22-1857

Leerstand in Häusern am Grandweg und An der Lohbek V

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Ernst Christian Schütt (SPD-Fraktion)
Titel: Leerstand in Häusern am Grandweg und An der Lohbek V

Fortlaufende. Nr.: 22-155

Eingangsdatum: 04.02.2026
Datum der Antwort: 10.02.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Nach dem Ende der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in den Häusern An der Lohbek 2 a-c, 4 a-c, 6 a-c sowie Grandweg 52-52a und 54-54a in Lokstedt, wofür eine befristete Genehmigung zur Nutzung leerstehender Wohnungen mit Datum vom 19.04.2014 erteilt und bis Ende Juni 2018 verlängert wurde, sind in den Häusern eine nicht unerhebliche Zahl an Wohnungen über einen längeren Zeitraum nicht wieder vermietet worden. Eine Häuserreihe ist abgerissen, dort sollte ausweislich von Hinweisschildern des Eigentümers bereits Anfang 2019 mit dem Neubau begonnen werden, eine zweite Reihe ist eingezäunt und eine weitere unbewohnt.

Auf der Homepage des Vermieters werden die Wohnungen Grandweg 52-54a weiterhin als Mietobjekte gelistet. Angesichts der angespannten Wohnraumsituation auch in Lokstedt erscheint ein weiterer jahrelanger Leerstand von Wohnungen bzw. der Verzicht auf Baumaßnahmen auf bereits versiegeltem Untergrund skandalös und nicht länger hinnehmbar. Der Leerstand war bereits viermal Thema von Kleinen Anfragen der SPD-Fraktion, zuletzt im April 2024 (21-4688).

Dem Bereich Wohnraumschutz wurde nach eigenen Angaben erstmals im August 2012 der Leerstand von Wohnungen im Bereich An der Lohbek 2, 4 und Grandweg 52 angezeigt. Laut Auskunft des Bezirksamtes aus dem September 2022 wurden durch die Abteilung Wohnraumschutz Besichtigungen in den Häusern An der Lohbek durchgeführt. Es wurden 47 Wohnungen in den Gebäuden An der Lohbek 2 und 4 besichtigt und überprüft. Für eine Zwischenvermietung wurden insgesamt 4 Wohnungen als geeignet erklärt, zwei in dem Objekt An der Lohbek 2 und 2 Wohnungen in dem Haus An der Lohbek 4.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:

  1. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Bezirksamt, um angesichts des langen Leerstands bzw. ausbleibender Bebauung eine vollständige reguläre Wohnnutzung für die Grundstücke An der Lohbek 2 a-c, 4 a-c, 6 a-c sowie Grandweg 52-52a und 54-54a herzustellen?

Hinsichtlich der leerstehenden Wohngebäude besteht die Möglichkeit ein Instandsetzungs- und Wohnnutzungsgebot zu erlassen. Dieses ist auch erfolgt. Bezüglich des nichtbebauten Grundstücks gibt es keine rechtliche Handhabe mehr. Denn die von den Verfügungsberechtigten gezahlte Ausgleichszahlung kompensiert auf Dauer die ausbleibende Wohnnutzung.

  1. Sind für die Grundstücke An der Lohbek 2 a-c, 4 a-c, 6 a-c sowie Grandweg 52-52a und 54-54a mittlerweile Baugenehmigungen beantragt worden?

Nein

  1. Ist für das Vorhaben An der Lohbek 6 a-c (Rückbau des Bestandswohnungsbaus und Neubau eines Wohngebäudes) mittlerweile ein neuer Bauantrag gestellt worden? Wenn ja, wann?

Nein

  1. Laut Auskunft des Bezirksamtes ist die vom Eigentümer geforderte Ausgleichszahlung im Sinne von § 11 HmbWoSchG für die ausgebliebene Schaffung von Ersatzwohnraum für die Gebäude 6 a-c im September 2022 beglichen worden. Sind im Zusammenhang mit der bislang ausgebliebenen Neubebauung bzw. des jahrelangen Leerstands weitere bußgeldähnliche Maßnahmen ergangen bzw. Zwangsgelder verhängt worden und wenn ja, wann und in welcher Höhe? Sind noch Verfahren im Zusammenhang mit der ausgebliebenen Neubebauung vor dem Verwaltungsgericht anhängig und wenn ja, wie ist der aktuelle Stand?

Am 03.06.2025 erging ein Bußgeldbescheid in Höhe von 50.000 €. Hiergegen wurde Einspruch eingelegt. Der Widerspruch liegt dem Rechtsamt seit dem 14.07.2025 zur Prüfung vor.

  1. Ist durch das Fachamt für Verbraucherschutz geprüft worden, ob für die genannten Grundstücke ein berücksichtigungsfähiger Leerstand vorliegt und somit eine Instandsetzung und Wiederaufnahme von Wohnnutzungen gefordert werden muss?

Ja, es ist eine Prüfung erfolgt. Ergebnis war, das ein Instandsetzungs- und Wohnnutzungsgebot ergangen ist.

  1. Welche aktuellen Erkenntnisse hat das Bezirksamt über den aktuellen baulichen Zustand der ganz oder teilweise leerstehenden Wohnungen?

Die Häuser befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Lokstedt

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