Gefahrenlage beseitigen Sicherheit für Radfahrende im Heußweg erhöhen Drs. 22-0361, Beschluss der BV vom 19.12.2024
Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Ö 5.8
Der Heußweg zwischen Stellinger Weg und Eidelstedter Weg ist eine wichtige und viel
genutzte Wegeverbindung für Radfahrende auf ca. 500 m Länge im Mischverkehr. Vom
Eidelstedter Weg ist der Heußweg auf ca. 300 m mit Tempo 50 geregelt, inklusive einer
Fußverkehrsampel mit Anforderung auf ca. halber Strecke (Lutterothstraße). Anschließend ist
wegen der Schule Telemannstraße von 6–22 Uhr Tempo 30 auf ca. 130 m angeordnet und
dann bis zum viel genutzten Kreisel Stellinger Weg wieder Tempo 50 für ca. 50 m (!). Die
zweispurige Straße hat eine lichte Fahrbahnbreite von 9 Metern und ist beidseitig mit
markierten und stets vollständig genutzten Parkstreifen versehen. Ein Überholen von
Zweirädern mit vorgeschriebenem Sicherheitsabstand von 1,5 m ist daher nur bei nicht
vorhandenem Gegenverkehr (auch entgegenkommende Zweiräder) zulässig und nur, wenn
keine Fahrzeuge in zweiter Reihe parken, was leider vor allem im nördlichen Teil häufig der
Fall ist.
In der Praxis werden aufgrund des regen Radverkehrs und der zuvor beschriebenen kleinteiligen
Verkehrsregelung sehr häufig Radfahrende mit viel zu geringem Sicherheitsabstand überholt
und es wird häufig sehr eng vor den Radfahrenden wieder eingeschert – dies häufig verbunden
mit starken Beschleunigungen und anschließendem starken Abbremsen. Nicht selten
werden dadurch auch entgegenkommende Radfahrende zum Bremsen gezwungen, bis hin
zur Vollbremsung. Da der Heußweg beidseitig in den Parkstreifen zugeparkt ist, ist ein Ausweichen
für Radfahrende dann nicht möglich. Diese Gefahrenlage für Radfahrende ist nicht akzeptabel,
zudem ist der kleinteilige Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch aus
Emissionsgründen nicht sinnvoll.
Beschluss:
1. Wir fordern den Vorsitzenden der BV höflich auf, von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde prüfen zu lassen, ob auf dem Straßenabschnitt des Heußwegs zwischen Stellinger
Weg und Eidelstedter Weg ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen nach StVO Zeichen
277.1 angeordnet werden kann.
Stellungnahme PK 23:
Das VZ 277.1 (Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen) soll gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gemäß § 41 (1) nur dort angeordnet werden, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere aufgrund von Engstellen, Gefäll- und Steigunsstrecken, oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden kann.
Der Heußweg verläuft zwischen den Straßen Eidelstedter Weg und Stellinger Weg geradlinig und weist keine der oben beschriebenen Gegebenheiten auf. Eine Auswertung der Unfalllage der letzten drei Jahre zeigte zudem keine Auffälligkeit im angeführten Straßenabschnitt in Bezug auf überholende Pkw.
Da die erforderlichen rechtlichen Grundlagen im Heußweg zwischen Eidelstedter Weg und Stellinger Weg nach Prüfung nicht vorliegen, kann das VZ 277.1 nicht angeordnet werden.
:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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