Gefahrenlage beseitigen Sicherheit für Radfahrende im Heußweg erhöhen
Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Ö 10.19
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs-Nr. |
Ergebnis |
BV (Antrag der GRÜNE-Fraktion) |
27.06.2024 |
13.13 |
vertagt |
|
BV (s.o.) |
09.09.2024 |
9.10 |
s.o. |
überwiesen an KGA |
KGA (s.o.) |
07.10.2024 |
8.4 |
s.o. |
vertagt |
KGA (s.o.)) |
04.11.2024 |
7.1 |
s.o. |
Es erfolgt punktweise Abstimmung des Petitums: Pkt. 1: mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der GRÜNE, Volt-, FDP-Fraktion und der FRAKTION DIE LINKE bei Gegenstimmen der CDU-, AfD- und SPD-Fraktion. Pkt 2: mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-, Volt-, GRÜNE-Fraktion und der FRAKTION DIE LINKE bei Gegenstimmen der FDP- und AfD-Fraktion und Stimmenenthaltung der CDU-Fraktion Pkt 3: mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der, Volt-, GRÜNE-, SPD- und der FRAKTION DIE LINKE bei Gegenstimmen der FDP- und AfD-Fraktion und Stimmenenthaltung der CDU- und Volt-Fraktion. |
Der Heußweg zwischen Stellinger Weg und Eidelstedter Weg ist eine wichtige und viel genutzte Wegeverbindung für Radfahrende auf ca. 500 m Länge im Mischverkehr. Vom Eidelstedter Weg ist der Heußweg auf ca. 300 m mit Tempo 50 geregelt, inklusive einer Fußverkehrsampel mit Anforderung auf ca. halber Strecke (Lutterothstraße). Anschließend ist wegen der Schule Telemannstraße von 6–22 Uhr Tempo 30 auf ca. 130 m angeordnet und dann bis zum viel genutzten Kreisel Stellinger Weg wieder Tempo 50 für ca. 50 m (!). Die zweispurige Straße hat eine lichte Fahrbahnbreite von 9 Metern und ist beidseitig mit markierten und stets vollständig genutzten Parkstreifen versehen. Ein Überholen von Zweirädern mit vorgeschriebenem Sicherheitsabstand von 1,5 m ist daher nur bei nicht vorhandenem Gegenverkehr (auch entgegenkommende Zweiräder) zulässig und nur, wenn keine Fahrzeuge in zweiter Reihe parken, was leider vor allem im nördlichen Teil häufig der Fall ist.
In der Praxis werden aufgrund des regen Radverkehrs und der zuvor beschriebenen kleinteiligen Verkehrsregelung sehr häufig Radfahrende mit viel zu geringem Sicherheitsabstand überholt und es wird häufig sehr eng vor den Radfahrenden wieder eingeschert – dies häufig verbunden mit starken Beschleunigungen und anschließendem starken Abbremsen. Nicht selten werden dadurch auch entgegenkommende Radfahrende zum Bremsen gezwungen, bis hin zur Vollbremsung. Da der Heußweg beidseitig in den Parkstreifen zugeparkt ist, ist ein Ausweichen für Radfahrende dann nicht möglich. Diese Gefahrenlage für Radfahrende ist nicht akzeptabel, zudem ist der kleinteilige Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch aus Emissionsgründen nicht sinnvoll.
Sachverhalt:
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs-Nr. |
Ergebnis |
BV (Antrag der GRÜNE-Fraktion) |
27.06.2024 |
13.13 |
vertagt |
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BV (s.o.) |
09.09.2024 |
9.10 |
s.o. |
überwiesen an KGA |
KGA (s.o.) |
07.10.2024 |
8.4 |
s.o. |
vertagt |
KGA (s.o.)) |
04.11.2024 |
7.1 |
s.o. |
Es erfolgt punktweise Abstimmung des s: Pkt. 1: mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der GRÜNE, Volt-, FDP-Fraktion und der FRAKTION DIE LINKE bei Gegenstimmen der CDU-, AfD- und SPD-Fraktion. Pkt 2: mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-, Volt-, GRÜNE-Fraktion und der FRAKTION DIE LINKE bei Gegenstimmen der FDP- und AfD-Fraktion und Stimmenenthaltung der CDU-Fraktion Pkt 3: mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der, Volt-, GRÜNE-, SPD- und der FRAKTION DIE LINKE bei Gegenstimmen der FDP- und AfD-Fraktion und Stimmenenthaltung der CDU- und Volt-Fraktion. |
Der Heußweg zwischen Stellinger Weg und Eidelstedter Weg ist eine wichtige und viel genutzte Wegeverbindung für Radfahrende auf ca. 500 m Länge im Mischverkehr. Vom Eidelstedter Weg ist der Heußweg auf ca. 300 m mit Tempo 50 geregelt, inklusive einer Fußverkehrsampel mit Anforderung auf ca. halber Strecke (Lutterothstraße). Anschließend ist wegen der Schule Telemannstraße von 6–22 Uhr Tempo 30 auf ca. 130 m angeordnet und dann bis zum viel genutzten Kreisel Stellinger Weg wieder Tempo 50 für ca. 50 m (!). Die zweispurige Straße hat eine lichte Fahrbahnbreite von 9 Metern und ist beidseitig mit markierten und stets vollständig genutzten Parkstreifen versehen. Ein Überholen von Zweirädern mit vorgeschriebenem Sicherheitsabstand von 1,5 m ist daher nur bei nicht vorhandenem Gegenverkehr (auch entgegenkommende Zweiräder) zulässig und nur, wenn keine Fahrzeuge in zweiter Reihe parken, was leider vor allem im nördlichen Teil häufig der Fall ist.
In der Praxis werden aufgrund des regen Radverkehrs und der zuvor beschriebenen kleinteiligen Verkehrsregelung sehr häufig Radfahrende mit viel zu geringem Sicherheitsabstand überholt und es wird häufig sehr eng vor den Radfahrenden wieder eingeschert – dies häufig verbunden mit starken Beschleunigungen und anschließendem starken Abbremsen. Nicht selten werden dadurch auch entgegenkommende Radfahrende zum Bremsen gezwungen, bis hin zur Vollbremsung. Da der Heußweg beidseitig in den Parkstreifen zugeparkt ist, ist ein Ausweichen für Radfahrende dann nicht möglich. Diese Gefahrenlage für Radfahrende ist nicht akzeptabel, zudem ist der kleinteilige Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch aus Emissionsgründen nicht sinnvoll.
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