Weiterführung des politischen Betriebs der Bezirksversammlung Eimsbuüttel beim Pandemie-Fall Coronavirus SARS-CoV-2 Änderungsantrag zu Drs. 21-0864
Mit Drs. 21-0864 sollen dem Hauptausschuss weitgehend alle Kompetenzen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse übertragen werden. Da eine solche Selbstbeauftragung – unabhängig von verfassungsrechtlichen Bedenken – nur ausnahmsweise erfolgen darf, sind ihr zur Wahrung des Demokratieprinzips und der verfassungsrechtlichen Rechte der Mitglieder der Bezirksversammlung enge Grenzen zu setzen.
keine