Frohmestraße Verkehrsberuhigung durch Tempo-30-Strecke Drs. 21-3331, Beschluss der BV vom 27.10.2022
Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt unter Einbindung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des zuständigen Polizeikommissariats (PK) 24 wie folgt Stellung:
Die Anordnung vom Tempo 30-Strecken gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten-und Pflegeheimen oder Krankenhäusern ist in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geregelt.
Obgleich vor der Kita „Wundertüte“ in der Frohmestraße 63a aufgrund des fehlenden direkten Zugangs zu der Frohmestraße (die Kita liegt in einer Seitenstraße, die postalisch zur Frohmestraße gehört) keine Tempo 30-Strecke nach den Vorschriften der HRVV eingerichtet werden kann, würde die Kita von der Einrichtung einer Tempo 30-Strecke vor der Kita „Käptn Kaninchen“ in der Frohmestraße 67 partizipieren.
Bei der Kita „Käptn Kaninchen“, Frohmestraße 67 kann ein direkter Zugang i.S. der HRVV hingegen bejaht werden. Da die übrigen Voraussetzungen nach den HRVV bei dieser Kita ebenfalls erfüllt werden, wird seitens der VD 51 und der StVB des PK 24 der Einrichtung einer Tempo 30-Strecke zugestimmt. Letztere Dienststelle wird eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung zeitnah fertigen.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine