22-2599

„Kieler Straße endlich an Menschen, nicht an Autos ausrichten – mehr Gleichberechtigung im Straßenverkehr“

Antrag

Sachverhalt

Die Kieler Straße ist zweifellos eine der wichtigsten Verkehrsachsen im Bezirk Eimsbüttel. Sie verbindet Eimsbüttel mit Altona, erschließt zahlreiche Wohn- und Gewerbestandorte und stellt über die Anschlussstelle Stellingen eine wichtige Verbindung zum Autobahnnetz her. Sie ist zudem seit vielen Jahren Gegenstand von Anfragen und Anträgen sowohl in der Bezirksversammlung Eimsbüttel und ihren Ausschüssen als auch in der Bürgerschaft mit mehreren Anträgen und Beschlüssen (22-6116) und jüngst in der Drucksache 22-2475 dokumentiert.

Allerdings ist die Kieler Straße über Jahrzehnte maßgeblich unter dem Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs geplant und ausgebaut worden. Entsprechend großzügig ist der Straßenraum für den Autoverkehr dimensioniert. An vielen Stellen verfügt die Kieler Straße über mindestens sechs Fahrstreifen. Besonders deutlich wird diese Priorisierung an der Kreuzung Kieler Straße / Koppelstraße / Sportplatzring.

Gleichzeitig haben sich aber die Anforderungen an eine moderne und leistungsfähige Stadtstraße verändert. Öffentlicher Straßenraum sollte und muss den unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragen. Neben dem motorisierten Individualverkehr sind insbesondere der öffentliche Personennahverkehr, der Radverkehr und der Fußverkehr angemessen zu berücksichtigen.

Besonders der Abschnitt zwischen dem Eidelstedter Busbahnhof und der Anschlussstelle Stellingen weist erheblichen Handlungsbedarf auf.

Die Fuß- und Radwege befinden sich abschnittsweise in einem schlechten Zustand und sind teilweise so schmal, dass ein ungehindertes Begegnen kaum möglich ist. Dies betrifft insbesondere Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen. Kurvig bzw. verschwenkt geführte Einmündungen beeinträchtigen die Sicht; die Grundstücks- und Geschäftszufahrten führen zu Konflikten zwischen dem Fuß-, Rad- und Autoverkehr. Vorhandene Engstellen schränken die Bewegungsräume für den Fuß- und Radverkehr zusätzlich ein und die durchgängige, sichere Führung des Radverkehrs ist nicht gewährleistet.

Diese Verkehrsplanung wird dem Anspruch einer gleichberechtigten und sicheren Mobilität schon lange nicht mehr annähernd gerecht.

Die Radverkehrsinfrastruktur darf nicht lediglich auf den nach der Dimensionierung des Autoverkehrs verbleibenden Restflächen untergebracht werden. Vielmehr ist der Straßenraum insgesamt neu zu betrachten und entsprechend den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen gerecht aufzuteilen.

Ziel muss eine sichere, durchgängige und möglichst vom Kfz-Verkehr geschützte Radverkehrsführung sein. Protected Bike Lanes beziehungsweise baulich geschützte Radverkehrsanlagen bieten hierfür eine geeignete Möglichkeit. Sollte eine solche Lösung aufgrund der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten nicht umsetzbar sein, ist alternativ ein ausreichend breiter, regelkonformer und sicher geführter Radfahrstreifen vorzusehen.

Unabhängig von einer grundsätzlichen Neuordnung des Straßenraums besteht zudem kurzfristiger Handlungsbedarf bei bestehenden Mängeln und Gefahrenstellen. Notwendige Ausbesserungen und Instandsetzungen der Geh- und Radwege dürfen nicht von einer Neuplanung abhängig gemacht werden.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie den weiteren zuständigen Stellen dafür einzusetzen,

1. den Abschnitt der Kieler Straße zwischen dem Eidelstedter Busbahnhof und der Anschlussstelle Stellingen in beiden Fahrtrichtungen hinsichtlich der Aufteilung des Straßenraums zeitnah grundlegend zugunsten des Fuß- und Radverkehrs neu zu ordnen

2. in beiden Fahrtrichtungen eine durchgängige und möglichst baulich geschützte Radverkehrsanlage (Protected Bike Lane) zu planen und umzusetzen; sofern dies an einzelnen Stellen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, soll alternativ ein ausreichend breiter, regelkonformer und sicher geführter Radfahrstreifen vorgesehen werden

3. die hierfür erforderlichen Flächen durch eine Reduzierung der dem motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stehenden Fahrstreifen bereitzustellen

4. dabei soll der Öffentlliche Nahverkehr berücksichtigt werden, wo es möglich ist (Busspur)

5. die bestehenden Geh- und Radverkehrsanlagen unabhängig von der grundsätzlichen Neuordnung des Straßenraums zeitnah instand zu setzen; insbesondere bestehende Gefahren- und Engstellen sowie unübersichtliche Einmündungen, Grundstücks- und Geschäftszufahrten zu überprüfen und Maßnahmen zu ergreifen, welche die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auch kurzfristig verbessern

6. der Bezirksversammlung beziehungsweise den zuständigen Ausschüssen über die Ergebnisse der Prüfung, die vorgesehenen Maßnahmen sowie einen möglichen Zeit- und Umsetzungsplan zu berichten

Myriam Schrank
und Fraktion Die Linke in der Bezirksversammlung Eimsbüttel

Lokalisation Beta
Kieler Straße Kieler Straße Koppelstraße Sportplatzring

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Themen Beta

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