Leerstand in Häusern am Grandweg und An der Lohbek II
10.03.2021
Lfd. Nr. 107 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ernst Christian Schütt (SPD-Fraktion)
Leerstand in Häusern am Grandweg und An der Lohbek II
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Nach dem Ende der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in den Häusern An der Lohbek 2 a-c, 4 a-c, 6 a-c sowie Grandweg 52-52a und 54-54a in Lokstedt sind in den Häusern dem Augenschein nach eine nicht unerhebliche Zahl an Wohnungen, die zuletzt für die öffentliche Unterbringung genutzt waren, über einen längeren Zeitraum nicht wieder vermietet worden. Eine Häuserreihe ist abgerissen, dort sollte ausweislich von Hinweisschildern des Eigentümers bereits Anfang 2019 mit dem Neubau begonnen werden, eine zweite Reihe ist mittlerweile eingezäunt.
Auf der Homepage des Vermieters werden die Wohnungen Grandweg 52-54a weiterhin als Mietobjekte angeboten. Angesichts der angespannten Wohnraumsituation auch in Lokstedt erscheint ein jahrelanger Leerstand von Wohnungen bzw. der Verzicht auf Baumaßnahmen auf bereits versiegeltem Untergrund nicht länger hinnehmbar.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
Wenn ja, welche?
Nein.
Die Häuser Grandweg 50-52 sind nach letzten Ermittlungen Ende 2020 noch bewohnt. Der Abbruch der Häuser An der Lohbek 6a-c ist erfolgt.
Die übrigen Häuser müssen zum Zwecke der Aufstockung leer gehalten werden. Der Leerstand ist nach § 13 Absatz 3 HmbWoSchG genehmigt. Lt. Anzeige des Eigentümers vom 09.06.2020 bei der Bauprüfabteilung wurde mit der Bauausführung begonnen.
Ein Tätigwerden ist somit zurzeit nicht erforderlich.
Wenn ja, wann?
Siehe Antwort zu 1.
Nicht unmittelbar, jedoch sofern einer Auflage aus einem Bescheid nach dem HmbWoSchG nicht innerhalb eines Zeitraumes von in der Regel 24 Monaten Folge geleistet wurde, kann zunächst lediglich ein Wohnnutzungsgebot und/oder ggf. ein Wiederherstellungsgebot erlassen werden.
Wenn ja, wie viele?
Nein.
ohne
keine
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