In der oben genannten Bezirksdrucksache wird die zuständige Behörde um Prüfung ersucht, inwieweit die Freiwillige Feuerwehr Eimsbüttel im Notfall von ihrer Zentrale verlässlich und si-cher in den öffentlichen Verkehrsraum mithilfe einer geschalteten Lichtsignalisierung ausfahren kann.
Die zuständige Verkehrsdirektion 52 nimmt zu dieser Eingabe wie folgt Stellung:
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Im Endzustand des im Bau befindlichen Gebäudes wird eine 8 Meter breite Ausfahrt generiert. Das Erdgeschoss ist hierbei von der Straßenfront etwa 2,90 Meter rückwärtig vom angrenzenden öffentlichen Verkehrsraum, dem Fußweg, abgesetzt. Dieses führt -auch im Vergleich zu anderen Institutionen der Sicherheitsstruktur in Hamburg (beispielsweise der Ausfahrt der Polizei in der Grundstraße)- zu ausreichend vorhandenen Sichtbeziehungen in Bezug auf die zu Fuß Gehenden, die Rad Fahrenden sowie die Kraftfahrzeug Fahrenden auf den jeweiligen Verkehrsflächen der Kieler Straße.
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Bei einer Signalisierung in diesem Bereich müsste zudem der Fußgänger- sowie Radfahrerbereich auf den Nebenflächen mit berücksichtigt werden. Die Lebensrealitäten lassen den Schluss zu, dass Signalisierungen von zu Fuß Gehenden als auch Rad Fahrenden nicht immer im gebotenen Maß akzeptiert werden. Vielmehr ist häufig eine Missachtung zu erfahren, so dass zu schließen ist, dass trotz Signalisierung ein ungehindertes Ausfahren für die Feuerwehrbediensteten nicht gewährleistet werden kann und durch eine diesbezügliche Anordnung dieser Verkehrseinrichtung eine nicht vorhandene Sicherheit suggeriert würde.
Fazit: Eine für die Ausfahrt eingebaute Permissivsignalisierung würde die Ausfahrenden nicht von einer Sorgfaltspflicht entbinden, sie wäre vielmehr gefährlich für die Teil-nehmer im Rad- und Fußverkehr. Eine verlässliche wie auch sichere Ausfahrt für die Kameraden der Feuerwehr ist auch bei der derzeitigen Planung objektiv hinreichend gegeben.