Haushaltsplanaufstellung 2017/2018 Verteilung der Rahmenzuweisungen auf die Bezirksämter - Kulturbehörde
§ 37 (3) BezVG - „Die Rahmenzuweisungen werden vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplan-Entwurf auf die Bezirksämter verteilt.“
In der Anlage sind für alle Rahmenzuweisungen der Kulturbehörde die Schlüssel zur Verteilung dargestellt.
Der Fachausschuss wird um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme soll sich dabei auf den Verteilungsschlüssel beziehen, nicht auf die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel. Zum derzeitigen Stand der Haushaltsplanaufstellung steht die Höhe der Rahmenzuweisungen noch nicht fest.
Der Ausschuss für Finanzen und Kultur wird um Beschlussfassung gebeten.
Übersicht Verteilerschlüssel
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