22-0335

Stellungnahme nach § 28 BezVG zur beabsichtigten Umstellung des Standorts Einwohnerangelegenheiten Niendorf auf Einschichtbetrieb

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 17.10.2024 Bezirksversammlung Ö 12.6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 16. September 2024 hat die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) darüber informiert, dass ab 15. November 2024 die Umstellung von drei Standorten Einwohnerangelegenheiten auf den Einschichtbetrieb geplant ist. Von dieser Umstellung, die auch für den Standort Niendorf gelten soll, erhofft sich die Behörde Effizienzsteigerungen und höhere Terminverfügbarkeiten für Kunden, da dadurch größere Schichtbesetzungen möglich werden.

 

Die Behörde geht davon aus, dass durch die Umstellung auf Einschichtbetrieb an den betroffenen Standorten jeweils ca. 420 zusätzliche Kundentermine pro Woche erreicht werden können. Dies entspricht einer Effizienzsteigerung von ca. 4,7 % des Jahresvolumens von ca. 1,4 Mio. Kundenterminen im Hamburg Service vor Ort.

 

Im Einschichtbetrieb der Standorte ist ein Öffnungszeitfenster von 30 Stunden mit folgenden Öffnungszeiten vorgesehen:

  • an zwei Wochentagen Öffnung von 07:00 bis 12:00 Uhr
  • an zwei weiteren Wochentagen Öffnung von 12:00 bis 19:00 Uhr
  • Freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr.

 

In den drei Standorten, in denen bislang ein Zweischichtbetrieb gefahren wird (Billstedt, Rahlstedt, Niendorf) haben die Bürgerinnen und Bürger durch eine solche Regelung in Zukunft kürzere Öffnungszeiten und keine längere. Eine Umstellung auf ein Einschichtsystem ist nur dann sinnvoll, wenn es den Bürgerinnen und Bürgern wirkliche Vorteile bringt. Dies gilt es noch einmal genauer zu überprüfen.

 

Die Bezirksversammlung hat gemäß § 28 BezVG die Möglichkeit, zu der geplanten Umstellung Stellung zu nehmen. Aufgrund der vorgegebenen Rückmeldefrist besteht eine Eilbedürftigkeit.

 

 

Petitum/Beschluss

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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) folgende Stellungnahme gemäß § 28 BezVG bezüglich der beabsichtigten Umstellung des Standorts Einwohnerangelegenheiten Niendorf zu übermitteln:

 

  1. Die Bezirksversammlung spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass längere Öffnungszeiten im Zweischichtbetrieb am Standort Einwohnerangelegenheiten Niendorf erhalten bleiben, um so eine hohe Serviceverfügbarkeit für Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Die Bezirksversammlung steht dem Beschluss in dieser Form daher kritisch gegenüber. Die BWFGB wird daher gebeten zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, bei denen unter effizienteren Bedingungen auch längere Öffnungszeiten erhalten bleiben.
     
  2. Die Bezirksversammlung begrüßt gleichzeitig die Bemühungen der BWFGB am Standort Einwohnerangelegenheiten Niendorf eine höhere Terminverfügbarkeit für die Kundinnen und Kunden zu erreichen.
     
  3. Die BWFGB wird gebeten, die Ergebnisse dieser Prüfung in einer der kommenden Sitzungen des Regionalausschusses Lokstedt/Niendorf/Schnelsen vorzustellen.

Die BWFGB wird gebeten, in etwa 6 Monaten im Regionalausschuss Lokstedt / Niendorf / Schnelsen über die Erreichung der mit Schreiben vom 16. September 2024 mitgeteilten Ziele hinsichtlich der Effizienzsteigerung und der Ausweitung der verfügbaren Kundentermine zu berichten. Darüber hinaus soll berichtet werden, inwieweit Indikatoren für die Kundenzufriedenheit hinsichtlich der Umstellung identifiziert und quantifiziert wurden.

 

 

Ines Schwarzarius, Gabor Gottlieb, Koorosh Armi und SPD-Fraktion

Matthias Blenski, Rüdiger Kuhn und CDU-Fraktion

 

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