22-2719

Kontrolle und Prävention bei der Vergabe von bezirklichen Sondermitteln – Schutz vor der Förderung extremistischer und islamistischer Tarnstrukturen im Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Elke Zimmermann (AfD-Fraktion)
Titel: Kontrolle und Prävention bei der Vergabe von bezirklichen Sondermitteln – Schutz vor der Förderung extremistischer und islamistischer Tarnstrukturen im Bezirk Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr.: 22-241

Eingangsdatum: 23.09.2026
Datum der Antwort:
01.10.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Die Vergabe von bezirklichen Sondermitteln dient der gezielten Unterstützung des ehrenamtlichen, kulturellen und sozialen Engagements im Bezirk Eimsbüttel. Voraussetzung für jegliche staatliche Förderung ist das unmissverständliche Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sicherheitsbehörden und das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg warnen jedoch fortlaufend davor, dass insbesondere legalistische Islamisten und extremistische Gruppierungen versuchen, sich über vermeintlich harmlose Kultur-, Sport- oder Integrationsvereine (sogenannte Tarnorganisationen) gesellschaftliche Akzeptanz zu verschaffen und staatliche Fördermittel zu generieren. Vor dem Hintergrund der im September 2026 beschlossenen Anpassungen des Vergabeverfahrens für Sondermittel in Eimsbüttel stellt sich die Frage, wie effektiv die Kontroll- und Prüfmechanismen des Bezirksamtes im Einzelfall greifen.

Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen an die Verwaltung:

  1. Prüfverfahren bei Erstantragstellern

Welche konkreten Schritte unternimmt das Bezirksamt bei der Prüfung von Vereinen, Initiativen oder Projektträgern, die erstmalig Sondermittel beantragen, um sicherzustellen, dass keine Verbindungen zu vom Verfassungsschutz beobachteten oder als extremistisch eingestuften Organisationen vorliegen?

Antragsstellende im Zuwendungsbereich werden gemäß der Verwaltungsvorschriften (VV) zu §46 Landeshaushaltsordnung (LHO) überprüft. Vereine müssen ihrem Antrag einen Vereinsregisterauszug beifügen. Bei für die Bezirksverwaltung in Eimsbüttel unbekannten Vereinen werden zusätzlich mittels Internetrecherche Informationen zusammengestellt.

Ein Abgleich mit dem Verfassungsschutzbericht findet in Verdachtsfällen statt.

  1. Abgleich mit Sicherheitsbehörden

Findet bei begründetem Verdacht oder standardmäßig ein systematischer Erkenntnisabgleich (z. B. durch Abfrage von Vorstandsmitgliedern oder Vereinsnamen) mit dem Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg statt? Wenn ja, wie läuft dieses Verfahren ab? Wenn nein, warum nicht?

Standardmäßig findet kein systematischer Abgleich mit dem Landesamt für Verfassungsschutz statt. Eine Abfrage ist aber in Verdachtsfällen möglich und würde durchgeführt werden.

  1. Umgang mit "Tarnorganisationen"

Welche Indikatoren oder Prüfkriterien (z. B. Satzungsinhalte, personelle Verflechtungen, Gemeinnützigkeitsstatus) nutzt das Bezirksamt gezielt, um zu verhindern, dass islamistische Akteure, die sich hinter unauffälligen Vereinsnamen verstecken, mit bezirklichen Geldern gefördert werden?

Sobald der Verdacht hinsichtlich einer Tarnorganisation aufkommt, werden intensivere Prüfungen eingeleitet, um Hintergründe aufzudecken. Dabei werden vorrangig digitale Recherchen durchgeführt. Es gelten die Kriterien, die im Rahmen der Prüfung gem. §46 LHO abgefragt werden. Auch die Förderrichtlinie für bezirkliche Sondermittel ist hier ausschlaggebend und muss auf den beantragten Zuwendungszweck angewendet werden.

  1. Verwendungsnachweise und Vor-Ort-Kontrollen

In welchem Umfang und in welchen Intervallen führt das Bezirksamt unangekündigte oder angekündigte Vor-Ort-Kontrollen bei geförderten Projekten durch, um die tatsächliche Ausrichtung der Arbeit vor Ort zu überprüfen?

Zuwendungen gemäß §46 LHO werden im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung regelmäßig auch auf Unstimmigkeiten untersucht. Vor-Ort Kontrollen sind nicht die Regel. Dafür sind auch keine Kapazitäten vorhanden.

  1. Verfahren bei Verdachtsfällen

Wie viele Fälle gab es in den Jahren 2024, 2025 und im laufenden Jahr 2026 im Bezirk Eimsbüttel, bei denen die Vergabe von Sondermitteln aufgrund von Erkenntnissen über extremistische oder islamistische Hintergründe verweigert, zurückgezogen oder bereits ausgezahlte Mittel zurückgefordert wurden? (Bitte nach Jahreszahl und Grund aufschlüsseln).

Keine.

  1. Konsequenzen aus der Neuregelung (September 2026)

Inwiefern tragen die jüngst beschlossenen Anpassungen des Vergabeverfahrens und die geplante Online-Übersicht geförderter Projekte spezifisch dazu bei, die zivilgesellschaftliche Kontrolle und den Schutz vor der Unterwanderung durch extremistische Strukturen zu erhöhen?

Die jüngst beschlossenen Änderungen zur Vergabe von Zuwendungen haben keinen Einfluss auf das bisherige Kontrollverfahren der Verwaltung.

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