Stellungnahme nach §28 BezVG zur beabsichtigten Umstellung des Standorts Einwohnerangelegenheiten Niendorf auf Einschichtbetrieb
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 16. September 2024 hat die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) darüber informiert, dass ab 15. November 2024 die Umstellung von drei Standorten Einwohnerangelegenheiten auf den Einschichtbetrieb geplant ist. Von dieser Umstellung, die auch für den Standort Niendorf gelten soll, erhofft sich die Behörde Effizienzsteigerungen und höhere Terminverfügbarkeiten für Kunden, da dadurch größere Schichtbesetzungen möglich werden.
Die Behörde geht davon aus, dass durch die Umstellung auf Einschichtbetrieb an den betroffenen Standorten jeweils ca. 420 zusätzliche Kundentermine pro Woche erreicht werden können. Dies entspricht einer Effizienzsteigerung von ca. 4,7 % des Jahresvolumens von ca. 1,4 Mio. Kundenterminen im Hamburg Service vor Ort.
Im Einschichtbetrieb der Standorte ist ein Öffnungszeitfenster von 30 Stunden mit folgenden Öffnungszeiten vorgesehen:
Die Bezirksversammlung hat gemäß § 28 BezVG die Möglichkeit, zu der geplanten Umstellung Stellung zu nehmen. Aufgrund der vorgegebenen Rückmeldefrist besteht eine Eilbedürftigkeit.
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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) folgende Stellungnahme gemäß § 28 BezVG bezüglich der beabsichtigten Umstellung des Standorts Einwohnerangelegenheiten Niendorf zu übermitteln:
Ines Schwarzarius, Gabor Gottlieb, Koorosh Armi und SPD-Fraktion
keine