22-0361

Gefahrenlage beseitigen – Sicherheit für Radfahrende im Heußweg erhöhen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Ö 10.19

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs-Nr.

Ergebnis

BV (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

27.06.2024

13.13

22-0015

vertagt

BV (s.o.)

09.09.2024

9.10

s.o.

überwiesen an KGA

KGA (s.o.)

07.10.2024

8.4

s.o.

vertagt

KGA (s.o.))

04.11.2024

7.1

s.o.

Es erfolgt punktweise Abstimmung des Petitums:

Pkt. 1: mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der GRÜNE, Volt-, FDP-Fraktion und der FRAKTION DIE LINKE bei Gegenstimmen der CDU-, AfD- und SPD-Fraktion.

Pkt 2: mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-, Volt-, GRÜNE-Fraktion und der FRAKTION DIE LINKE bei Gegenstimmen der FDP- und AfD-Fraktion und Stimmenenthaltung der CDU-Fraktion

Pkt 3: mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der, Volt-, GRÜNE-, SPD- und der FRAKTION DIE LINKE bei Gegenstimmen der FDP- und AfD-Fraktion und Stimmenenthaltung der CDU- und Volt-Fraktion.

 

Der Heußweg zwischen Stellinger Weg und Eidelstedter Weg ist eine wichtige und viel genutzte Wegeverbindung für Radfahrende auf ca. 500 m Länge im Mischverkehr. Vom Eidelstedter Weg ist der Heußweg auf ca. 300 m mit Tempo 50 geregelt, inklusive einer Fußverkehrsampel mit Anforderung auf ca. halber Strecke (Lutterothstraße). Anschließend ist wegen der Schule Tele­mannstraße von 622 Uhr Tempo 30 auf ca. 130 m angeordnet und dann bis zum viel genutzten Kreisel Stellinger Weg wieder Tempo 50 für ca. 50 m (!). Die zweispurige Straße hat eine lichte Fahrbahnbreite von 9 Metern und ist beidseitig mit markierten und stets vollständig genutzten Parkstreifen versehen. Ein Überholen von Zweirädern mit vorgeschriebenem Sicherheitsab­stand von 1,5 m ist daher nur bei nicht vorhandenem Gegenverkehr (auch entgegenkommende Zweiräder) zulässig und nur, wenn keine Fahrzeuge in zweiter Reihe parken, was leider vor allem im nördlichen Teil häufig der Fall ist.

In der Praxis werden aufgrund des regen Radverkehrs und der zuvor beschriebenen kleinteiligen Verkehrsregelung sehr häufig Radfahrende mit viel zu geringem Sicherheitsabstand überholt und es wird häufig sehr eng vor den Radfahrenden wieder eingeschert dies häufig verbunden mit starken Beschleunigungen und anschließendem starken Abbremsen. Nicht selten werden dadurch auch entgegenkommende Radfahrende zum Bremsen gezwungen, bis hin zur Voll­bremsung. Da der Heußweg beidseitig in den Parkstreifen zugeparkt ist, ist ein Ausweichen für Radfahrende dann nicht möglich. Diese Gefahrenlage für Radfahrende ist nicht akzeptabel, zudem ist der kleinteilige Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch aus Emissions­gründen nicht sinnvoll.

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs-Nr.

Ergebnis

BV (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

27.06.2024

13.13

22-0015

vertagt

BV (s.o.)

09.09.2024

9.10

s.o.

überwiesen an KGA

KGA (s.o.)

07.10.2024

8.4

s.o.

vertagt

KGA (s.o.))

04.11.2024

7.1

s.o.

Es erfolgt punktweise Abstimmung des s:

Pkt. 1: mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der GRÜNE, Volt-, FDP-Fraktion und der FRAKTION DIE LINKE bei Gegenstimmen der CDU-, AfD- und SPD-Fraktion.

Pkt 2: mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-, Volt-, GRÜNE-Fraktion und der FRAKTION DIE LINKE bei Gegenstimmen der FDP- und AfD-Fraktion und Stimmenenthaltung der CDU-Fraktion

Pkt 3: mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der, Volt-, GRÜNE-, SPD- und der FRAKTION DIE LINKE bei Gegenstimmen der FDP- und AfD-Fraktion und Stimmenenthaltung der CDU- und Volt-Fraktion.

 

Der Heußweg zwischen Stellinger Weg und Eidelstedter Weg ist eine wichtige und viel genutzte Wegeverbindung für Radfahrende auf ca. 500 m Länge im Mischverkehr. Vom Eidelstedter Weg ist der Heußweg auf ca. 300 m mit Tempo 50 geregelt, inklusive einer Fußverkehrsampel mit Anforderung auf ca. halber Strecke (Lutterothstraße). Anschließend ist wegen der Schule Tele­mannstraße von 622 Uhr Tempo 30 auf ca. 130 m angeordnet und dann bis zum viel genutzten Kreisel Stellinger Weg wieder Tempo 50 für ca. 50 m (!). Die zweispurige Straße hat eine lichte Fahrbahnbreite von 9 Metern und ist beidseitig mit markierten und stets vollständig genutzten Parkstreifen versehen. Ein Überholen von Zweirädern mit vorgeschriebenem Sicherheitsab­stand von 1,5 m ist daher nur bei nicht vorhandenem Gegenverkehr (auch entgegenkommende Zweiräder) zulässig und nur, wenn keine Fahrzeuge in zweiter Reihe parken, was leider vor allem im nördlichen Teil häufig der Fall ist.

In der Praxis werden aufgrund des regen Radverkehrs und der zuvor beschriebenen kleinteiligen Verkehrsregelung sehr häufig Radfahrende mit viel zu geringem Sicherheitsabstand überholt und es wird häufig sehr eng vor den Radfahrenden wieder eingeschert dies häufig verbunden mit starken Beschleunigungen und anschließendem starken Abbremsen. Nicht selten werden dadurch auch entgegenkommende Radfahrende zum Bremsen gezwungen, bis hin zur Voll­bremsung. Da der Heußweg beidseitig in den Parkstreifen zugeparkt ist, ist ein Ausweichen für Radfahrende dann nicht möglich. Diese Gefahrenlage für Radfahrende ist nicht akzeptabel, zudem ist der kleinteilige Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch aus Emissions­gründen nicht sinnvoll.

 

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