21-3509.01

Antwort auf Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: Zweckentfremdung von Wohnraum im Bezirk Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 13.02.2024 Hauptausschuss Ö 4.6

Sachverhalt

Im Bezirk Harburg ist genau wie in ganz Hamburg der Wohnraum knapp, insbesondere sind bezahlbare Wohnungen selten. Deshalb ist es wichtig, dass die Bezirksverwaltung die Zweckentfremdung von Wohnraum im Auge hat, z. B. gewerbliche Nutzung oder vor allem das Leerstehenlassen von Wohnraum über einen Zeitraum von länger als vier Monaten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1.   Wie viele Wohneinheiten sind aktuell im Sinne von § 9 HmbWoSchG ohne Genehmigung zweckentfremdet? Bitte aufschlüsseln nach Grund der Zweckentfremdung im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 1-5 HmbWoSchG 

2.   Wie viele Wohneinheiten sind aktuell zweckentfremdet und im Sinne von §9 Abs. 1 S. 1 HmbWoSchG genehmigt? 

3.    Wie viele Wohneinheiten sind seit mehr als einem Jahr, mehr als drei Jahren und mehr als fünf Jahren zweckentfremdet? Bitte aufschlüsseln nach mit und ohne Genehmigung im Sinne von § 9 Abs. 1 S. 1 HmbWoSchG

4.   Wie viele Buß- und Zwangsgelder hat die Verwaltung im Zusammenhang mit Zweckentfremdung in den letzten fünf Jahren verhangen? Bitte Buß-und Zwangsgelder nach den Gründen für die Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1-9 HmbWoSchG  aufschlüsseln. 

5.   Sollte die Zweckentfremdung nicht genehmigt sein, hat das Bezirksamt Bußgelder nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 bis Nr. 5 HmbWoSchG verhangen? Wenn ja, wie hoch? Wenn nein, warum nicht? 

6.   In wievielen Fällen hat das Bezirksamt ein Wohnnutzungsgebot nach § 12 Abs. 1 HmbWoSchG angeordnet? Wenn ja, in welchen Fällen und in welcher Höhe?  

7.     In wievielen Fällen hat das Bezirksamt ein Wiederherstellungsgebot nach § 12 Abs. 2 HmbWoSchG angeordnet? Wenn ja, in welchen Fällen und in welcher Höhe?

 

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