21-4207

Stellungnahme der Bezirksversammlung zu den Rahmenzuweisungen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum Haushaltsvoranschlag 2025/2026

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.11.2023
07.11.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat gemäß § 37 (3) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) das Recht zur Stellungnahme zu den Rahmenzuweisungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat aktuell ihren Vorschlag zur Veranschlagung der Rahmenzuweisungen der Planungsmittel für SL mitgeteilt:

 

Die Ermächtigung soll weiterhin wie folgt auf die Bezirksämter verteilt werden:
50 % der Zuweisung werden gleichmäßig auf die Bezirksämter verteilt
25 % werden nach Einwohnerzahl der Bezirksämter verteilt
25 % werden nach Flächengröße der Bezirksämter verteilt.

 

Seitens der Bezirksverwaltung wird das Vorgehen begrüßt und der Bezirksversammlung empfohlen dem Vorschlag zuzustimmen.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss Stadtplanung empfiehlt der Bezirksversammlung, der Empfehlung der Bezirksverwaltung zu folgen und dieser zuzustimmen.

 

Anhänge

keine