22-0012

Verkehrsversuche für temporäre Schulstraßen im Bezirk Eimsbüttel starten

Antrag

Letzte Beratung: 04.12.2024 Mobilität Ö 7.2

Sachverhalt

Schulstraßen sind Leuchttürme zur Förderung der sicheren und aktiven Kindermobilität, wie man an erfolgreichen Beispielen in Paris oder Wien sehen kann. Auch in Deutschland tut sich hier etwas: So startete die Stadt Köln 2023 einjährige Schulstraßen-Pilotprojekte an vier Schulen. Einige Kommunen sind dem Kölner Beispiel gefolgt, darunter Berlin, Bonn, Dresden, Essen und Ulm. Erste Ergebnisse ergeben ein sehr positives Feedback mit einem deutlich höheren Anteil an Schüler*innen die zu Fuß oder mit dem Fahrrad/Tretroller zur Schule kommen und eine deutliche Erhöhung der Schulwegsicherheit.

Einen neuen Impuls gibt ein Rechtsgutachten zu Schulstraßen, das vom Deutschen Kinderhilfs­werk, dem VCD und dem Kidical Mass Aktionsbündnis in Auftrag gegeben und Mitte Dezember 2023 veröffentlicht wurde (siehe Gutachten: https://kinderaufsrad.org/‌‌‌‍rechtsgutachten-/). Das Gutachten belegt eindeutig, dass deutsche Kommunen rechtlich abge­sichert sind, Schulstraßen mit temporärer Verkehrssperrung zu Schulbeginn und -ende einzu­richten.

Bei temporären Schulstraßen werden eine oder mehrere Straßen im Umfeld einer Schule oder Kita (min. 100 m vor und nach dem Haupteingang) für den Kraftverkehr gesperrt und somit zugleich die Fahrbahn für den nichtmotorisierten Verkehr freigegeben. Die Sperrung wird typi­scherweise zeitlich für eine halbe Stunde bis Stunde auf den Schulbeginn und das Schulende begrenzt, beispielsweise Montag bis Freitag außerhalb der Schulferien von 7:45 Uhr bis 8:15 Uhr morgens und 12:45 Uhr und 13:15 Uhr mittags (je nach üblichem Unterrichtsende). Eine solche Teilumwidmung muss straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden und eignet sich nicht für jeden Standort. So sind Standorte an Hauptverkehrsstren, in Sackgassen oder Ein­bahnstraßen schwierig bis unmöglich, da die MIV-Verkehrsflüsse für die Sperrzeiten umgeleitet werden und alternative Wegeführungen möglich sein müssen. Außerdem sollen Stakeholder wie Schulleitung und Elternrat proaktiv in die Entscheidung eingebunden werden. Mögliche aber nicht ausschließliche Standorte wären z.B. die Grundschulen Hinter der Lieth und Turmweg.

 

Petitum/Beschluss

:

Wir bitten die Bezirksamtsleitung, Grundschul- oder Kitastandorte in jedem Regionalbereich auf ihre Eignung als Schulstraßenstandorte im Bezirksstraßennetz zu ermitteln und im Erfolgsfall mit den Schulleitungen und Elternräten in den Austausch zu treten. Bei positivem Votum der Letztgenannten soll das Bezirksamt die zuständige Straßenverkehrsbehörde auffordern, diese(n) Standort(e) als Verkehrsversuch(e) für temporäre Schulstraßen teilumzuwidmen. Die Verkehrsversuche sollen für mindestens 12 Monate durchgeführt werden, um die Resultate über unterschiedliche Witterungsverhältnisse zu ermitteln. Es soll je Regionalbereich mindestens ein Verkehrsversuch durchgeführt werden. Nach Ende der Verkehrsversuche sind die Ergebnisse zusammen mit der jeweiligen Schulleitung, dem Elternrat und der zuständigen Straßenverkehrs­behörde zu bewerten, um festzulegen ob die Verkehrsversuche verstetigt, angepasst oder ver­worfen werden.

Die Bezirksversammlung bittet das Bezirksamt, im Ausschuss für Mobilität (AM) bzw.  dessen Nachfolge regelmäßig über den Fortgang der Entscheidungsfindung und der Verkehrsversuche zu berichten. Darüber hinaus bittet die Bezirksversammlung, den betreffenden Regional­ausschüssen über die jeweiligen relevanten Standortentwicklungen zu berichten.

 

 

Rita Wolf, Kathrin Warnecke und GNE-Bezirksfraktion
 

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
04.12.2024
Ö 7.2
Anhänge

keine

 

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