Öffentlichkeit in Bezirksversammlungen und Hauptausschüssen Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 14.05.2020 Hauptausschuss Ö 2.2
Am 06.05.2020 hat die Bürgerschaft mit der Drucksache 22/124 (2. Neufassung) Folgendes beschlossen:
„Der Senat wird ersucht,
a. jenseits der Anwendung des Gesetzes gemäß Ziffer 1 zur verbesserten Gewährleistung der Öffentlichkeit von Sitzungen der Bezirksversammlungen und Hauptausschüssen (wenn diese anstelle der Bezirksversammlung tagen) künftig die technischen Möglichkeiten der Übertragung von Bezirksversammlungs- und Hauptausschusssitzungen (wenn diese anstelle der Bezirksversammlung tagen) per Videostreaming zu unterstützen, wenn der Zugang der Öffentlichkeit zu entsprechenden Sitzungen (soweit diese weiterhin als Präsenzsitzungen stattfinden) aufgrund äußerer, nicht kontrollierbarer Umstände erschwert oder ausgeschlossen ist.
b. praktische Handreichungen für das Videostreaming gemäß diesem Ersuchen (insbesondere zur Einhaltung des Datenschutzes) zu erarbeiten und den Bezirksversammlungen zur Verfügung zu stellen.“
Vor diesem Hintergrund wird die Bezirksamtsleitung nach § 19 BezVG aufgefordert, nunmehr schnellstmöglich entsprechende technische Voraussetzungen zur Übertragung per Livestream der Sitzungen der Bezirksversammlung sowie des Hauptausschusses, wenn dieser anstatt der Bezirksversammlung tagt, zu schaffen.
Sollte dies beim Hauptausschuss aus Datenschutzgründen und wegen des zu hohen materiellen Aufwandes (Kamerateam) nur mit einer starren, fest installierten Kamera möglich sein, müssen die Redebeiträge, wie in der Bezirksversammlung auch, vom Rednerpult aus geleistet werden.
ohne
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