21-0270

Leerstandsmeldung

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

02.09.2019

Lfd. Nr. 23 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Mikey Kleinert (Fraktion DIE LINKE)

 

Leerstandsmeldung

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

In der Einladung für den Hauptausschuss am 11.07.2019 finden sich die Leerstandmeldungen für die Zeit vom 01.04.2019 - 30.06.2019.

Dort findet sich die geschätzte Anzahl von 23 leeren Wohnungen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

1. Warum ist die Anzahl der Wohnungen bei der laufenden Nr. 10 geschätzt?

1.1. Wurden Anstrengungen unternommen die Anzahl der leeren Wohnungen zu ermitteln?

1.2. Wenn ja, welche?

1.3. Wenn nein, warum nicht?

 

2. Warum findet sich bei der laufenden Nr. 11 ein Eintrag, bei dem weder Straße, Hausnummer, Anzahl oder Eigentümer aufgelistet werden?

 

3. Welche Maßnahmen hat die Behörde ergriffen, um zu ermitteln, seit wann die Wohnungen unter den laufenden Nummern 9, 12, 13 und 14 leer stehen?

3.1. Welche Maßnahmen plant die Behörde um zu ermitteln, seit wann die Wohnungen unter den laufenden Nummern 9,12,13 und 14 leer stehen?

3.2. Sollte die Behörde keine Maßnahmen planen, warum nicht?

 

4. Wurde für die Wohnungen unter der laufenden Nr. 1 eine Genehmigung des Leerstandes nach §9 HmbWoSchG beantragt?

4.1. Gelten diese Wohnungen als zweckentfremdet nach §9 Abs. 2 HmbWoSchG?

4.2. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die Zweckentfremdung zu beenden?

4.3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung um die Zweckentfremdung abschließend zu beenden? Insbesondere: Plant die Behörde ein Bußgeld nach § 15 Abs. 1 HmbWoSchG zu verhängen?
Wenn nein, warum nicht?

4.4. Sollten die Wohnungen nicht als zweckentfremdet gelten?

Wenn nein, warum nicht?

 

5. Wurde für die Wohnungen unter der laufenden Nr. 4 eine Genehmigung des Leerstandes nach §9 HmbWoSchG beantragt?

5.1. Gelten diese Wohnungen als zweckentfremdet nach § 9 Abs. 2 HmbWoSchG?

5.2. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die Zweckentfremdung zu beenden?

5.3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung um die Zweckentfremdung abschließend zu beenden? Insbesondere: Plant die Behörde ein Bußgeld nach §15 Abs. 1 HmbWoSchG zu verhängen?
Wenn nein, warum nicht?

5.4. Sollten die Wohnungen nicht als zweckentfremdet gelten? Wenn nein, warum nicht?

5.5. Wie viele Wohnungen unter der laufenden Nr. 4 stehen genau leer?

5.5.1. Welche Maßnahmen hat die Behörde ergriffen, um die genaue Anzahl der leeren Wohnungen unter der laufenden Nr. 4 zu ermitteln?

5.5.2. Welche Maßnahmen plant die Behörde, um die genaue Anzahl der leeren Wohnungen unter der laufenden Nr. 4 zu ermitteln?

 

6. Wurde für die Wohnungen unter der laufenden Nr. 7 eine Genehmigung des Leerstandes nach §9 HmbWoSchG beantragt?

6.1. Gelten diese Wohnungen als zweckentfremdet nach § 9 Abs. 2 HmbWoSchG?

Wenn nein, warum nicht?

6.2. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die Zweckentfremdung zu beenden?

6.3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Zweckentfremdung abschließend zu beenden? Insbesondere: Plant die Behörde ein Bußgeld nach §15 Abs. 1 HmbWoSchG zu verhängen?
Wenn nein, warum nicht?

6.2. Sollten die Wohnungen nicht als zweckentfremdet gelten? Wenn nein, warum nicht?

 

7. Wurde für die Wohnungen unter der laufenden Nr. 8 eine Genehmigung des Leerstandes nach §9 HmbWoSchG beantragt?

7.1. Gelten die Wohnungen, die seit Mai 2017 leerstehen, als zweckentfremdet nach §9 Abs. 2 HmbWoSchG?

Wenn nein, warum nicht?

7.2. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden für die Wohnungen, die seit Mai 2017 leerstehen, bereits ergriffen, um die Zweckentfremdung zu beenden?

7.3. Welche Maßnahmen für die Wohnungen, die seit Mai 2017 leerstehen, plant die Verwaltung, um die Zweckentfremdung abschließend zu beenden? Insbesondere: Plant die Behörde ein Bußgeld nach §15 Abs. 1 HmbWoSchG zu verhängen?

