22-0296

Stellungnahme der CDU-Fraktion zu Drs. 22-0235: „Beabsichtigte Umstellung von drei Standorten Einwohnerangelegenheiten auf Einschichtbetrieb ab 15. November 2024

Antrag

Letzte Beratung: 17.10.2024 Bezirksversammlung Ö 12.2

Sachverhalt

Wir bedanken uns dafür, dass uns die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis gebracht und wir um Stellungnahme gebeten wurden. Dem kommen wir sehr gerne nach.

Zunächst möchten wir anmerken, dass die Frist bis zur Umsetzung 15. November sehr kurz ist und wir ernste Zweifel hegen, ob unsere Stellungnahme überhaupt noch irgendeine Auswirkung auf die Umsetzung haben kann.

Vielmehr wirkt es auf uns so, dass wir hier vor vollendete Tatsachen gestellt werden und der Staatsrat Alexander v. Vogel lediglich der Form halber versucht, das in § 28 BezVG verankerte Anhörungsrecht der örtlich zuständigen Bezirksversammlungen einzuhalten.

In der Mitteilungsvorlage wird uns, mit blumigen Worten versucht zu erläutern, warum die Umstellung vom Zweischichtbetrieb auf den Einschichtbetrieb bei drei Standorten für Einwohnerangelegenheiten, angeblich für die Bürgerin oder den Bürger ein Gewinn sei.

Natürlich ist das Gegenteil ist der Fall. In den drei Standorten, in denen bislang ein Zweischichtbetrieb gefahren wird (Billstedt, Rahlstedt, Niendorf) haben die Bürgerinnen und Bürger nun in Zukunft kürzere Öffnungszeiten und keine längeren. Und natürlich wird von den Bürgerinnen und Bürger die Flexibilität erwartet, notfalls in einen weiter entfernten Standort zu fahren. Auch die in dem Schreiben gepriesene Einheitlichkeit der Öffnungszeiten ist natürlich blanker Hohn, wenn die Öffnungszeiten nun in Zukunft einheitlich kürzer sind.

Am Ende werden hier von der Verwaltung vollkommen falsche Prioritäten gesetzt. Statt sich aufwendige Möglichkeiten zu überlegen, wie man für die Bürgerinnen und Bürger, an unterschiedlichen Standorten für Einwohnerangelegenheiten da sein kann, sollte man sich besser Gedanken darüber machen, wie man erfolgreich in allen Standorten einheitlich einen Zweischichtbetrieb anbieten kann.

Die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg ist für die Hamburgerinnen und Hamburger da, nicht umgekehrt.


 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der zuständigen Fachbehörde gemäß
§ 28 BezVG zu übermitteln:

  1. Die Bezirksversammlung sieht den Beschluss der Behörde Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) kritisch und steht diesem ablehnend gegenüber.
     
  2. Die BWFG wird gebeten, Alternativen zu prüfen, um einen Zweischichtbetrieb weiterhin aufrecht erhalten zu können.

 

  1. Die BWFG wird gebeten, in einem der kommenden Sitzungen des Regionalausschusses Lokstedt/Niendorf/Schnelsen über mögliche Alternativen zu berichten.
     

Matthias Blenski, Rüdiger Kuhn und CDU-Fraktion

 

 

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