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Sitzungen des Hauptausschusses können nicht Sitzungen der Bezirksversammlung ersetzen Dringlicher Antrag von Dr. Claus Schülke (AfD)

Antrag öffentlich

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Gremium
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26.11.2020
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat am 12. November 2020 beschlossen,

 

     „dass am 26.11.2020 der Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung tagt"

 

und sodann noch weitere Regelungen über Vorbereitung und Durchführung dieser Sitzung bestimmt.

 

1. Damit überschreitet der Hauptausschuss seine ihm vom Gesetz und von der Bezirksversammlung eingeräumten Befugnisse.

 

a) Eine solche Beschlussfassung gehört nicht zu den Aufgaben, die dem Hauptausschuss nach dem insoweit abschließenden Katalog des § 15 Abs. 2 BezVG übertragen sind: Die Befugnis zu einem solchen Beschluss wird ihm weder durch eine Rechtsvorschrift (Ziff. 1), noch durch die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung (Ziff. 2), noch durch einen ihm vorangehenden Beschluss der Bezirksversammlung (Ziff. 3) gewährt.

 

b) Es kann hier offen bleiben, ob der Hauptausschuss, was ihm wohl vorgeschwebt haben mag, Dringlichkeit i.S.v. § 15 Abs. 3 BezVG für sich in Anspruch nehmen könnte. Denn auch im Falle der Dringlichkeit kann die Bezirksversammlung den Hauptausschuss nur für bestimmte Angelegenheiten oder im Einzelfall ermächtigen, an ihrer Stelle Beschlüsse zu fassen.

 

Nicht aber kann sie ihn dazu ermächtigen, an ihrer Stelle Sitzungen abzuhalten.

 

2. Auch materiell ist der Beschluss nicht gerechtfertigt. Denn er nimmt den Abgeordneten der AfD, die bekanntlich, weil fraktionslos, gemäß § 17 Abs. 2 BezVG in den Ausschüssen kein Stimmrecht haben, ihr einziges, nicht disponibles und ihnen gesetzlich garantiertes Stimmrecht gemäß § 13 Abs. 1 BezVG. Sie haben dann überhaupt kein Stimmrecht mehr.

 

Es ist also eine gesetzeskonforme Lösung zu suchen, die zwar das pandemiebedingte Infektionsrisiko zu reduzieren geeignet ist, jedoch zugleich das gesetzlich garantierte Stimmrecht der Abgeordneten bewahrt.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt der Hauptausschuss:

 

Der Beschluss des Hauptausschusses vom 12. November 2020 über die Ersetzung der für den 26. November 2020 anberaumten Sitzung der Bezirksversammlung durch eine Sitzung des Hauptausschusses am selben Tage wird aufgehoben.

 

 

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