Wenn nein, warum nicht?

7.4. Ist der Leerstand für die Wohnungen, die seit Februar 2019 leerstehen, nach §9 Abs. 2 HmbWoSchG genehmigt?

7.5. Gelten diese Wohnungen, die seit Februar 2019 leerstehen, inzwischen als zweckentfremdet?
Wenn nein, warum nicht?

7.5.1. Wenn ja, welche Maßnahmen nach HmbWoSchG wurden für die Wohnungen, die seit Februar 2019 leerstehen, ergriffen?

7.5.2. Wenn ja, plant die Behörde Maßnahmen zu ergreifen und plant die Behörde, insbesondere nach §15 Abs. 1 HmbWoSchG ein Bußgeld zu verhängen?

Wenn nein, warum nicht?

 

8. Wurde für die Wohnung unter der laufenden Nr. 2 eine Genehmigung des Leerstandes nach §9 HmbWoSchG beantragt?

8.1. Gilt diese Wohnung als zweckentfremdet nach §9 Abs. 2 HmbWoSchG?

8.2. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die Zweckentfremdung zu beenden?

8.3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung um die Zweckentfremdung abschließend zu beenden? Insbesondere: Plant die Behörde ein Bußgeld nach §15 Abs. 1 HmbWoSchG zu verhängen? Wenn nein, warum nicht?

8.4. Sollte die Wohnung nicht als zweckentfremdet gelten? Wenn nein, warum nicht?

 

9. Wurde für die Wohnung unter der laufenden Nr. 3 eine Genehmigung des Leerstandes nach §9 HmbWoSchG beantragt?

9.1. Gilt diese Wohnung als zweckentfremdet nach §9 Abs. 2 HmbWoSchG?

9.2. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die Zweckentfremdung zu beenden?

9.3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung um die Zweckentfremdung abschließend zu beenden? Insbesondere: Plant die Behörde ein Bußgeld nach §15 Abs. 1 HmbWoSchG zu verhängen? Wenn nein, warum nicht?

9.4. Sollte die Wohnung nicht als zweckentfremdet gelten? Wenn nein, warum nicht?

 

10. Wurde für die Wohnung unter der laufenden Nr. 5 eine Genehmigung des Leerstandes nach §9 HmbWoSchG beantragt?

10.1. Gilt diese Wohnung als zweckentfremdet nach §9 Abs. 2 HmbWoSchG?

10.2. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die Zweckentfremdung zu beenden?

10.3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Zweckentfremdung abschließend zu beenden? Insbesondere: Plant die Behörde ein Bußgeld nach §15 Abs. 1 HmbWoSchG zu verhängen? Wenn nein, warum nicht?

10.4. Sollte die Wohnung nicht als zweckentfremdet gelten? Wenn nein, warum nicht?

 

11. Wurde für die Wohnung unter der laufenden Nr. 6 eine Genehmigung des Leerstandes nach §9 HmbWoSchG beantragt?

11.1. Gilt diese Wohnung als zweckentfremdet nach §9 Abs. 2 HmbWoSchG?

11.2. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die Zweckentfremdung zu beenden?

11.3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Zweckentfremdung abschließend zu beenden? Insbesondere: Plant die Behörde ein Bußgeld nach §15 Abs. 1 HmbWoSchG zu verhängen? Wenn nein, warum nicht?

11.4. Sollte die Wohnung nicht als zweckentfremdet gelten? Wenn nein, warum nicht?

 

Im Hauptausschuss am 11.07. hat die Verwaltung die Auflistung der Leerstandsmeldungen für die Zeit vom 01.04. – 30.06.2019 veröffentlicht. Diese Verpflichtung geht zurück auf den BV-Beschluss vom 30.10.2014 (Drucksache - 20-0234: http://sitzungsdienst-eimsbuettel.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1001097 ), wonach die Verwaltung quartalsweise (immer zum ersten Sitzungstermin im Quartal) die bekannt gewordenen Leerstände zu veröffentlichen hat. Inhalt der Liste sind die Informationen, die von den anzeigenden Personen vorgebracht werden. Diese werden dann überprüft und verifiziert, entsprechend der Ermittlungsergebnisse wird dann die Verwaltung tätig. Ein Sachstandsbericht zu den einzelnen Fällen erfolgt gemäß des oben genannten BV-Beschlusses im ersten Quartal des Folgejahres.

Vor diesem Hintergrund ist es der Verwaltung nicht möglich, die detaillierten Fragen zum jetzigen Zeitpunkt zu beantworten, alle 12 Fälle sind in der Bearbeitung. Die Antworten auf die Fragen werden sich im nächsten Sachstandsbericht finden.

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

Anhänge

 

keine

 

Lokalisation Beta

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