Weil es im Brandfall schnell gehen muss freie Ausfahrt für die Freiwillige Feuerwehr Eimsbüttel im Einsatzfall durch beeinflussbare Ampelschaltung - Stellungnahme der BVM zur Drucksache 22-2266, BV-Beschluss vom 07.07.2026 -
In der Mitteilung des Vorsitzenden der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Drs.-Nr.
22 2034 v. 13.04.2026, Kenntnisnahme durch BV und KGA, „Weil es im Brandfall schnell gehen muss – freie (Ein- und Aus-) Fahrt für die freiwilligen Feuerwehren in Eimsbüttel“, Drs. 22 1823, Beschluss der BV vom 26.02.2026 hat die Behörde für Inneres und Sport unter 3. zu dem Begehren, „die Einrichtung von potenziell zusätzlich notwendigen Lichtsignalen (Ampeln) vor den (in Punkt a beschriebenen) Sperrflächen, die den darauffolgenden Ampeln gleichgeschaltet werden, zu prüfen.“ begründet mitgeteilt, dass eine weitere Befassung nicht angedacht sei.
In der Fragestellung wurde allerdings nur auf zusätzliche Ampeln abgezielt. Entsprechend fiel die Antwort der Verwaltung aus.
Im Falle der FFW-Eimsbüttel auf Höhe der Kieler Straße 204 ist aber direkt dort eine
Fußgängerampel sogar schon vorhanden. Eine Rotschaltung dieser Ampel im Einsatzfall könnte das Einfädeln der Einsatzfahrzeuge in den Verkehr erheblich erleichtern und sollte mit geringem technischen Aufwand möglich sein. Entsprechende Leitungen sollen nach Angaben der FFW bereits früher einmal verlegt worden sein.
Beschluss:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich mit der Behörde für Inneres und Sport in Verbindung zu setzen. Diese möge bitte die Möglichkeit prüfen, künftig im Einsatzfall bei Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge die direkt an der Hausdurchfahrt der FFW-Eimsbüttel auf der Kieler Straße vorhandene Fußgängerampel von der Wache aus komplett, also für alle Verkehrsteilnehmer gleichzeitig, auf Rot zu schalten. Gleichzeitig oder ggf. auch unabhängig von der Einrichtung einer gesonderten Ampelschaltung sollte auf der Kieler Straße die Haltelinie der Richtungsfahrbahn Nord um die notwendigen Meter zurück verlegt werden, die es den ausrückenden Einsatzfahrzeugen ermöglichen, in Richtung Innenstadt links an der Verkehrsinsel vorbei einzubiegen.
Die Fachbehörde für Inneres und Sport wird gebeten in einer der nächsten Sitzungen des Kerngebietsausschusses über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
An der der Lichtsignalanlage (LSA) 566 – Kieler Straße/Torstraße haben der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH erst im vergangenen Jahr eine Grundinstandsetzung durchgeführt. Ein spezielles Feuerwehrprogramm war dabei nicht vorgesehen. Dies steht in Zusammenhang mit einer Entscheidung der Verkehrsdirektion (VD) 52, als das Thema der Feuerwehrausfahrt vor einigen Jahren schon einmal diskutiert wurde. In ihrer Stellungnahme 21-0399 zum Beschluss der Bezirksversammlung 21-0074 vom 29.08.2019 kommt die VD 52 zu dem Ergebnis, dass eine verlässliche wie auch sichere Ausfahrt für die Kameraden der Feuerwehr hinreichend gegeben ist und eine bevorrechtigende Signalisierung für die Freiwillige Feuerwehr nicht angeordnet werden kann.
Unabhängig davon ist aus Sicht der Verkehrssteuerung hinzuzufügen, dass es für den Fall, dass eine Feuerwehrbeeinflussung dennoch gewünscht ist, planerisch notwendig wäre, die Haltelinie aus Richtung Norden zur Ergänzung einer Feuerwehrbeeinflussung zu verlegen. Somit würden Fahrzeuge nicht mehr direkt vor der Fußverkehrsfurt, sondern rund 10 m weiter davor warten, damit die links abbiegenden Einsatzfahrzeuge den Fußverkehrsübergang ohne haltende Fahrzeuge passieren können. Dies hätte zur Folge, dass sicherheitsrelevante Daten in der Steuerung angepasst werden müssten.
Für diesen Fall wäre jedoch zusätzlich zu prüfen, ob die Fahrzeuge aus der Ausfahrt von der Autowaschanlage, Kieler Straße 195 kommend ohne Signal auf den Fußverkehrsübergang fahren dürften. Ansonsten müsste für die vorgezogene Haltelinie ein neues Vorsignal mit Auslegermast vor der Ausfahrt errichtet werden – zusätzlich zur bisherigen Haltelinie mit ihrer Signalisierung.
Eine Verkabelung zwischen Feuerwehr und LSA-Steuergerät wie in der Lyrik dieser Drucksache vermutet ist nicht vorhanden. Im Fall der Feuerwehrbeeinflussung müsste also zunächst eine Verbindung über Kabel hergestellt werden oder über Funk. Das vorhandenen LSA-Steuergerät könnte sogar sogenannte Funktelegramme empfangen. Eine Sendeeinheit auf Seiten der Feuerwehr ist jedoch bisher nicht vorhanden. Es ist auch unklar, ob die Freiwillige Feuerwehr an eine entsprechende Technik angeschlossen werden kann. Allerdings wäre alternativ auch der Einsatz einer Videoerkennung von Einsatzfahrzeugen in der Ausfahrt möglich.
Für eine Feuerwehrbeeinflussung wäre somit nicht nur die Umprogrammierung der in 2025 erstellten Steuerung notwendig, sondern weitere Maßnahmen in größerem Umfang.
Der LSBG hat aber einen Vermerk in die digitale Akte der LSA 556 aufgenommen, dass die Einrichtung einer Feuerwehrbeeinflussung bei der nächsten planmäßigen Überarbeitung der LSA geprüft wird. Da die letzte Überarbeitung jedoch erst im vergangenen Jahr stattgefunden hat, kann es leider keine kurzfristige Umsetzungsmöglichkeit geben. Dafür bittet die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende um Verständnis.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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