21-3260

Ausweisung einer Hundeauslaufzone (gemäß § 8 Abs. 3 Hundegesetz) im Grünzug Lokstedt

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

10.06.2022

Lfd. Nr. 171 (21)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Sebastian Dorsch und Dietmar Kuhlmann (GRÜNE-Fraktion)

 

Ausweisung einer Hundeauslaufzone (gemäß § 8 Abs. 3 Hundegesetz) im Grün­zug Lokstedt

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Die Bezirksverwaltung legte dem Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf, Schnelsen (RaLoNiS) am 29. Februar 2016 unter der Überschrift „Ausweisung einer Hundeauslaufzone (gemäß § 8 Abs. 3 Hundegesetz) im Grünzug Lokstedt“ (Drs. 20-1373) folgenden Sachverhalt vor:

 

„Im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsprozesse zum Grünzug Lokstedt wurde der Wunsch nach einer ausgewiesenen Hundefreilauffläche formuliert.

Diesen Wunsch hat die Verwaltung im Rahmen der Planung für den zweiten Teil des zweiten Bauabschnittes „Grünzug Lokstedt“ aufgenommen. Die Planungen des Bauabschnittes wurden am 11.01.2016 in der Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt vorgestellt.

 

Bild >>> siehe Anlage.

 

Der Ausschuss beschloss:

„Der Regionalausschuss Lokstedt stimmt der Ausweisung der Hundeauslaufzone nach § 8 Abs. 3 des Hundegesetzes laut Plan befristet auf 1 ½ Jahre zu. Gemäß Hundegesetz besteht kein Rechtsanspruch zur Ausweisung von Hundeauslauf­zonen. Daher ist die Ausweisung auf Widerruf.

Die Verwaltung wird gebeten, nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht im Regionalausschuss Lokstedt vorzulegen.

 

In jüngster Zeit berichten Anwohner*innen von Konflikten an besagter Fläche zwischen Hunden, Zufußgehenden und Radfahrenden sowie darüber, dass die Fläche nach Regen wegen Vermatschung kaum nutzbar ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung:

 

1)       Wie ist der Stand der Umsetzung der o.g. Drucksache?

 

Die Hundeauslauffläche wurde im Jahr 2016 auf Beschluss ausgewiesen und hat bis heute Bestand. Ein Erfahrungsbericht ist dem Regionalausschuss bisher nicht vorgelegt worden.

 

2)       Wie fällt der Erfahrungsbericht zur konkreten Hundeauslauffläche im Grünzug Lokstedt aus?

 

Die Hundeauslauffläche wird seit 2016 gut angenommen. In den vergangenen zwei Jahren konnte ein Anstieg der Nutzungsintensivität festgestellt werden, der immer wieder auch zu Konflikten mit Fußgängern, Radfahrern und anderen Hundehaltern geführt hat. Eine größere Problematik ist jedoch der Zustand der Rasenflächen. Durch die intensive Nutzung als Hundeauslauffläche ist eine dichte Grasnarbe pflegetechnisch dauerhaft nicht zu erhalten. Für Herbst 2022 ist eine Rasennachsaat auf Teilbereiche der Auslauffläche beauftragt. Zum Schutz der Ansaat müssen diese Bereiche zeitweise abgesperrt werden.

 

3)       Welche Erkenntnisse lassen sich von anderen Hundeauslaufflächen im Bezirk gewinnen, um den Konflikten entgegenzuwirken?

 

Idealerweise sollten Hundeauslauffläche auf möglichst großen Wiesenflächen mit wenig Verschattung ausgewiesen werden. Nur dann können sich die Nutzer flächenmäßig verteilen und die Rasenflächen können nach Regenfällen zügig abtrocknen. Im innerstädtischen Raum sind mangels geeigneter Freiflächen auch kleinere Wiesen mit teilweise dichtem Baumbestand als Hundeauslaufflächen ausgewiesen. Zusätzlich ist die Nutzerzahl im innerstädtischen Raum höher. Die Folgen sind braune, bei Nässe teilweise matschige Flächen. Konflikte zwischen Nutzer der Hundeauslauffläche und anderen Parkbesuchern kommen in der Regel dort vor, wo wenig Raum vorhanden ist und Wege direkt an den Auslaufflächen vorbeilaufen. Ein Entgegenwirken ist schwierig bis nicht möglich. Von dem Aufstellen von Zäunen ist grundsätzlich abzuraten, da hierdurch andere Probleme entstehen, wie am Beispiel der Hundeauslauffläche Eduardstraße.

 

4)       Lässt sich der Vermatschung nach Regen durch einfache Mittel entgegenwirken?

 

Eine Vermatschung nach Regen ließe sich mit folgenden Maßnahmen entgegenwirken:

 

-          Aufklärung der Hundehalter, die Flächen bei feuchter Witterung nicht zu benutzen.

-          Reduzierung der Beschattung auf den Auslaufflächen.

-          Einarbeitung von Sand in den Oberboden.

-          Aufgabe der Rasenfläche und Herstellung eines wassergebundenen Belags (Grand) oder Schotterrasen.

-          Reduzierung der Nutzungsintensität bzw. größere Verteilung der Nutzer über das Stadtgebiet.

 

Sperrung der Flächen mit Bauzaun in den Wintermonaten (November – März).

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

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