21-0069

Öffentliche WC-Anlage an der Alster (Alte Rabenstraße/Bodos Bootssteg) sanieren und barrierefrei ausbauen – Beschluss vom 23.05.2019 - Drs. 20-3744

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 15.08.2019 Hauptausschuss Ö 5.7

Sachverhalt

die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Die SRH und die BUE haben den ersten dem Kerngebietsauschuss (KGA) im Oktober 2017 vorgestellten Entwurf einer Rampe kritisch hinterfragt und mit dem beauftragten Architekturbüro eine Lösung erarbeitet, bei der lediglich die Trauerweide vor dem Eingangsbereich des Damen-WC gefällt werden müsste. Alle anderen Bäume im Böschungsbereich wären vom Bau der Rampe nicht tangiert.

Im Rahmen der Planungen hat die SRH ein Baumgutachten beim Institut für Baumpflege Hamburg in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten vom 28. Juni 2019 führt aus: „… Die Trauerweide (…) wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach zurückgeschnitten. (…) Es hat sich im Bereich der Astungswunden sicherlich eine deutliche Fäule entwickelt, so dass der Baum keine größere Krone als jetzt entwickeln darf. ….“ Es wird eine Nachbehandlung mit Einkürzungen auf die äußere Schnittstelle empfohlen. Die Trauerweide ist grundsätzlich „erhaltenswürdig und auch erhaltensfähig“.

Anders verhält es sich mit drei Bäumen der Art Berg-Ahorn im Böschungsbereich, die von der Baumaßnahme nicht betroffen wären. Zwei dieser Bäume sind „mit hoher Wahrscheinlich mit Brandkrustenpilz [befallen], einem holzzerstörenden Pilz, der im vorliegenden Fall auch die Standsicherheit der Bäume beeinträchtigt.“ Der Gutachter empfiehlt diese Bäume unverzüglich zu fällen. Ein dritter Berg-Ahorn wird durch diese Fällungen „freigestellt“ und ist somit „nicht mehr erhaltensfähig“, so dass dieser auch zu fällen ist. Die BUE hat das Bezirksamt Eimsbüttel über das Baumgutachten entsprechend informiert.

Im Ergebnis wäre von der Umbaumaßnahme lediglich die Trauerweide betroffen. SRH und BUE sind bereit, eine Ersatzpflanzung auf eigene Kosten an geeigneter Stelle vorzunehmen. Im Falle der Realisierung der Baumaßnahme müsste das Bezirksamt Eimsbüttel entsprechende Vorgaben machen.

 

Zu 2.:

Durch den Umbau der WC-Anlagen müssten zukünftig mobilitätseingeschränkte Menschen nicht mehr die Treppen benutzen. Zudem würde in diesem Zuge der Zugang zur umgebauten WC-Anlage verbreitert und mit einer kraftbetätigten, also motorisch zu öffnenden Tür versehen werden. Insgesamt würde eine der DIN 18040-1  („Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“) entsprechenden Toilettenanlage entstehen. Diese DIN berücksichtigt insbesondere die Bedürfnisse von Menschen

 

•  mit Sehbehinderung, Blindheit oder Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und

   Schwerhörige),

•  mit motorischen Einschränkungen,

•  die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen.

 

Einige Anforderungen dieser Norm führen auch zu Nutzungserleichterungen für Personen

 

•  die großwüchsig oder kleinwüchsig sind,

•  mit kognitiven Einschränkungen,

•  die bereits älter sind,

•  mit Kindern,

•  mit Kinderwagen oder Gepäck.

 

Zu 3.:

Die SRH und die BUE planen einen Rampenverlauf, der möglichst wenige Baumfällungen bedingt. Wie bereits unter Ziffer 1 dargestellt, würde lediglich die Trauerweide gefällt werden müssen. Ferner wird eine leichte, nicht massige Erscheinung der Rampe angestrebt, die keine massiven Brüstungen sondern durchlässige Geländer in Anlehnung an die bestehende Balustrade des historischen Anlegers in moderner Formsprache vorsieht. Durch diese Vorgaben wird eine schonende Gestaltung des Alsterufers sichergestellt, die auf die bisherige Ansicht des Ufers so weit wie möglich Rücksicht nimmt.

 

Zu 4.:

Der überarbeitete Entwurf entspricht der Beschlussintention der Bezirksversammlung und sieht einen Rampenanfang weiter südlich vor als die Planungen, die dem KGA im Oktober 2017 vorgestellt wurden.

