21-3795

Zustand der Hundeauslaufzone Andresengarten in Lokstedt

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

24.04.2023

Lfd. Nr. 212 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ernst Christian Schütt und Ines Schwarzarius (SPD-Fraktion)

 

Zustand der Hundeauslaufzone Andresengarten in Lokstedt

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

Die Bezirksverwaltung hatte am 29. Februar 2016 unter der Überschrift „Ausweisung einer Hundeauslaufzone (gemäß § 8 Abs. 3 Hundegesetz) im Grünzug Lokstedt“ (Drs. 20-1373) dem Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf, Schnelsen (RaLoNiS) die Planungen zur Einrichtung einer zunächst auf anderthalb Jahre befristeten Hundeauslaufzone im Verlauf des Grünzugs Lokstedt vorgestellt.

Weil gemäß Hundegesetz kein Rechtsanspruch zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen besteht, erfolgte die Ausweisung auf Widerruf. Ein seinerzeit für den Zeitraum von einem Jahr nach Beginn der Nutzung zur Vorlage im Regionalausschuss erbetener Erfahrungsbericht ist bislang nicht vorgelegt worden und steht somit noch aus.

Laut Drs. 21-3260 wird die Hundeauslauffläche seit 2016 gut angenommen und hat bis heute Bestand. Allerdings führt der zu beobachtende Anstieg der Nutzungsintensivität auch nach Einschätzung des Bezirksamtes immer wieder zu Konflikten mit Fußgängern, Radfahrern und anderen Hundehaltern und zudem zu einer starken Beanspruchung der Grasnarbe.

Mit Hinweis auf die Hundeauslauffläche Eduardstraße hat die Verwaltung erklärt, von dem Aufstellen von Zäunen absehen zu wollen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleiterin:

 

  1. Wie beurteilt die Verwaltung den aktuellen Zustand sowie die zukünftige Entwicklung der Hundeauslaufzone im Grünzug Lokstedt
    1. im Hinblick auf den Zustand und die Pflege der Rasenfläche?

 

Die Rasenfläche ist durch die Beschattung des Baumbestandes und die starke Nutzung nicht als geschlossene Grasnarbe entwicklungsfähig. Weitere Regenerationsarbeiten sind hier nicht erfolgversprechend.

 

  1. im Hinblick auf die im Regionalausschuss vorgetragenen Konflikte zwischen Hunden, Zufußgehenden und Radfahrenden?

 

Die Hundefreilauffläche liegt direkt an einem Weg, auf dem Fußgänger und Radfahrer die Parkanlage durchqueren können. Das Fachamt selber konnte hier keine Konfliktlage beobachten. Die geschilderten Konflikte durch die verschiedenen und direkt benachbarten Nutzungen der Anlage sind jedoch nachvollziehbar.

 

  1. Welche Möglichkeiten – z. B. die Aufstellung eines Zaunes entlang des Rad- und Fußweges – sieht das Bezirksamt zur Abwendung von Konflikten bzw. gefährlichen Begegnungen zwischen Hunden bzw. Hundehaltern und dem Fuß- und Radverkehr?

 

Die Fläche kann z.B. durch eine ergänzende Pflanzung einer in Teilen bereits bestehenden zweireihigen Hecke eingefasst werden. Hierdurch wird die Fläche zum Weg abgeschirmt. Die Pflanzung hätte zusätzlich einen ökologischen Mehrwert und integriert sich besser als eine Stabgitterzaunanlage in das Erscheinungsbild der Grünanlage.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

Anhänge

 

keine