21-3842

Einfassung der Hundeauslaufzone Andresengarten in Lokstedt

Antrag

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19.06.2023
05.06.2023
Sachverhalt

Die Bezirksverwaltung hatte dem Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf, Schnelsen (RaLoNiS) am 29. Februar 2016 unter der Überschrift „Ausweisung einer Hundeauslaufzone (gemäß § 8 Abs. 3 Hundegesetz) im Grünzug Lokstedt“ (Drs. 20-1373) die Planungen zur Einrichtung einer zunächst auf anderthalb Jahre befristeten Hundeauslaufzone im Verlauf des Grünzugs Lokstedt vorgestellt. Da nach dem Hundegesetz kein Rechtsanspruch auf die Ausweisung von Hundeauslaufzonen besteht, erfolgte die Ausweisung auf Widerruf. Laut Drs. 21-3260 wird die Hundeauslauffläche seit 2016 gut angenommen und hat bis heute Bestand. Allerdings führt der zu beobachtende Anstieg der Nutzungsintensivität immer wieder zu Konflikten mit Fußngern, Radfahrern und anderen Hundehaltern und zudem zu einer starken Beanspruchung der Grasnarbe. Mit Hinweis auf die Hundeauslauffläche Eduardstraße hat die Verwaltung erklärt, von dem Aufstellen von Zäunen absehen zu wollen.

Um die im Grünzug Lokstedt bestehenden Konflikte zu vermeiden bzw. zu verringern, hält die Verwaltung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (Drucksache - 21-3795) jedoch eine Einfassung der Fläche durch eine ergänzende Pflanzung einer in Teilen bereits vorhandenen zweireihigen Hecke für eine erfolgversprechende Maßnahme. Dadurch würde die Hundefreilauffläche zum Fuß- und Radweg hin abgeschirmt. Die Pflanzung hätte zudem einen ökologischen Mehrwert und würde sich besser in das Erscheinungsbild der Grünanlage einfügen als ein Stabgitterzaun.

 

Petitum/Beschluss

Um die Konfliktsituationen im Umfeld der Hundefreilauffläche im Grünzug Lokstedt zu reduzieren und den ökologischen Mehrwert der Grünanlage zu erhöhen, wird das Bezirksamt gebeten, die Hundeauslaufzone Andresengarten durch eine zweireihige Heckenpflanzung zum Weg hin einzufassen.

Ernst Christian Schütt, Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion Eimsbüttel

 

Anhänge

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