 

Zu 5.:

Das Ende der Rampe würde sich zwischen Böschungsbereich und Bodos Bootssteg befinden, wo sich auf dem Bootssteg Aufbauten, Aufbewahrungstruhen und ein Mülltonnenbereich befinden.

1 Quelle: Behörde für Umwelt und Energie (BUE)

 

Aus Sicht der SRH und der BUE eignet sich dieser Bereich nicht für die Einrichtung eines Sitzplatzes. Im Übrigen sieht die BUE aus Naturschutzgründen den Bau eines Steges für Wassersportlerinnen und Wassersportler kritisch, da der sensible Uferbereich möglichst für Flora und Fauna geschützt und von wassersportlichen Nutzungen freigehalten werden sollte. Letztendlich befindet sich bereits im südlichen Bereich der geplanten Rampe eine Sitzbank. Die SRH wird im Falle des Baus der Rampe prüfen, ob dort die Aufstellung eines Papierkorbs sinnvoll und möglich ist.

2 Quelle: Behörde für Umwelt und Energie (BUE)

Zu 6.:

Die Mieterin von Bodos Bootssteg und Herr Bodo Windeknecht als Eigentümer haben der BUE in einem persönlichen Gespräch am 27. Mai 2019 mitgeteilt, dass kein Interesse an einem direkten Übergang von der Rampe zum Bootssteg aus Gründen des Vandalismusschutzes besteht. So wurde in der Vergangenheit mehrfach in das Café eingebrochen, zuletzt einhergehend mit Brandstiftung. Nach Auskunft der Betreiberin würde mobilitätseingeschränkten Menschen Hilfe angeboten werden, die Café-Ebene zu erreichen.

 

Zu 7.:

Sobald mit dem Bezirk einen Einigung erreicht ist, wird die weitere Detailplanung in Auftrag gegeben, die eine verlässliche Kostenermittlung beinhaltet. Derzeit stehen für den Umbau der WC-Anlage und die Erstellung einer Rampe noch rd. 600 Tsd. Euro im „Sanierungsfonds Hamburg 2020: Aufwertungsprogramm für Hamburgs öffentliche Toiletten“ zur Verfügung (siehe Bürgerschaftsdrucksache 21/7013).

 

Zu 8.:

Aus Sicht der BUE ist der Bereich am Alster Cliff (Fährdamm 13) nicht geeignet für eine eigenständige WC-Anlage, da sich der Erbbauberechtigte des Grundstücks gemäß Erbbaurechtsvertrag vom 2. Dezember 1996 dazu verpflichtet, eine öffentliche Toilette im Nebengebäude zu betreiben. Der Erbbaurechtsvertrag hat noch eine Laufzeit bis zum Jahr 2043. Auf dem Verhandlungswege ist vor diesem Hintergrund keine angemessene Lösung erreichbar. Das vorhandene WC ist zumindest barrierereduziert.

 

An der Alten Rabenstraße wären die SRH und die BUE bereit, direkt an den Hauptströmen der Passanten eine WC-Anlage zu errichten. Da aus städteplanerischer und denkmalschutzrechtlicher Sicht ein Bauplatz im Gehwegbereich direkt an der Bestandsanlage nicht möglich ist, weil der Blick auf die Alster versperrt werden würde, käme nur als zweitbeste Lösung ein Standort direkt auf der anderen Straßenseite in Betracht. Dort befinden sich allerdings eine Stadtradstation und eine Litfaßsäule. Auch befindet sich dort nicht der Hauptpassantenstrom. Eine dort errichtete Toilette würde aber ebenso von den Passaten auf der anderen Straßenseite gut gesehen werden. Einen Bauplatz, weiter eingerückt in die Alte Rabenstraße, lehnen die SRH und die BUE wegen der Lage abseits der Hauptpassantenströme ab.

 

3 Quelle: Behörde für Umwelt und Energie (BUE)

 

 

Das Bezirksamt hat der BUE und der SRH bisher keine Zustimmung signalisiert, dort Planungen für einen Neubau aufnehmen zu können. Dieser Neubau, der als Automatik-Toilette mit einer barrierefreien Kabine für alle Geschlechter, einer zusätzlichen Unisex-Kabine und einem separaten Urinalbereich geplant werden würde, hätte zur Folge, dass die Bestandsanlage aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen geschlossen werden würde. Die Kosten für den Neubau werden auf 400 Tsd. Euro geschätzt.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

keine

 

Lokalisation Beta
Alte Rabenstraße Fährdamm Alte Rabenstraße Rabenstraße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.