Frohmestraße Verkehrsberuhigung durch Tempo-30-Strecke
Letzte Beratung: 27.10.2022 Bezirksversammlung Ö 10.3
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
RaLoNiS |
24.10.2022 |
15.1 |
Der Drucksache wird unter Berücksichtigung der Änderung und bei Gegenstimme der AfD-Fraktion mehrheitlich zugestimmt. |
Die Frohmestraße verläuft zwischen der Stadtteilgrenze zu Niendorf (anknüpfend an die Friedrich-Ebert-Straße) und der Oldesloer Straße durch den Stadtteil Schnelsen – im südlichen Bereich mehrspurig und als Hauptverkehrsstraße, ab Wendlohstraße einspurig als Bezirksstraße mit gesamtstädtischer Bedeutung.
Schon lange äußern viele Anwohnerinnen und Anwohnern im Umfeld dieser zentralen Einkaufs- und Versorgungsstraße den Wunsch nach einer Verkehrsberuhigung.
In Kooperation mit dem Planungsbüro orange edge erarbeitet das Bezirksamt Eimsbüttel aktuell ein Nahmobilitätskonzept, das darauf abzielt, gemeinsam mit den Schnelsenerinnen und Schnelsenern Maßnahmen für eine Verbesserung des Fuß-, Rad- und Nahverkehrs im Stadtteil zu identifizieren. Die verkehrliche Situation in der Frohmestraße spielt auch dort eine bedeutende Rolle.
Parallel zur Entwicklung des Nahmobilitätskonzepts – und ohne den Ergebnissen des damit einhergehenden Beteiligungsprozesses vorzugreifen – ließe sich im Umfeld der beiden Kitas in der Frohmestraße 63a und Frohmestraße 67 auf Grundlage des § 45 Absatz 9 StVO bereits jetzt – für einen Straßenabschnitt von max. 300m Länge – eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h einführen. Solch eine Verkehrsberuhigung wäre ohne Überplanung / bauliche Umgestaltung des Straßenraums umsetzbar.
Mit dem kürzlich eröffneten Dorothea-Buck-Park und Geschwister-Töllke-Platz ist auf dem A7-Deckel ein lebendiger Begegnungsort entstanden und viele Menschen sind dort inzwischen zu Fuß unterwegs. Im Sinne einer fußgängerfreundlichen Gestaltung des Straßenraums sollte bei einer Umsetzung der Tempo 30-Strecke auch dieser Bereich – in nördlicher Richtung begrenzt durch die Wählingsallee – mit erfasst werden.
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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass Möglichkeiten zur Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h in der Frohmestraße für den knapp 300m langen Straßenabschnitt zwischen Wählingsallee und Eimerskamp sowie zwischen der Oldesloer Straße und am Dorfteich geprüft werden.
keine
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