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Haushalt 2023/2024 Spezifikation der Rahmenzuweisungen (RZ) Hier: Rahmenzuweisung Förderung soziokultureller Stadtteilzentren, Stadtteilkulturprojekte und Geschichtswerkstätten

Beschlussempfehlung Verwaltung

Letzte Beratung: 15.11.2022 Haushalt, Kultur und Sport Ö 8.1

Sachverhalt

Die von den Fachbehörden für die jeweilige Rahmenzuweisung (RZ) vorgesehenen Gesamtvolumina sind vom Bezirksamt auf die bezirklichen Einzelzwecke unter Beachtung der Gliederung des Haushalts- und Gruppierungsplans (u.a. Aufteilung in Kosten aus Verwaltungstätigkeit und Kosten aus Transferleistungen) aufzuteilen und der Bezirksversammlung zur Beschluss­fassung vorzulegen.

 

Die Mittel aus der RZ Stadtteilkultur/ Geschichtswerkstätten erhöhen sich für den Bezirk Eimsbüttel laut Haushaltsplanung in 2023 und 2024 um jeweils 15.000 EUR.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Zuwendungen der drei institutionell geförderten Einrichtungen Kulturhaus Eidelstedt, Freizeitzentrum Schnelsen (FZS) und Galerie Morgenland/ Geschichtswerkstatt Eimsbüttel um jährlich 1,5% zu erhöhen. Darüber hinaus wird das Jahr 2023 das erste vollständige Betriebsjahr vom Kulturhaus Eidelstedt in den neuen Räumen sein. Entsprechend höher müssen die dortigen Betriebskosten für die kommenden Jahre kalkuliert werden. Dafür kann der bisherige Ansatz für die Gebäudeunterhaltung abgesenkt werden, da diese beim Kulturhaus nun über die Mietzahlungen abgedeckt und beim Freizeitzentrum eine außerhalb dieser RZ zu finanzierende Grundsanierung geplant ist. Insgesamt sollen über die Erhöhungen Kostensteigerungen im Bereich Personal und Betrieb der Häuser aufgefangen bzw. abgemildert werden. Die Ansätze für die drei Einrichtungen machen knapp 90% der RZ aus. 

 

Die restlichen Mittel sollen für die Projektförderung eingesetzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, wie in den Vorjahren einige Institutionen (Kinderkulturbüro/Radioladen, Bürgerhaus Lokstedt, Bürgerhaus Niendorf) gesondert zu betrachten und diesen Einrichtungen eine auf das jeweilige Jahr bezogene Gesamtförderung zu ermöglichen. Sonstige, nicht gesondert aufgeführte kulturelle Einrichtungen und Initiativen können Anträge bei den freien Projektmitteln stellen.  

 

Als frei zu vergebene Mittel würden für das Jahr 2023 insgesamt rund 52.000 EUR (knapp 48.000 EUR + 4.000 EUR) und für das Jahr 2024 etwa 53.000 EUR (ca. 49.000 EUR + 4.000 EUR) verbleiben.

 

Die Bezirksverwaltung schlägt außerdem vor, etwaige Reste bei den freien Projektmitteln nach deren Zuweisung im Folgejahr weiterhin zu gleichen Teilen an die drei institutionell geförderten Einrichtungen zu vergeben und damit das Verfahren aus der vorherigen Legislaturperiode fortzusetzen.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport nimmt die Vorschläge der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung der Feinspezifikation der Rahmenzuweisung entsprechend der Anlagen unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Haushalts sowie dem Verfahren im Umgang mit möglichen Resten bei den Projektmitteln zuzustimmen.

 

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Anhänge

Entwurf Spezifikation der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur

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