Zustand der Hundeauslaufzone Andresengarten in Lokstedt
24.04.2023
Lfd. Nr. 212 (21)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ernst Christian Schütt und Ines Schwarzarius (SPD-Fraktion)
Zustand der Hundeauslaufzone Andresengarten in Lokstedt
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Die Bezirksverwaltung hatte am 29. Februar 2016 unter der Überschrift „Ausweisung einer Hundeauslaufzone (gemäß § 8 Abs. 3 Hundegesetz) im Grünzug Lokstedt“ (Drs. 20-1373) dem Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf, Schnelsen (RaLoNiS) die Planungen zur Einrichtung einer zunächst auf anderthalb Jahre befristeten Hundeauslaufzone im Verlauf des Grünzugs Lokstedt vorgestellt.
Weil gemäß Hundegesetz kein Rechtsanspruch zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen besteht, erfolgte die Ausweisung auf Widerruf. Ein seinerzeit für den Zeitraum von einem Jahr nach Beginn der Nutzung zur Vorlage im Regionalausschuss erbetener Erfahrungsbericht ist bislang nicht vorgelegt worden und steht somit noch aus.
Laut Drs. 21-3260 wird die Hundeauslauffläche seit 2016 gut angenommen und hat bis heute Bestand. Allerdings führt der zu beobachtende Anstieg der Nutzungsintensivität auch nach Einschätzung des Bezirksamtes immer wieder zu Konflikten mit Fußgängern, Radfahrern und anderen Hundehaltern und zudem zu einer starken Beanspruchung der Grasnarbe.
Mit Hinweis auf die Hundeauslauffläche Eduardstraße hat die Verwaltung erklärt, von dem Aufstellen von Zäunen absehen zu wollen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleiterin:
Die Rasenfläche ist durch die Beschattung des Baumbestandes und die starke Nutzung nicht als geschlossene Grasnarbe entwicklungsfähig. Weitere Regenerationsarbeiten sind hier nicht erfolgversprechend.
Die Hundefreilauffläche liegt direkt an einem Weg, auf dem Fußgänger und Radfahrer die Parkanlage durchqueren können. Das Fachamt selber konnte hier keine Konfliktlage beobachten. Die geschilderten Konflikte durch die verschiedenen und direkt benachbarten Nutzungen der Anlage sind jedoch nachvollziehbar.
Die Fläche kann z.B. durch eine ergänzende Pflanzung einer in Teilen bereits bestehenden zweireihigen Hecke eingefasst werden. Hierdurch wird die Fläche zum Weg abgeschirmt. Die Pflanzung hätte zusätzlich einen ökologischen Mehrwert und integriert sich besser als eine Stabgitterzaunanlage in das Erscheinungsbild der Grünanlage.
ohne
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.