21-0875

Weiterführung des politischen Betriebs der Bezirksversammlung Eimsbuüttel beim Pandemie-Fall Coronavirus SARS-CoV-2 Änderungsantrag zu Drs. 21-0864

Antrag

Letzte Beratung: 23.03.2020 Hauptausschuss Ö 1.1.2

Sachverhalt

Mit Drs. 21-0864 sollen dem Hauptausschuss weitgehend alle Kompetenzen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse übertragen werden. Da eine solche Selbstbeauftragung – unabhängig von verfassungsrechtlichen Bedenken – nur ausnahmsweise erfolgen darf, sind ihr zur Wahrung des Demokratieprinzips und der verfassungsrechtlichen Rechte der Mitglieder der Bezirksversammlung enge Grenzen zu setzen.

Petitum/Beschluss

Das Petitum in Drs. 21-0684 wird wie folgt geändert:

  1. In Ziffer 1 wird folgender Halbsatz angefügt: „der ausschließlich über unaufschiebbare Angelegenheiten der Bezirkspolitik entscheiden darf.“
  1. in Ziffer 2 wird hinter dem Wort „Vorgehen“ die folgende Textpassage eingefügt: „bezüglich der Sitzungstermine der Ausschüsse im Mai 2020“
  2. In Ziffer 3 werden folgende Sätze angefügt: „Einladungen für den HA sind mit sämtlichen Sitzungsunterlagen fristgerecht an alle Bezirksabgeordneten sowie die Mitglieder der Ausschüsse, für die der HA ersetzend tätig wird, zu versenden. Tischvorlagen sind unzulässig.“

Benjamin Schwanke, Klaus Krüger, Burkhardt Müller-Sönksen

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