Tempo 30 an den Kitas im Heußweg 3 und 25 einrichten
Bisherige Beratungsfolge |
Am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
KGA (Antrag der Fraktion DIE LINKE.) |
03.04.2023 |
6.1 |
vertagt |
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KGA (s. o.) |
08.05.2023 |
6.1 |
(s.o.) |
Empfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der GRÜNE-, SPD -und Fraktion DIE LINKE. bei Gegenstimmen der CDU- und AFD-Fraktion und Stimmenenthaltung der FDP-Fraktion |
Im Heußweg Nr. 3 und Nr. 25, zwischen der Fruchtallee und Osterstraße befinden sich zwei Kitas. Etwa in der Mitte der Strecke mündet einer der zwei Zugänge der Grundschule Torn-quiststraße, der Zugang der HEBC-Reinmüller-Sportstätten, sowie zwei Zugänge der Grünanlage Unnapark mit einem Spielplatz. Scheinbar vergessen ist, dass dort Tempo 50 immer noch die Regelgeschwindigkeit ist obwohl nach der letzten Novellierung der StVO die Einrichtung von Tempo 30 zulässig ist (§ 45 Absatz 9 Punkt 6):
9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Satz 3 gilt nicht für die Anordnung von
Und, obwohl man meinen möchte, in diesem Abschnitt des Heußwegs könnten keine höheren Geschwindigkeiten gefahren werden, gibt es immer wieder Fahrerinnen und Fahrer, die unbedingt noch eine Ampel bei Grün erreichen wollen.
Um auf der Strecke nicht wieder einen sogenannten Flickenteppich entstehen zu lassen, sollte eine Tempo-30-Strecke über den Kreisel hinaus zu der jeweiligen Kita bzw. von der Osterstraße bis zur Fruchtallee geführt werden.
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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Behörde dafür einzusetzen, dass,