Stellungnahme der Bezirksversammlung zu den Rahmenzuweisungen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum Haushaltsvoranschlag 2023/2024
Letzte Beratung: 09.11.2021 Stadtplanung Ö 4
Die Bezirksversammlung hat gemäß § 37 (3) BezVG das Recht zur Stellungnahme zu den Rahmenzuweisungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat aktuell ihren Vorschlag zur Veranschlagung der Rahmenzuweisungen der Planungsmittel für SL mitgeteilt:
Die Ermächtigung soll weiterhin wie folgt auf die Bezirksämter verteilt werden:
50 % der Zuweisung werden gleichmäßig auf die Bezirksämter verteilt
25 % werden nach Einwohnerzahl der Bezirksämter verteilt
25 % werden nach Flächengröße der Bezirksämter verteilt.“
Seitens der Bezirksverwaltung wird das Vorgehen begrüßt und der BV empfohlen dem Vorschlag zuzustimmen.
Der Ausschuss Stadtplanung empfiehlt der Bezirksversammlung, der Stellungnahme der Bezirksverwaltung zu folgen und dieser zuzustimmen.
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