Schlüsselentwicklung für Rahmenzuweisungen an die Bezirksämter Haushaltsplanentwurf 2017/2018 - Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Als Anlage wird der Vorschlag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zur Schlüsselentwicklung für die Rahmenzuweisung Stadtplanung mit der Bitte um Kenntnis- und Stellungnahme vorgelegt.
Gemäß § 37 (3) BezVG werden die Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplan-Entwurf auf die Bezirksämter verteilt.
Die Stellungnahme soll sich dabei auf den Verteilungsschlüssel beziehen, nicht auf die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel. Zum derzeitigen Stand der Haushaltsplanaufstellung steht die Höhe der Rahmenzuweisungen noch nicht feststehen. Die Darstellung erfolgt daher zunächst anhand der überrollten Ansätze für 2015/2016.
Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme und ggf. Stellungnahme gebeten.
Schlüsselung der Rahmenzuweisung Stadtplanung