Abbiegeunfälle am Eimsbütteler Marktplatz verhindern
Letzte Beratung: 26.11.2020 Bezirksversammlung Ö 10.10
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Kerngebietsausschuss (Antrag der CDU- und GRÜNE Fraktion) |
19.10.2020 |
8.7 |
21-1367 |
Einstimmig an BV überwiesen |
Bezirksversammlung (Antrag der CDU- und GRÜNE Fraktion) |
29.10.2020 |
9.13 |
21-1367 |
An Ausschuss zurücküberwiesen |
Kerngebietsausschuss (Antrag der CDU- und GRÜNE Fraktion) |
02.11.2020 |
4.7 |
21-1367 |
Bei Enthaltung der FDP- und SPD-Fraktion und Zustimmung der GRÜNE-, CDU-Fraktion sowie Fraktion DIE LINKE wird der Antrag angenommen |
Fahrzeuge auf der Fahrbahn Kieler Straße stadtauswärts (d.h. Richtung Norden) bekommen an der LZA an der Kreuzung des Eimsbütteler Marktplatzes ca. 5 Sekunden vor dem parallel laufenden Radverkehr grünes Licht. Dies führt dazu, dass auf der Fahrbahn wartende Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Busse, Motorräder etc.), die nach rechts in den Eimsbütteler Marktplatz abbiegen wollen, beim Umschalten auf „Grün“ sehen, dass der Radverkehr weiterhin „Rot“ hat. Danach darf das Fahrzeug gemäß StVO §9 (1) Satz 4 ohne erneute Beachtung des nachfolgenden Radverkehrs abbiegen. Dadurch, dass aber nach ca. 5 Sekunden der Radverkehr plötzlich „Grün“ gezeigt bekommt, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit „Beinahe-Unfällen“, bei denen nur dank der Reaktionsschnelligkeit beider Parteien bis zum 30.08.2020 kein Unfallschwerpunkt entstanden ist. Bei den oft anschließenden „Diskussionen“ fühlen sich stets beide Parteien subjektiv im Recht. Am 30.08.2020 hat jedoch an genau dieser Stelle ein Pkw-Fahrer am helllichten Tage einen 4j Radfahrer beim Abbiegen angefahren. Der Junge wurde zum Glück nur leicht verletzt (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4692964). Zwar ist bisher noch nicht final ermittelt worden, ob die geschilderte Ampelschaltung (mit-)verursachend war, aber die Wahrscheinlichkeit hierfür ist nicht von der Hand zu weisen. Eine Ampelschaltung wie diese ist objektiv sehr gefährlich und muss schnellstmöglich geändert werden.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,
die Verkehrsdirektion 52 der Behörde für Inneres und Sport aufzufordern, unverzüglich sicherzustellen, dass im Kreuzungsknoten Kieler Straße / Eimsbütteler Marktplatz der getrennt geführte Radverkehr zumindest zeitgleich mit der Fahrbahn Grünlicht erhält. Idealerweise sollte der Radverkehr vor dem Fahrbahnverkehr „Grün“ erhalten (Vorlaufgrün), um die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen.
Über die Ergebnisse der Änderungen und der Gründe für die ursprüngliche Ampelschaltung ist dem Kerngebietsausschuss zu berichten.
keine
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