Einfassung der Hundeauslaufzone Andresengarten in Lokstedt
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
RaLoNiS |
05.06.2023 |
16.2 |
Die Drucksache wird vertagt. |
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RaLoNiS |
19.06.2023 |
16.1 |
Die Drucksache wird, unter Berücksichtigung der Änderungen und bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion, einstimmig angenommen. |
Die Bezirksverwaltung hatte dem Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf, Schnelsen (RaLoNiS) am 29. Februar 2016 unter der Überschrift „Ausweisung einer Hundeauslaufzone (gemäß § 8 Abs. 3 Hundegesetz) im Grünzug Lokstedt“ (Drs. 20-1373) die Planungen zur Einrichtung einer zunächst auf anderthalb Jahre befristeten Hundeauslaufzone im Verlauf des Grünzugs Lokstedt vorgestellt. Da nach dem Hundegesetz kein Rechtsanspruch auf die Ausweisung von Hundeauslaufzonen besteht, erfolgte die Ausweisung auf Widerruf. Laut Drs. 21-3260 wird die Hundeauslauffläche seit 2016 gut angenommen und hat bis heute Bestand. Allerdings führt der zu beobachtende Anstieg der Nutzungsintensivität immer wieder zu Konflikten mit Fußgängern, Radfahrern und anderen Hundehaltern und zudem zu einer starken Beanspruchung der Grasnarbe. Mit Hinweis auf die Hundeauslauffläche Eduardstraße hat die Verwaltung erklärt, von dem Aufstellen von Zäunen absehen zu wollen.
Um die im Grünzug Lokstedt bestehenden Konflikte zu vermeiden bzw. zu verringern, hält die Verwaltung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (Drucksache - 21-3795) jedoch eine Einfassung der Fläche durch eine ergänzende Pflanzung einer in Teilen bereits vorhandenen zweireihigen Hecke für eine erfolgversprechende Maßnahme. Dadurch würde die Hundefreilauffläche zum Fuß- und Radweg hin abgeschirmt. Die Pflanzung hätte zudem einen ökologischen Mehrwert und würde sich besser in das Erscheinungsbild der Grünanlage einfügen als ein Stabgitterzaun.
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Um die Konfliktsituationen im Umfeld der Hundefreilauffläche im Grünzug Lokstedt zu reduzieren und den ökologischen Mehrwert der Grünanlage zu erhöhen, wird das Bezirksamt gebeten, die Hundeauslaufzone Andresengarten durch eine zweireihige Heckenpflanzung, mit einem integrierten Zaun, zum Weg hin einzufassen. Die Fertigstellung soll gemäß Drucksachen–Nr.: 21-3937 im Herbst/Winter 2023 erfolgen. Ein Jahr nach Fertigstellung soll die Maßnahme verbindlich evaluiert und der Regionalausschuss über das Ergebnis unterrichtet werden. Zusätzlich soll die Aufstellung einer Sitzbank auf der Hundefreilauffläche geprüft werden.
keine