Weil es im Brandfall schnell gehen muss – freie Ausfahrt für die Freiwillige Feuerwehr Eimsbüttel im Einsatzfall durch beeinflussbare Ampelschaltung – Stellungnahme der BMV zur Drucksache 22-2266, BV-Beschluss vom 07.07.2026 Mitteilung des Vorsitzenden der BV Eimsbüttel, Drucksache 22-2476 vom 25.08.2026
Letzte Beratung: 12.10.2026 Kerngebietsausschuss Ö 7.7
Die Mitteilung des Vorsitzenden der Bezirksversammlung wurde der BV am 17.09.26, dem KGA am 21.09.26 zur Kenntnis gegeben.
Es ist festzustellen, dass die BMV bei der Beantwortung der Drucksache teilweise nicht korrekt auf den seitens des KGA/der BV vorgetragenen Sachverhalt und den daraus folgenden Beschluss eingegangen ist. In ihrer Stellungnahme führt sie vielmehr in den Absätzen 2 und 3 dazu aus, dass im Falle einer Umsetzung der gewünschten Feuerwehrbeeinflussung die Verlegung der Haltelinie aus Richtung Norden mit der Folge aufwendiger Umbauten notwendig wäre.
Tatsächlich ist diese Problematik auch den Vertretern des KGA schon bei einer der Antragstellung vorangegangenen Ortsbesichtigung nicht verborgen geblieben. Daher wurde in dem Beschluss praxisnah vorgeschlagen, gleichzeitig auf der Kieler Straße die Haltelinie der Richtungsfahrbahn Nord, also stadtauswärts, um die notwendigen wenigen Meter zurück zu verlegen, die es den ausrückenden Einsatzfahrzeugen ermöglicht, in Richtung Innenstadt links(!) an der Verkehrsinsel vorbei einzubiegen. Das sollte auch ohne eine Verlegung der Ampel möglich sein. Darauf aber wurde seitens der BMV nicht eingegangen.
In der Stellungnahme der BMV fällt weiter auf, dass im Falle der Feuerwehrbeeinflusssung eine Verbindung zum LSA-Steuergerät alternativ über Kabel oder über Funk hergestellt werden muss. Das vorhandene LSA-Steuergerät könnte sogar sogenannte Funktelegramme empfangen. Eine Sendeeinheit auf Seiten der Feuerwehr sei jedoch bisher nicht vorhanden. Es sei auch unklar, ob die FFW an eine entsprechende Technik angeschlossen werden kann. Diese Wortwahl lässt den Schluss zu, dass eine entsprechende Ampelbeeinflussung eigentlich ohne allzu großen technischen Aufwand möglich sein sollte. Ein „Rot-Befehl“ wird als codiertes Funksignal zum LSA-Steuergerät gesendet, dessen Programm um diese Funktion ergänzt wurde. Die Ampelanlage schaltet komplett auf Rot. Die FFW fährt zum Einsatz aus. Zu regeln wäre die Dauer der Rotphase. Weshalb seitens der Verwaltung dann noch eine alternative Videoerkennung Erwähnung findet, ist gar nicht mehr nachvollziehbar.
Damit steht auch die Frage im Raum, ob es entgegen den Ausführungen der Behörde nicht bereits vor der nächsten planmäßigen Überarbeitung der LSA möglich sein sollte, hier zeitnah eine Verbesserung herbeizuführen.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BMV) in Verbindung zu setzen. Diese möge die Möglichkeit prüfen, künftig und zeitnah ohne Abwarten einer planmäßigen Überarbeitung der LSA im Einsatzfall bei Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge die direkt an der Hausdurchfahrt der FFW Eimsbüttel auf der Kieler Straße befindliche Fußgängerampel von der Wache aus komplett, also für alle Verkehrsteilnehmer gleichzeitig, mit einem codierten Funkbefehl über das vorhandene LSA-Steuergerät auf Rot zu schalten. Gleichzeitig sollte auf der Kieler Straße die Haltelinie der Richtungsfahrbahn Nord (stadtauswärts) um die notwendigen Meter zurück verlegt werden, die es den ausrückenden Einsatzfahrzeugen ermöglichen, in Richtung Innenstadt links an der Verkehrsinsel vorbei einzubiegen.
Die Fachbehörde soll gebeten werden, in einer der nächsten Sitzungen des Kerngebietsausschusses über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
Jörn Gerdau und CDU-Fraktion
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