22-0633

Gefahrenlage beseitigen – Sicherheit für Radfahrende im Heußweg erhöhen Drs. 22-0361, Beschluss der BV vom 19.12.2024

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Ö 5.8

Sachverhalt

Der Heußweg zwischen Stellinger Weg und Eidelstedter Weg ist eine wichtige und viel

genutzte Wegeverbindung r Radfahrende auf ca. 500 m Länge im Mischverkehr. Vom

Eidelstedter Weg ist der Heußweg auf ca. 300 m mit Tempo 50 geregelt, inklusive einer

Fußverkehrsampel mit Anforderung auf ca. halber Strecke (Lutterothstraße). Anschließend ist

wegen der Schule Telemannstraße von 622 Uhr Tempo 30 auf ca. 130 m angeordnet und

dann bis zum viel genutzten Kreisel Stellinger Weg wieder Tempo 50 für ca. 50 m (!). Die

zweispurige Straße hat eine lichte Fahrbahnbreite von 9 Metern und ist beidseitig mit

markierten und stets vollständig genutzten Parkstreifen versehen. Ein Überholen von

Zweirädern mit vorgeschriebenem Sicherheitsabstand von 1,5 m ist daher nur bei nicht

vorhandenem Gegenverkehr (auch entgegenkommende Zweiräder) zulässig und nur, wenn

keine Fahrzeuge in zweiter Reihe parken, was leider vor allem im nördlichen Teil häufig der

Fall ist.

In der Praxis werden aufgrund des regen Radverkehrs und der zuvor beschriebenen kleinteiligen

Verkehrsregelung sehr häufig Radfahrende mit viel zu geringem Sicherheitsabstand überholt

und es wird häufig sehr eng vor den Radfahrenden wieder eingeschert dies häufig verbunden

mit starken Beschleunigungen und anschließendem starken Abbremsen. Nicht selten

werden dadurch auch entgegenkommende Radfahrende zum Bremsen gezwungen, bis hin

zur Vollbremsung. Da der Heußweg beidseitig in den Parkstreifen zugeparkt ist, ist ein Ausweichen

r Radfahrende dann nicht möglich. Diese Gefahrenlage für Radfahrende ist nicht akzeptabel,

zudem ist der kleinteilige Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch aus

Emissionsgründen nicht sinnvoll.

 

Beschluss:

 

1. Wir fordern den Vorsitzenden der BV höflich auf, von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde prüfen zu lassen, ob auf dem Straßenabschnitt des Heußwegs zwischen Stellinger

Weg und Eidelstedter Weg ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen nach StVO Zeichen

277.1 angeordnet werden kann.

 

 

 

Stellungnahme PK 23:

 

Das VZ 277.1 (Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen) soll gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gemäß § 41 (1) nur dort angeordnet werden, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere aufgrund von Engstellen, Gefäll- und Steigunsstrecken, oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden kann.

 

Der Heußweg verläuft zwischen den Straßen Eidelstedter Weg und Stellinger Weg geradlinig und weist keine der oben beschriebenen Gegebenheiten auf. Eine Auswertung der Unfalllage der letzten drei Jahre zeigte zudem keine Auffälligkeit im angeführten Straßenabschnitt in Bezug auf überholende Pkw.

 

Da die erforderlichen rechtlichen Grundlagen im Heußweg zwischen Eidelstedter Weg und Stellinger Weg nach Prüfung nicht vorliegen, kann das VZ 277.1 nicht angeordnet werden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
30.01.2025
Ö 5.8
Anhänge

keine

 

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