21-1425

Abbiegeunfälle am Eimsbütteler Marktplatz verhindern

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.11.2020
Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Kerngebietsausschuss (Antrag der CDU- und GRÜNE Fraktion)

19.10.2020

8.7

21-1367

Einstimmig an BV überwiesen

Bezirksversammlung (Antrag der CDU- und GRÜNE Fraktion)

29.10.2020

9.13

21-1367

An Ausschuss zurücküberwiesen

Kerngebietsausschuss (Antrag der CDU- und GRÜNE Fraktion)

02.11.2020

4.7

21-1367

Bei Enthaltung der FDP- und SPD-Fraktion und Zustimmung der GRÜNE-, CDU-Fraktion sowie Fraktion DIE LINKE wird der Antrag angenommen

 

Fahrzeuge auf der Fahrbahn Kieler Straße stadtauswärts (d.h. Richtung Norden) bekommen an der LZA  an der Kreuzung des Eimsbütteler Marktplatzes  ca. 5 Sekunden vor dem parallel laufenden Radverkehr grünes Licht. Dies führt dazu, dass auf der Fahrbahn wartende Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Busse, Motorräder etc.), die nach rechts in den Eimsbütteler Marktplatz abbiegen wollen, beim Umschalten auf „Grün“ sehen, dass der Radverkehr weiterhin „Rot“ hat.  Danach darf das Fahrzeug gemäß StVO §9 (1) Satz 4  ohne erneute  Beachtung des nachfolgenden Radverkehrs abbiegen. Dadurch, dass aber nach ca. 5 Sekunden der Radverkehr plötzlich „Grün“ gezeigt bekommt, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit „Beinahe-Unfällen“, bei denen nur dank der Reaktionsschnelligkeit beider Parteien bis zum 30.08.2020 kein Unfallschwerpunkt entstanden ist. Bei den oft anschließenden „Diskussionen“ fühlen sich stets beide Parteien subjektiv im Recht. Am 30.08.2020 hat jedoch an genau dieser Stelle ein Pkw-Fahrer am helllichten Tage einen 4j Radfahrer beim Abbiegen angefahren. Der Junge wurde zum Glück nur leicht verletzt (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4692964).  Zwar ist bisher noch nicht final ermittelt worden, ob die geschilderte Ampelschaltung (mit-)verursachend war, aber die Wahrscheinlichkeit hierfür ist nicht von der Hand zu weisen. Eine Ampelschaltung wie diese ist objektiv sehr gefährlich und muss schnellstmöglich geändert werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,

die Verkehrsdirektion 52 der Behörde für Inneres und Sport aufzufordern, unverzüglich sicherzustellen, dass im Kreuzungsknoten Kieler Straße / Eimsbütteler Marktplatz der getrennt geführte Radverkehr zumindest zeitgleich mit der Fahrbahn Grünlicht erhält. Idealerweise sollte der Radverkehr vor dem Fahrbahnverkehr „Grün“ erhalten (Vorlaufgrün), um die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen.

Über die Ergebnisse der Änderungen und der Gründe für die ursprüngliche Ampelschaltung ist dem Kerngebietsausschuss zu berichten.

 

 

Anhänge

keine