22-0491

Haushalt 2025/2026 Spezifikation der Rahmenzuweisungen (RZ) Hier: Rahmenzuweisung Förderung soziokultureller Stadtteilzentren, Stadtteilkultur-projekte und Geschichtswerkstätten

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 19.12.2024 Bezirksversammlung Ö 10.9

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

HaKuS
(Beschlussempfehlung der Verwaltung)

03.12.2024

8.1

22-0446

Die Drucksache wird, bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, einstimmig angenommen.

 

Die von den Fachbehörden für Rahmenzuweisung (RZ) vorgesehenen Volumina sind vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans (u.a. Aufteilung in Kosten aus Verwaltungstätigkeit und Kosten aus Transferleistungen) aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschluss­fassung vorzulegen.

 

Die Mittel aus der RZ Stadtteilkultur/ Geschichtswerkstätten erhöhen sich für den Bezirk Eimsbüttel laut Haushaltsplanung in 2025 um 92.000 EUR und in 2026 noch einmal um 17.000 EUR.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Zuwendungen der drei institutionell geförderten Einrichtungen Kulturhaus Eidelstedt, Freizeitzentrum Schnelsen (FZS) und Galerie Morgenland/ Geschichtswerkstatt Eimsbüttel um jährlich 2,5% zu erhöhen. Darüber hinaus wurden beim Kulturhaus (Gebäudekosten und Beteiligung am Sicherheitsdienst) und der Galerie Morgenland (Personal- und Honorarkosten) Sondereffekte in die Planung einbezogen. Außerdem werden auf Seiten des Bezirksamtes Mittel für die Gebäudeunterhaltung (inkl. einer Verfügungsreserve) vorgesehen. Weitere Kosten bei den institutionell geförderten Einrichtungen, die durch Tariferhöhungen bzw. Neueinstufungen des Personals entstehen, werden laut Haushaltsplanung von Seiten der Kulturbehörde im Verlauf des kommenden Jahres zusätzlich zur Verfügung gestellt. Sie werden die Rahmenzuweisung somit noch einmal erhöhen.   

 

Die restlichen Mittel sollen für die Projektförderung eingesetzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, wie in den Vorjahren einige Institutionen (Kinderkulturbüro/Radioladen, Bürgerhaus Lokstedt, Bürgerhaus Niendorf) gesondert zu betrachten und diesen Einrichtungen eine auf das jeweilige Jahr bezogene Gesamtförderung zu ermöglichen. Sonstige, nicht gesondert aufgeführte kulturelle Einrichtungen und Initiativen können Anträge bei den freien Projektmitteln stellen, deren Ansatz sich nach Vorstellung der Bezirksverwaltung deutlich erhöhen würde.  

 

Als frei zu vergebene Mittel würden für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt jeweils rund 81.000 EUR verbleiben.

 

Petitum/Beschluss

:
Der Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport nimmt die Vorschläge der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung der Feinspezifikation der Rahmenzuweisung entsprechend der Anlagen unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Haushalts zuzustimmen.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
19.12.2024
Ö 10.9
Anhänge

Entwurf Spezifikation der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur   

Lokalisation Beta

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