21-2732.01

Antwort Kleine Anfrage FDP-Fraktion betr.: Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 72, wie ist der aktuelle Stand?

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.03.2023 Hauptausschuss Ö 1.9

Sachverhalt

2018 hat die Verwaltung das Bebauungsplanverfahren in der Weidenkehre vorgestellt. Die Zustimmung zur Einleitung gab die Bezirksversammlung am 26.06.2018. Geplant sind Mehrfamilienhäuser (152 WE) mit einer Kita und Spielplatz. Festgestellt wurde der Bebauungsplan am 28.09.2021 durch die Bezirksversammlung. Im städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Hamburg und den Projektentwicklern Wohnungsbaugenossenschaft „Süderelbe“ eG, sowie der Zweites Bahrenfelder Wohnungsunternehmen GmbH & Co. KG wurde vereinbart, dass spätestens nach 12 Monaten, nach In-Kraft-Treten der Rechtsverordnung über den Bebauungsplan, ein genehmigungsfähiger Bauantrag eingereicht werden muss.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wurde ein genehmigungsfähiger Bauantrag von den Projektentwicklern eingereicht?

2. Wenn ja, wie ist der aktuelle Verfahrensstand?

3. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht und wie geht das Bezirksamt mit den möglichen Vertragsverletzungen um?

4. Wann ist mit einer Realisierung des Bebauungsplanes zu rechnen?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 23.02.2023

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21-2732) wie folgt:

  1. Wurde ein genehmigungsfähiger Bauantrag von den Projektentwicklern eingereicht?

Es sind zwei genehmigungsfähige Bauanträge der Projektentwickler für das Projektgebiet an der Weidenkehre (vier Gebäudezeilen mit Geschosswohnungsbau, davon eine Gebäudezeile mit 100 % öffentlich gefördertem Seniorenwohnen, ansonsten rein private Mietwohnungen) eingereicht worden.

  1. Wenn ja, wie ist der aktuelle Verfahrensstand?

Beide Bauanträge der Projektentwickler an der Weidenkehre sind bereits genehmigt worden.

Aufgrund einer Abweichung vom Entwässerungskonzept – welches Anlage des abgeschlossenen städtebaulichen Vertrags ist – sind im Nachgang noch Anpassungen der Entwässerungsplanung erforderlich. Für zumindest einen der Bauanträge konnte bereits aufgrund der erfolgten Anpassung ein Änderungsbescheid erteilt werden. Für den anderen Bauantrag steht dies noch aus.

  1. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht und wie geht das Bezirksamt mit den möglichen Vertragsverletzungen um?

Es liegen sonst keine Vertragsverletzungen vor.

  1. Wann ist mit einer Realisierung des Bebauungsplanes zu rechnen?

Die Umsetzung des Hoch- und Tiefbaus für das Projektgebiet an der Weidenkehre hat bereits begonnen, Baubeginnsanzeigen liegen dem Bezirksamt vor. Eine Fertigstellung – zusammen mit dem noch herzustellenden öffentlichen Park - ist voraussichtlich noch im Jahr 2023 zu erwarten.

Die Flächen im östlichen Teil des Bebauungsplans an der Bauernweide, die sich noch im städtischen Eigentum befinden, werden momentan über ein Vergabeverfahren veräußert. Für die geplanten Wohnnutzungen (inklusive einer Kita) sind niedrige, sozialverträgliche Anfangsmieten nach dem sogenannten „Hamburg Wohnen“ (ehemals „8-Euro-Wohnen“) vorgesehen.

Die Realisierung dieses Bebauungsplanabschnitts ist nach dem momentanen Stand zeitlich nicht kalkulierbar.

Fredenhagen

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Bauernweide Weidenkehre

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