21-3863

Tempo 30 an den Kitas im Heußweg 3 und 25 einrichten

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.06.2023
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

Am

TOP

Drucksache

Ergebnis

KGA (Antrag der Fraktion DIE LINKE.)

03.04.2023

6.1

21-3637

vertagt

KGA (s. o.)

08.05.2023

6.1

(s.o.)

Empfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der GRÜNE-, SPD -und Fraktion DIE LINKE. bei Gegenstimmen der CDU- und AFD-Fraktion und Stimmenenthaltung der FDP-Fraktion

 

Im Heußweg Nr. 3 und Nr. 25, zwischen der Fruchtallee und Osterstraße befinden sich zwei Kitas. Etwa in der Mitte der Strecke mündet einer der zwei Zugänge der Grundschule Torn-quiststraße, der Zugang der HEBC-Reinmüller-Sportstätten, sowie zwei Zugänge der Grünanlage Unnapark mit einem Spielplatz. Scheinbar vergessen ist, dass dort Tempo 50 immer noch die Regelgeschwindigkeit ist obwohl nach der letzten Novellierung der StVO die Einrichtung von Tempo 30 zulässig ist (§ 45 Absatz 9 Punkt 6):

 

9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Satz 3 gilt nicht für die Anordnung von

  1. Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340),
  2. Fahrradstraßen (Zeichen 244.1),
  3. Sonderwegen außerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 237, Zeichen 240, Zeichen 241) oder Radfahrstreifen innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295),
  4. Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c,
  5. verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen nach Absatz 1d,
  6. innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/ h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern,

 

Und, obwohl man meinen möchte, in diesem Abschnitt des Heußwegs könnten keine höheren Geschwindigkeiten gefahren werden, gibt es immer wieder Fahrerinnen und Fahrer, die unbedingt noch eine Ampel bei Grün erreichen wollen.

Um auf der Strecke nicht wieder einen sogenannten Flickenteppich entstehen zu lassen, sollte eine Tempo-30-Strecke über den Kreisel hinaus zu der jeweiligen Kita bzw. von der Osterstraße bis zur Fruchtallee geführt werden.

 

Petitum/Beschluss

:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, dass,

 

  1. zur Vermeidung eines „Flickenteppichs“ auf der gesamten Strecke des Heußweg zwischen Fruchtallee und Osterstraße Tempo 30 angeordnet wird.
     
  2. sollte dies nicht möglich sein, die Einführung einer Tempo-30-Strecke an den Kitas im Heußweg Nr. 3 und Nr. 25 anzuordnen ist.

 

Anhänge

Fotos Heußweg