größere Wohnanlagen im Bezirk Wandsbek: Wer bestimmt die Wohnungsgrößen? Kleine Anfrage vom 17.03.2023
Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Regierungskoalition im Bezirk Wandsbek heißt es auf Seite 9:
"Im Zuge der Schaffung von neuem Planrecht wollen wir…."
und darunter als Punkt auf Seite 10:
"für Einpersonenhaushalte wie von Seniorinnen und Senioren, Studierenden und Auszubildenden und genauso für Haushalte von Familien weiter ein breites Angebot unterschiedlicher Wohnungsgrößen und -formen. Ein nachfragegerechter Wohnungsneubau soll den Bedürfnissen einer Vielzahl von Zielgruppen gerecht werden. So wollen wir in Wandsbek das Mehrgenerationenwohnen ermöglichen."
In den Hamburger Stadtteil-Profilen / Berichtsjahr 2021 heißt es zur Bevölkerungsstruktur:
* Einpersonenhaushalte: 112.316 bzw. 48,7 % der Haushalte (in Stadtteilen wie Eilbek beispielsweise 65,6 %, Wandsbek 60,6 %, Sasel 36,2 %, Lehmsahl-Mellingstedt 29,4 % - in den Stadtteilen mit niedriger Einpersonenhaushaltsquote liegen die Haushalte mit Kindern in der Regel über dem Durchschnitt im Bezirk, Steilshoop liegt in beiden Bereichen etwa auf den Bezirks-Durchschnittsdaten)
* Haushalte mit Kindern 45.708 bzw. 19.8 % der Haushalte
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
I. Bereits erteilte Baugenehmigungen seit 1.1.2020
II. In Bearbeitung befindliche Baugenehmigungen
III. Welche Prioritäten setzt der Bezirk bei der Erteilung von Baugenehmigungen für Wohnbebauung Mehrfamilienhäuser über 20 Wohneinheiten hinsichtlich des Anteils an Kleinwohnungen (1-2 Zimmer) und größeren Wohnungen (3 und mehr Zimmer) im Hinblick auf die Zusammensetzung der Bevölkerung im Bezirk?
IV. Aus vielerlei Gründen ist der Bedarf an Kleinwohnungen - zudem "bezahlbaren", auch wenn "bezahlbar" nicht weiter definiert ist - hoch, unter anderem wird zur Reduzierung der Wohnungsnot seitens der Senatsverwaltung ein Wohnungstausch empfohlen: Wer beispielsweise aus Altersgründen seine große Wohnung nicht mehr benötigt, könnte diese durch Umzug in eine kleinere Wohnung für Familienbedarf freigeben. Teilt die Verwaltung unsere Einschätzung, dass es einen hohen und steigenden Bedarf nach Kleinwohnungen gibt?
V. Laut Koalitionsvertrag - siehe Sachverhalt - sollen Einpersonenhaushalte (laut Statistik Bezirks-Durchschnitt: 48,7 %) ein breites Angebot erhalten. Sieht die Verwaltung dies durch Verwaltungshandeln als "erfüllt" an - oder gibt es Gründe, weshalb das gewünschte Angebot an fast die Hälfte der Wandsbeker Bevölkerung nicht hat erfüllt werden können?
VI. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um den Bau von Kleinwohnungen
a) Einzimmerwohnungen
b) 1,5 - 2-Zimmer-Wohnungen
zu fördern und unterstützt Bauherren diesbezüglich?
VII. Wer legt für den Bezirk Wandsbek fest, wieviele Wohnungen in welcher Größe (Anzahl Zimmer) gebaut werden dürfen / sollen - und auf welcher Grundlage geschieht dies?
keine Anlage/n
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