22-1140

Neues Verfahren für die Bereitstellung Förderfonds Bezirke entwickeln

Antrag

Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 9.20

Sachverhalt

Die bezirklichen Politikmittel sind ein wichtiges Unterstützungsinstrument nicht nur für Veranstaltungen, sondern auch für viele wichtige Institutionen im Bezirk. Aufgrund der hohen Inflation der letzten Jahre sowie der stark gestiegenen Energiekosten können aus den begrenzten Mitteln die Anträge leider nur noch in einem kleineren Umfang unterstützt werden. Hinzu kommt, dass die Mittelausschüttung an die Anzahl der genehmigten Bauanträge gekoppelt ist. Die Anträge sind allerdings aufgrund der gestiegenen Baukosten deutlich zurückgegangen. Der Einfluss auf die Anzahl der Baugenehmigungen im Bezirk ist durch die Bezirksversammlung nur in geringem Umfang, z.B. durch Ausweisung neuer Wohngebiete bzw. höhere Bebauung in Bebauungsplänen, beeinflussbar. Der Senat ist mit den damit verbundenen Problemen vertraut.

Der Senat hat hierauf auch bereits mit der Erhöhung der Förderung pro genehmigtem Bauantrag für Wohnungen auf 350 Euro reagiert und den Bezirken in diesem Jahr trotz Nicht- Erfüllung der Zielzahlen (605 von 1050 Wohnungen für Eimsbüttel in 2024) die volle Förderung (367.500.00) ausgezahlt. Eine Ausnahme bildet der Bezirk Wandsbek, der das Ziel im Jahr 2024 nicht nur erreicht, sondern überschritten hat. Somit scheint der Förderfonds Bezirke als Anreizsystem für die bezirkliche Politik möglichst viele Wohnungsbaugenehmigungen und Baugenehmigungen für Gewerbesiedlungen zu erteilen, kein geeignetes Verfahren zu sein. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bezirke auch im laufenden Jahr Schwierigkeiten haben dürften, aufgrund der anhaltenden Baukrise ihre im „Vertrag für Hamburg“ ausgewiesenen Zielzahlen zu erreichen.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung Eimsbüttel beschließt:
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) sowie die Finanzbehörde (FB) werden gemäß § 27 Abs. 1 BezVG gebeten, zusammen mit der Bürgerschaft, den Bezirksämtern sowie den Bezirksversammlungen eine Arbeitsgruppe o.ä. einzurichten, um ein langfristig tragbareres Verfahren für die Bereitstellung der Förderfonds Bezirke zu finden.
Hierbei sind sowohl die erhöhten Bedarfe als auch der tatsächliche Einfluss der Bezirksversammlungen auf die Zielzahlen zu berücksichtigen. Die bisherige Koppelung der Mittel an die Baugenehmigungszahlen und Gewerbeflächenausweisung lehnt die Bezirksversammlung Eimsbüttel als nicht zielführend ab.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.06.2025
Ö 9.20
Anhänge

keine

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