Stellungnahme der Bezirksversammlung zur Beschlussempfehlung der Verwaltung „Öffentliche WC-Anlage an der Alster (Alte Rabenstraße/Bodos Bootssteg) sanieren und barrierefrei ausbauen“, Beschluss vom 23.05.2019 – Drs. 20-3744
Letzte Beratung: 26.09.2019 Bezirksversammlung Ö 12.10
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beabsichtigt, die öffentliche WC-Anlage an der Alster (Alte Rabenstraße/Bodos Bootssteg) zu sanieren und barrierefrei umzugestalten. Dafür erteilte die Bezirksversammlung der Behörde Prüfaufträge (Drucksache – 20-3744), die nun in oben benannter Beschlussempfehlung der Verwaltung beantwortet wurden.
Die Bezirksversammlung nimmt zur oben benannten Mitteilung der Vorsitzenden (Drs. 21-0069) wie folgt Stellung:
Zu 1. („Welche Bäume mussten für die Rampe gefällt werden? Wo und in welcher Form können Ersatzpflanzungen vorgenommen werden?“):
Der Argumentation folgend muss aufgrund der Baumaßnahme die Trauerweide gefällt werden, die drei Bäume der Art Berg-Ahorn wären von der Baumaßnahme nicht betroffen. Die Trauerweide ist allerdings ein sehr beeindruckender Baum und es wäre ein gravierender Eingriff in den dortigen Bereich. Die Begründung zu der Fällung der drei Berg-Ahorn-Bäumen ist erläuterungswürdig. Zwei sollen „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ von einem Pilz befallen sein, ein dritter stünde nach den Fällungen der beiden anderen „frei“ und müsste deshalb gefällt werden. Die Fällungen dieser drei Bäume erscheinen nicht zwingend und müssten noch einmal erklärt werden.
Dem gegenüber steht eine naturschutzfreundlichere Argumentation zu Punkt 5 („Gibt es eine Variante, bei der am Ende der Rampe ein Steg entsteht, den alle Bürgerinnen und Bürger sowie Wassersportlerinnen und Wassersportler nutzen können und auf dem sich Sitzbänke und ein Papierkorb befinden?“), in der es um den „sensiblen Uferbereich“ geht. Erfreulicherweise werden hier Naturschutzgründe bemüht, „Flora und Fauna [sollen] geschützt“ werden. Die Absicht des Nicht-Eingreifens in die Natur ist zu begrüßen, wenn sich auch die Linie der Argumentation in Punkt 1 hätte wiederfinden sollen.
Die Rodung der Bepflanzung zum Errichten einer Rampe stellt dennoch einen gravierenden Eingriff in die Uferböschung da. Am Ufer brütende Tiere könnten dort nicht mehr brüten, der recht unberührte und somit ökologisch wertvolle Uferbereich wäre in seiner jetzigen Form zerstört. Auch optisch ist selbst bei recht luftiger Rampenarchitektur der naturnahe Eindruck des Außenalsterufers zerstört. Daher sind sämtliche Maßnahmen, die in den Uferbereich eingreifen, genauestens zu prüfen und abzuwägen.
Zudem stellt sich die Frage, wie viele Toilettenkabinen es am Anleger Alte Rabenstraße gegenwärtig gibt (Frauen- und Männertoiletten insgesamt), und wie viele Kabinen es in der Frauentoilette dort zukünftig geben soll.
Es bestehen somit weiterhin Fragen und Unklarheiten zur Sanierung der Bestandsanlage und zur Rampenlösung für die öffentliche WC-Anlage an der Alster. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird daher gebeten, eine/n Vertreter/in der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) in eine der nächsten KGA-Sitzungen einzuladen, um die offenen Fragen seitens der Bezirksversammlung zu klären.
Miriam Putz, Falk Schmidt-Tobler und GRÜNE-Fraktion
Jutta Höflich, Sascha Greshake und CDU-Fraktion
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