20-1992

Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2015/2016 - Fortschreibung 2016 Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge:

am

TOP

Drs.

Ergebnis

Stapla (Beschlussempfehlung der Verwaltung)

13.12.2016

6

20-1949

Einstimmig beschlossen

 

 

Anlass und Zielsetzung

 

Die Bezirke und der derzeitige Senat haben im Jahr 2011 gemeinsam den Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau verhandelt, unterzeichnet und somit eine Vereinbarung zum Wohnungsneubau geschlossen. Ziel dieser Vereinbarung war es, die Zahl der genehmigten Wohnungen so zügig wie möglich auf 6.000 Wohnungen pro Jahr Hamburg-weit zu steigern - davon 2.000 öffentlich geförderte Wohnungen für Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen.

 

Der Bezirk Eimsbüttel hat sich in dem Vertrag verpflichtet, für mehrere Jahre durchschnittlich 700 Wohnungen pro Jahr zu genehmigen. In den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 sowie 2015 ist es jeweils gelungen, die eingegangene Verpflichtung zu erfüllen und zum Teil weit über 700 Wohneinheiten pro Jahr zu ge­nehmigen. Gleichzeitig ist es auch gesamtstädtisch gelungen, die anvisierten Genehmigungen für 6.000 Wohneinheiten pro Jahr deutlich zu übertreffen.

 

Im Jahr 2016 wurde der Vertrag für Hamburg erneuert und damit die Verpflichtung aufgenommen, nunmehr 10.000 Wohnungen pro Jahr für Hamburg zu genehmigen. Für den Bezirk Eimsttel bedeutet dies, dass im Durchschnitt jährlich über 1.050 Wohnungen genehmigt werden sollen.

 

Mit den bezirklichen Wohnungsbauprogrammen sollen die Bezirke diese Ziele konkretisieren sowie Vorhaben und konkrete Flächen benennen. Diese Wohnungsbaupro­gramme sind jährlich zu aktualisieren.

 

 

Inhalt und Methodik

 

Mit dem Wohnungsbauprogramm 2015/2016 - Fortschreibung 2016 legt der Bezirk Eimsbüttel das mittlerweile sechste Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm vor.

 

Das Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm bildet die Basis sowohl für die quantitative als auch die qualitative wohnbauliche Ausrichtung des Bezirks und stellt die Grundlage für die im Vertrag für Hamburg eingegangene Verpflichtung dar.

 

 

Wohnungsbaupotenzialflächen

 

Über die oben genannten (neuen) Inhalte hinaus, wurden - wie bereits im Vorjahr - die mittlerweile umgesetzten Potenzialflächen herausgenommen, die verbleibenden Potenzialflächen um neue ergänzt.

 

Es konnten 9 der im Wohnungsbauprogramm 2015/2016 genannten Potenzialflächen in 2016 aktiviert werden.

 

Von den 153 im Wohnungsbauprogramm 2015/2016 vorgelegten und anhand von Steckbriefen aufbereiteten Potenzialflächen konnten 6 herausgenommen werden, da hier die Wohnbebauung genehmigt wurde:

 

3.029aKieler Straße 186

3.173Luruper Weg 55, 57

5.040Grandweg 118

6.040Langenfelder Damm 46 (Ecke Högenstraße)

7.077Furchenacker 26-30a-c

8.028Friedrich-Ebert-Straße 4-8

 

Auf drei weiteren Flächen wurden Genehmigungen für Teilbereiche erteilt:
 

5.006derfeldstraße 24-26

6.047Steenwisch/Jaguarstieg/Brehmweg/ Hagenbeckstraße/Eidelstedter Weg

8.054rkerweg 29-39

 

Diese Flächen verbleiben im Wohnungsbauprogramm, um die Aktivierung der Restpotenziale anzustoßen.

 

Insgesamt sind auf den genannten Flächen 442 Wohneinheiten genehmigt worden.

 

Mit dem Wohnungsbauprogramm 2015/2016 - Fortschreibung 2016 werden die noch nicht aktivierten Potenzialflächen aus den letzten Wohnungsbauprogrammen fortgeschrieben und mit zehn neuen Potenzialflächen ergänzt. Es handelt sich um die folgenden Flächen:

 

5.013Julius-Vosseler-Straße/Eidelstedter Weg/telkamp

5.052Heckenrosenweg/Kollaustraße

5.053Hinter der Lieth 4-10

6.054Randstraße 107-109/rsterweg 169

6.055Randstraße 89-101

6.056Kieler Straße 340

7.006Pflugacker/Baumacker

7.064Eidelstedter Platz/Eidelstedter Dorfstraße

7.086Lohkampstraße/Pinneberger Chaussee

9.110hlingsallee/Jungborn

 

Die Summe der im Wohnungsbauprogramm 2015/2016 - Fortschreibung 2016 enthaltenen Potenzialflächen beträgt für 2016 im Ergebnis 157 Flächen mit einem Potenzial von knapp 8.000 Wohneinheiten bis 2021 ff.

 

Die Übersichtskarten wurden aktualisiert und die Steckbriefe der zehn neuen Potenzialflächen erstellt.

 

 

Verfahren

 

Am 22.11.2016 erfolgte die Vorstellung des Wohnungsbauprogramms 2015/2016 - Fortschreibung 2016 im Stadtplanungsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung. Im Nachgang zur Sitzung wurden die Unterlagen zu den Potenzialflächen 2016 an die Fraktionen und Gruppen verteilt.

 

Die Beteiligung der erforderlichen Behörden und Träger der öffentlichen Belange hat vom 23.11.2016 bis 01.12.2016 stattgefunden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung stimmt dem Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2015/2016 - Fortschreibung 2016 mit den Wohnungsbaupotenzialflächen 2016 zu.

 

 

Anhänge

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