Leerstand in Häusern am Grandweg und An der Lohbek V
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Ernst Christian Schütt (SPD-Fraktion)
Titel: Leerstand in Häusern am Grandweg und An der Lohbek V
Fortlaufende. Nr.: 22-155
Eingangsdatum: 04.02.2026
Datum der Antwort: 10.02.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Nach dem Ende der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in den Häusern An der Lohbek 2 a-c, 4 a-c, 6 a-c sowie Grandweg 52-52a und 54-54a in Lokstedt, wofür eine befristete Genehmigung zur Nutzung leerstehender Wohnungen mit Datum vom 19.04.2014 erteilt und bis Ende Juni 2018 verlängert wurde, sind in den Häusern eine nicht unerhebliche Zahl an Wohnungen über einen längeren Zeitraum nicht wieder vermietet worden. Eine Häuserreihe ist abgerissen, dort sollte ausweislich von Hinweisschildern des Eigentümers bereits Anfang 2019 mit dem Neubau begonnen werden, eine zweite Reihe ist eingezäunt und eine weitere unbewohnt.
Auf der Homepage des Vermieters werden die Wohnungen Grandweg 52-54a weiterhin als Mietobjekte gelistet. Angesichts der angespannten Wohnraumsituation auch in Lokstedt erscheint ein weiterer jahrelanger Leerstand von Wohnungen bzw. der Verzicht auf Baumaßnahmen auf bereits versiegeltem Untergrund skandalös und nicht länger hinnehmbar. Der Leerstand war bereits viermal Thema von Kleinen Anfragen der SPD-Fraktion, zuletzt im April 2024 (21-4688).
Dem Bereich Wohnraumschutz wurde nach eigenen Angaben erstmals im August 2012 der Leerstand von Wohnungen im Bereich An der Lohbek 2, 4 und Grandweg 52 angezeigt. Laut Auskunft des Bezirksamtes aus dem September 2022 wurden durch die Abteilung Wohnraumschutz Besichtigungen in den Häusern An der Lohbek durchgeführt. Es wurden 47 Wohnungen in den Gebäuden An der Lohbek 2 und 4 besichtigt und überprüft. Für eine Zwischenvermietung wurden insgesamt 4 Wohnungen als geeignet erklärt, zwei in dem Objekt An der Lohbek 2 und 2 Wohnungen in dem Haus An der Lohbek 4.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
Hinsichtlich der leerstehenden Wohngebäude besteht die Möglichkeit ein Instandsetzungs- und Wohnnutzungsgebot zu erlassen. Dieses ist auch erfolgt. Bezüglich des nichtbebauten Grundstücks gibt es keine rechtliche Handhabe mehr. Denn die von den Verfügungsberechtigten gezahlte Ausgleichszahlung kompensiert auf Dauer die ausbleibende Wohnnutzung.
Nein
Nein
Am 03.06.2025 erging ein Bußgeldbescheid in Höhe von 50.000 €. Hiergegen wurde Einspruch eingelegt. Der Widerspruch liegt dem Rechtsamt seit dem 14.07.2025 zur Prüfung vor.
Ja, es ist eine Prüfung erfolgt. Ergebnis war, das ein Instandsetzungs- und Wohnnutzungsgebot ergangen ist.
Die Häuser befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand.
Beschluss: ohne
keine
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